Hinterbliebenenrente unter 550 Euro

Hinterbliebenenrente
Hinterbliebenenrente fällt geringer aus, als angenommen.

(verpd) Eine aktuelle Statistik zeigt, dass die gesetzliche Absicherung von Hinterbliebenen beim Tod des Ehepartners oder der Eltern in der Regel nicht ausreicht, um wenigstens die dadurch entstehenden Einkommenseinbußen auszugleichen. Letztes Jahr erhielten hierzulande rund 5,7 Millionen Bürger eine gesetzliche Hinterbliebenenrente. Die durchschnittliche Rentenhöhe je Bezieher einer Hinterbliebenenrente belief sich auf 544 Euro. Allerdings war die Rentenhöhe für Witwer, junge Witwen sowie Halb- und Vollwaisen um einiges niedriger. Dies geht aus einer veröffentlichten Statistik des Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) hervor. Als gesetzliche Hinterbliebenen-Absicherung gibt es, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, für einen verwitweten Ehepartner die große oder kleine Witwen-/Witwerrente oder im Falle einer vorangegangenen Scheidung eine Erziehungsrente. Das Gleiche gilt für den hinterbliebenen Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sterben in einer Familie mit unterhaltsberechtigten Kinder ein oder beide Elternteile, steht den hinterbliebenen Kindern unter Umständen eine Halb- oder Vollwaisenrente zu. Laut aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) erhielten Ende 2015 über 5,7 Millionen Bürger eine gesetzliche Hinterbliebenenrente von durchschnittlich 544 Euro im Monat. Allerdings gibt es hohe Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten der Hinterbliebenenrenten, wie die Statistik zeigt.

4,7 Millionen Witwen- und 644.000 Witwerrenten

Mehr als 4,7 Millionen Frauen bekamen 2015 eine Witwenrente in Höhe von durchschnittlich 603 Euro monatlich. Im Detail erhielten rund 4,7 Millionen Frauen eine große Witwenrente mit einer durchschnittlichen Höhe von rund 603 Euro und etwa 3.500 eine kleine Witwenrente, die im Durchschnitt rund 196 Euro betrug. Zudem erhielten mehr als 644.000 Witwer eine Witwerrente in einer durchschnittlichen Höhe von 301 Euro, davon rund 644.000 eine große Witwerrente mit durchschnittlich der gleichen Höhe und etwas mehr als 400 Männer eine kleine Witwerrente mit 197 Euro durchschnittliche Rentenhöhe. Prinzipiell gilt: Verstirbt ein Ehepartner, der entweder die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, bereits eine Rente bezog oder bei einem Arbeitsunfall tödlich verunglückt, erhält der hinterbliebene Ehepartner eine große oder kleine Witwen-/Witwerrente. Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch einer gesetzlichen Witwen-/Witwerrente: Wurde die Ehe nach 2001 geschlossen, muss sie mindestens ein Jahr bestanden haben, außer, der Ehepartner starb infolge eines Unfalles. Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt das Gleiche wie für Ehepartner.

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Große oder kleine Witwen-/Witwerrente

Eine große Witwen- oder Witwerrente erhält nur der hinterbliebene Ehepartner, der je nach Todesjahr des Versicherten entweder das 45. bis 47. Lebensjahr vollendet hat, vermindert erwerbsfähig ist oder ein Kind, das nicht älter als 18 Jahre oder behindert ist, erzieht. Trifft dies nicht zu, steht dem hinterbliebenen Ehepartner eine kleine Witwen- oder Witwerrente zu, die maximal für die Dauer von 24 Monaten nach dem Tod des Ehepartners gewährt wird. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt 55 Prozent und die kleine Witwen- oder Witwerrente 25 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen. Wer vor dem 1. Januar 2002 geheiratet hat und dessen verstorbener Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, erhält bei der großen Witwen- oder Witwerrente noch 60 Prozent. Die Versichertenrente entspricht in etwa dem Rentenanspruch, die der verstorbene Versicherte in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, die er zum Zeitpunkt des Todes gehabt hätte, oder der Altersrente, die er bereits bezogen hat.

Erziehungsrente für Geschiedene mit Kind(ern)

Insgesamt wurden 2015 nicht ganz 9.000 Erziehungsrenten mit einer Durchschnittshöhe von 779 Euro im Monat an die Betroffenen ausbezahlt. Anspruch auf eine Erziehungsrente haben Geschiedene, deren Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde und sie nicht wieder geheiratet haben, und die ein minderjähriges oder behindertes Kind erziehen. Außerdem muss der hinterbliebene Ex-Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes des geschiedenen Ehepartners selbst die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die Erziehungsrente entspricht der Höhe nach der vollen Erwerbsminderungsrente, auf die der Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes rein rechnerisch Anspruch hätte. Heiratet der Hinterbliebene nach dem Tod des Ehepartners oder geschiedenen Ehepartners wieder oder geht er eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, entfällt die Witwen-/Witwerrente beziehungsweise die Erziehungsrente. Welche Hinterbliebenen-Absicherung Kinder erhalten Rund 379.000 Kinder erhielten hierzulande eine Waisenrente in Höhe von durchschnittlich rund 164 Euro. Davon erhielten 322.000 Kinder eine Halbwaisenrente von durchschnittlich 162 Euro und 7.000 Kinder eine Vollwaisenrente von durchschnittlich 345 Euro im Monat. Verstirbt ein Elternteil und hat dieser die allgemeine Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren erfüllt, steht seinem minderjährigen Kind oder seinem Kind, das die erste Schul- oder Berufsausbildung absolviert, bis maximal zum 27. Lebensjahr eine Waisenrente zu. Ist ein Kind behindert und kann deswegen nicht selbst für seinen Unterhalt aufkommen, hat es im Falle des Ablebens eines Elternteils ebenfalls Anspruch auf eine Waisenrente. Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent, die der Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, die dem verstorbenen Elternteil zum Zeitpunkt des Todes zugestanden hätte. Zusätzlich sind noch Zuschläge möglich, die von der Anzahl der rentenrechtlichen Zeiten des oder der Verstorbenen abhängen. Grundlegende Informationen Weitere Einzelheiten zur Hinterbliebenenrente sind in der kostenlos herunterladbaren, aktualisierten Broschüre des DRV „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ erhältlich. Mehr Informationen gibt es online beim DRV sowie im Webportal www.ihre-vorsorge.de, einer Initiative der Rentenversicherungs-Träger, sowie bei einer Beratung durch die örtliche Auskunftsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Da die gesetzliche Hinterbliebenenrente für eine finanzielle Absicherung der Angehörigen in der Regel nicht ausreicht, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse Lösungen an, mit denen sich finanzielle Absicherungslücken entsprechend dem individuellen Bedarf schließen lassen. Hilfe dabei gibt es vom Versicherungsvermittler.