Rentenversicherung - Altersrente

Mit der Rentenversicherung schaffen Sie sich finanzielle Sicherheit im Alter.
Rentenversicherung - finanzielle Sicherheit im Ruhestand.

In den letzten Jahren gab es bei der Rentenversicherung und Renteneintrittsalter in den vergangenen Jahren deutliche Verschiebungen. Das belegen aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung. Diese Zahlen geben auch Aufschluss zum Thema Frühverrentungen und die damit verbundenen in Kauf zu nehmenden Abschläge.

Laut den aktuellen Statistikdaten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) lag das durchschnittliche Renteneintritts- oder auch -zugangsalter eines Rentners, der im Jahr 2016 erstmalig eine gesetzliche Rente wegen Alters erhielt, bei 64,1 Jahren. Das Renteneintrittsalter entspricht damit in etwa dem Renteneintrittsalter von 2012 bis 2015 von 64,0 und 64,1 Jahren. Es ist im Vergleich zu 2010 und 2011 eine Zunahme um rund sieben Monate zu verzeichnen.

Drei sympathische und professionell gekleidete Personen stehen nebeneinander. Die Gruppe besteht aus André Brumme, Claudia Liebmann und Marcus Aßmann. Das Bild repräsentiert unabhängige Finanzberater und Versicherungsmakler aus Leipzig, die kompetente Beratung und maßgeschneiderte Versicherungslösungen anbieten.

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Hier lag das durchschnittliche Rentenzugangsalter noch bei 63,5 Jahren. Das Renteneintrittsalter betrug 2005 im Schnitt 63,2 Jahre und damit gut zehn Monate mehr als in 2016. Im Jahr 2000 war das Renteneintrittsalter mit 62,3 Jahren im Vergleich zu 2016 sogar noch um 1,8 Jahre niedriger.

Die Mütterrente ist bei den DRV-Angaben genannten Daten mit eingerechnet. Durch die Mütterrenten haben laut DRV „viele westdeutsche Frauen im Alter ab 65 Jahren […] durch die Anerkennung eines weiteren Kindererziehungsjahres pro Kind mit Geburt vor 1992 die Wartezeit von fünf Jahren für einen erstmaligen Rentenanspruch erlangt“.

Rentenversicherung - Fast jeder Vierte ging 2016 vorzeitig in Altersrente

Wie aus den statistischen Daten zu entnehmen ist, haben 2016 insgesamt 783.718 Bundesbürger erstmals eine Altersrente bezogen. Fast 200.000 Personen, also fast jeder vierte – ist vor dem gesetzlich vorgegebenen Renteneintrittsalter in Rente gegangen. Dieser Rentner musste in der Regel aber deswegen auch eine entsprechende Minderung der Versorgungsbezüge in Kauf nehmen.

Aktuell ist zu beachten: Mit einem Abschlag bei der Rentenhöhe muss rechnen, wer vor der vorgegebenen Rentenaltersgrenze zum Beispiel im Rahmen eine Altersrente für langjährig Versicherte in Rente gehen will und nicht die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte hat.

Der Abschlag auf die Rente ergibt sich aus der Anzahl der Abschlagsmonate. Diese umfassen jene Monate, die man vor Erreichen der vorgegebenen Altersgrenze in Rente geht. Pro Abschlagsmonat werden 0,3 Prozent von der Rente, die bei Erreichen der Rentenaltersgrenze ausbezahlt worden wäre, abgezogen.

Höchstens ist zum Beispiel bei der Altersrente für langjährig Versicherte ein Abschlag von 14,4 Prozent möglich, das entspricht einem vorzeitigen Renteneintritt von 48 Monaten vor dem jeweiligen gesetzlich vorgegebenen Renteneintrittsalter.

Der Abschlag wird für die gesamte Dauer des Rentenbezugs, also ab Rentenbeginn bis zum Lebensende des Rentenbeziehers abgezogen.

Rentenversicherung Leipzig - 2016 im Schnitt 26,2 Monate Rentenabschlag

Bei den gut 150.000 Altersrenten für langjährig Versicherte gab es die häufigsten Abschläge – hier wurden in 99 von 100 Fällen Abschläge in Kauf genommen. Bei den gut 310.000 Regelaltersrenten gab es hingegen nur in rund jedem tausendsten Fall Abschläge.

Noch niedriger war der Anteil bei den knapp 225.000 Altersrenten für besonders langjährig Versicherte, nicht einmal jeder 4.000ste Rentenabschläge hatte hier Abschläg Im bundesweiten Vergleich kamen 2016 die Neurentner mit Abschlägen auf durchschnittlich 26,2 Abschlagsmonate. Im Vergleich zu 20 waren es noch 25,5 Monate.

Das heißt, dass Neurentner mit Abschlägen in 2016 im Durchschnitt einen Rentenabschlag von 7,86 Prozent hatten. Ein Hinweis von den Finanzberatern Leipzig von Finanz-Kompass Leipzig: Nach dem Flexirentengesetz können gesetzlich Rentenversicherte ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten, um mögliche Rentenabschläge zu vermeiden.

Das ist seit Juli 2017 möglich. Die Versicherungsexperten Leipzig von Finanz-Kompass Leipzig empfehlen: Bereits während des Erwerbslebens frühzeitig eine sinnvolle Altersvorsorge aufzubauen, um im Rentenalter seinen Lebensstandard halten zu können, da die Höhe der Rente selbst ohne Abschläge deutlich unter dem bisherigen Arbeitseinkommen liegen wird.

Bei der Ermittlung der voraussichtlichen persönliche Rentenlücke ohne zusätzliche Vorsorge unterstützen Sie die Versicherungsmakler Leipzig und beraten Sie bzgl. der individuell passenden Altersvorsorgeform, teils auch mit staatlicher Förderung.

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