Gefährliche Nebenwirkungen für Autofahrer

Finanzkompass Leipzig Versicherungsberater

(verpd) Es gibt eine Reihe von Medikamenten – unter anderem auch frei verkäufliche –, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Wer solche einnimmt und trotzdem mit seinem Auto unterwegs ist, riskiert einen Unfall, seinen Führerschein und unter Umständen sogar seinen Versicherungsschutz. Auch vermeintlich harmlose rezeptpflichtige oder rezeptfreie Medikamente wie Hustensaft, Schnupfenspray oder Schmerztabletten haben Nebenwirkungen. Viele beeinflussen das Reaktionsvermögen oder die Wahrnehmung und setzen so die Fahrtüchtigkeit herab. Wer entsprechende Hinweise seines Arztes oder die Informationen auf dem Beipackzettel ignoriert und beispielsweise mit einem Auto fährt, muss nicht nur mit einer hohen Geldstrafe, dem Entzug des Führerscheins und einem Fahrverbot rechnen. Die Experten des Automobilclubs ADAC warnen: Rund 20 Prozent aller auf dem Markt verfügbaren Medikamente beeinflussen die Fahrtüchtigkeit. Manche wirken sich auf die Reaktions-Geschwindigkeit aus, andere auf die Wahrnehmung und das Sehvermögen, wieder andere machen müde oder aggressiv. Zu Vorsicht ist beispielsweise geraten bei Schmerzmitteln, bei blutdrucksenkenden Präparaten und anderen Herzmitteln, aber auch bei Schlaf- und Beruhigungsmitteln, Antiallergika, Augentropfen, Psychopharmaka, Hustenblockern und Erkältungsmitteln. Auf die Fahrtüchtigkeit können sich aber auch Mittel gegen Magen-Darm-Erkrankungen, Insulin und andere Diabetespräparate sowie alkoholhaltige Medikamente und Epilepsiearzneimittel auswirken – von den möglichen Wechselwirkungen der Medikamente ganz zu schweigen.

Was sagt der Arzt oder Apotheker

Bevor Medikamente eingenommen werden – und dabei ist es egal, ob diese rezeptpflichtig oder rezeptfrei sind –, sollte man sich bei seinem Arzt oder Apotheker erkundigen, ob beziehungsweise wie sich diese auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Entsprechende Informationen finden sich auch in den Beipackzetteln. Umgekehrt gibt es natürlich auch Krankheiten, die zwingend die Verwendung von Medikamenten erfordern, das heißt der Fahrer ist nur dann fahrtüchtig, wenn er die entsprechenden Medikamente einnimmt. Dies ist beispielsweise bei Diabetes, Bluthochdruck oder chronischen Schmerzen der Fall. Doch auch in diesen Fällen muss überprüft werden, ob und wie sich das beziehungsweise die Medikamente auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Zumal das plötzliche Absetzen von Medikamenten ebenfalls zu Beschwerden führen kann, was wiederum die Fahrtauglichkeit beeinflusst. Detaillierte Informationen, was es in diesem Zusammenhang zu beachten gibt, und Tipps zum Thema liefert unter anderem der Deutsche Verkehrsicherheitsrat e.V. in seinem Webportal.

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Hohe Strafen, hohes Risiko

Schränken Medikamente die Fahrtüchtigkeit ein, drohen empfindliche Strafen, denn wer ein Fahrzeug führt, ist auch dafür verantwortlich, dass er fit genug dafür ist. Das Bußgeld, wenn man unter anderem aufgrund Medikamenteneinnahme nicht fahrtüchtig ist und dennoch fährt, beträgt bis zu 1.500 Euro. Hinzu kommen noch einmal mindestens zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister. Verhängt werden kann außerdem ein Fahrverbot für eine bestimmte Zeit oder man ist gleich den Führerschein komplett los. Richtig problematisch wird es aber dann, wenn es dadurch zu einem Unfall gekommen ist, denn dieses Verhalten kann als grob fahrlässig bewertet werden, mit der Folge, dass der Fahrer mit einer hohen Geldstrafe und unter Umständen sogar mit Gefängnis rechnen muss. Außerdem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung den Fahrer in Regress nehmen, das heißt sie kann bis zu 5.000 Euro von ihm für die Regulierung des Schadens, der beim Unfallgegner entstanden ist, fordern. Zudem muss eine bestehende Kaskoversicherung für einen entstandenen Kaskoschaden am eigenen Fahrzeug je nach Anteil der groben Fahrlässigkeit am Gesamtschaden nur teilweise oder gar nicht leisten.