Radfahrer - Riskantes Bremsen

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(verpd) Wenn sich nicht eindeutig feststellen lässt, ob eine E-Bike-Fahrerin durch einen Pkw zu einem unfallträchtigen Bremsmanöver gezwungen wurde, geht dies zu ihren Lasten. Für die Unfallfolgen steht ihr dann kein Schmerzensgeld zu. Dies hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kiel in einem Urteil entscheiden (Az.: 6 O 75/15). Eine Frau fuhr mit ihrem E-Bike auf einem kombinierten Geh- und Radweg. Vor der Einmündung in eine Straße sah sie nach ihren Angaben einen sich nähernden Pkw. Da die Fahrerin des Wagens in die andere Richtung blickte, befürchtete die Radfahrerin, übersehen zu werden, und bremste scharf. Damit konnte sie nach eigenen Angaben einen Zusammenstoß knapp verhindern und kam wenige Zentimeter neben dem Fahrzeug zum Stehen. Allerdings stürzte sie vom Rad und erlitt im Gesicht, am linken Arm und an der linken Hand erhebliche Verletzungen, die zu einer dauerhaften Bewegungseinschränkung der Finger führten. Auch das E-Bike wurde erheblich beschädigt. Die maximale Leistung des Rads betrug ihren Angaben zufolge 400 Watt, die Höchstgeschwindigkeit 25 Stundenkilometer.

Ausgleich durch Schmerzensgeld

Für die erlittenen Schäden und Schmerzen verlangte die Radlerin von der Autofahrerin ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro sowie den Ersatz zukünftiger materieller und immaterieller Schäden plus weitere Ersatzleistungen und reichte eine entsprechende Gerichtsklage ein. Die beklagte Autofahrerin verlangte dagegen, die Klage abzuweisen. Nach ihrer Darstellung, die sich mit der eines anderen Zeugen deckte, gab es gar keinen Grund zu dem Bremsmanöver der E-Bike-Fahrerin. Sie habe beim Passieren des Rad- und Gehwegs vor der Einmündung der Straße, auf der sie fuhr, in die Hauptstraße bereits ihre Fahrgeschwindigkeit auf 25 bis 30 Stundenkilometer verlangsamt. Dabei habe sie keinen bevorrechtigten Radfahrer- und Fußgängerverkehr gesehen.

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Schnelles E-Bike

Danach habe sie, so die Beklagte, mindestens 25 bis 30 Sekunden an der Sichtlinie der Straße gestanden und plötzlich hinter sich ein lautes Geräusch gehört. Im rechten Außenspiegel sah sie, dass die Klägerin auf den Radweg gestürzt war. Nach ihren Angaben lag die maximale Wattleistung des E-Bikes bei 500. Derartige Räder dürften den Radweg nur befahren, wenn er für Mofas freigegeben sei, was in diesem Fall nicht gegeben war. Das Gericht stellte fest, dass sowohl die Aussagen der Klägerin als auch die gegenläufigen Angaben der beiden Zeugen in sich schlüssig seien und bei keiner Seite eine Belastungstendenz zu erkennen sei. In diesem Fall liege aber die Beweislast bei der Klägerin. Deshalb gehe die Unaufklärbarkeit des Unfalls zu ihren Lasten, es stehe ihr kein Schmerzensgeld zu und sie müsse die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Privater Schutz

Wie das Gerichtsurteil zeigt, kann man sich nicht immer darauf verlassen, dass bei einem Unfall ein anderer für den dabei erlittenen Schaden aufkommt. Und auch die gesetzliche Absicherung reicht häufig nicht, um die entstandenen Kosten und Einkommenseinbußen vollständig auszugleichen. Die private Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich zahlreiche Lösungen an, um bei einem Unfall oder auch bei Krankheit zumindest finanziell abgesichert zu sein. Zu nennen sind hier eine private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung, aber auch eine Krankentagegeld-Police.