Höhere Arbeitgeberzuschüsse PK

Höhere Arbeitgeberzuschüsse private Krankenversicherung
Höhere Arbeitgeberzuschüsse private Krankenversicherung.

(verpd) Seit dem 1. Januar 2017 können sich privat krankenversicherte Arbeitnehmer über höhere Arbeitgeberzuschüsse private Krankenversicherung, als finanziellen Zuschuss ihres Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung freuen. Durch die Änderung der Beitragsbemessungs-Grenzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 hat sich auch die Höhe der Arbeitgeberzuschüsse private Krankenversicherung, die ein Arbeitgeber seinem privat krankenversicherten Arbeitnehmer zahlen muss, erhöht. Auch der Anstieg des Beitragssatzes der gesetzlichen Pflegeversicherung führte zu der Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses. Privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber zu ihrer privaten Krankenvollversicherung und privaten Pflegepflicht-Versicherung. Die Zuschusshöhe entspricht der Hälfte des Versicherungsbeitrags für die private Krankenversicherungs-Police, maximal jedoch dem Arbeitgeberanteil, den der Arbeitgeber für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer zahlen müsste. Für Arbeitnehmer, die nicht gesetzlich, sondern privat pflege- und krankenversichert sind, erhöht sich aufgrund der ab 1. Januar 2017 geänderten Beitragsbemessungs-Grenzen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung dieser Arbeitgeberzuschuss.Zudem wirkt sich die Erhöhung des Beitragssatzes, den ein Arbeitgeber für einen gesetzlich pflegeversicherten Arbeitnehmer zahlen müsste, erhöhend auf den Arbeitgeberzuschuss für privat pflege- und krankenversicherte Arbeitnehmer aus.

Arbeitgeberzuschüsse private Krankenversicherung - Wie sich der Arbeitgeberzuschuss berechnet

Der maximale Arbeitgeberzuschuss, den ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhält, berechnet sich zum einen von dem Beitragssatz, den der Arbeitgeber für einen gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Arbeitnehmer zu entrichten hätte. Der Beitragssatz der Arbeitgeber für die gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch beträgt deutschlandweit 7,3 Prozent.

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Für die gesetzliche Pflegeversicherung ist der Beitragssatz der Arbeitgeber seit 2017 um 0,1 Prozentpunkte gestiegen. Er beträgt somit aktuell 1,275 Prozent – 2016 waren es noch 1,175 Prozent. In Sachsen beläuft er sich auf 0,775 Prozent – 2016 waren es 0,675 Prozent. Zum anderen hängt die Zuschusshöhe von der Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Arbeitgeberzuschüsse private Krankenversicherung - Fast 14 Euro mehr im Monat

In 2016 zahlte der Arbeitgeber für privat krankenversicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch noch 309,34 Euro (7,3 Prozent der Beitragsbemessungs-Grenze in 2016 von 4.237,50 Euro). 2017 sind es nun 317,55 Euro (7,3 Prozent der Beitragsbemessungs-Grenze in 2017 von 4.350,00 Euro).

Zur privaten Pflegeversicherung bekommt der Arbeitnehmer nicht mehr wie in 2016 49,79 Euro beziehungsweise in Sachsen 28,60 Euro im Monat, sondern seit 2017 aufgrund der BBMG- und Beitragssatzerhöhung nunmehr 55,46 Euro beziehungsweise in Sachsen 33,71 Euro. Daraus ergibt sich: Privat krankenversicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch erhalten 2017 einen monaltichen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung von 373,01 Euro, das sind pro Monat 13,88 Euro mehr als im Vorjahr. In Sachsen beträgt der Arbeitgeberzuschuss pro Monat 351,26 Euro – 13,32 Euro mehr als in 2016.

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