Gefahrenherd Alltag
Die meisten Unfälle passieren jedoch überraschenderweise im privaten Bereich. Während nur etwa ein Fünftel aller Unfälle in der Schule oder bei der Arbeit passieren, sind Freizeit und Privathaushalt mit einem Anteil von rund zwei Dritteln laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin deutlich unfallträchtigere Bereiche des Alltags. Weniger Unfälle passieren im Straßenverkehr. Während Arbeits- oder Wegeunfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung, Verkehrsunfälle durch die autonome private Haftpflichtversicherung oder durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, gibt es für private Unfälle – mit Ausnahme der Unfallversicherung – kein Äquivalent.
Absicherung für die Freizeit
Eine private Unfallversicherung greift dann, wenn ein Unfall zu bleibenden körperlichen oder geistigen Schäden oder gar zum Tod führt. Sie zahlt im Falle des Unfalls eine einmalige Summe oder eine monatliche Unfallrente in einer vorher festgelegten Höhe. Auch für Unfallfolgen, die zu keinen bleibenden Schäden führen, zahlt die private Unfallversicherung. Den genauen Grad der Invalidität bestimmt die sogenannte Gliedertaxe, die Bestandteil des Versicherungsvertrages ist. Der Schutz eines Versicherungsschutzes gilt grundsätzlich weltweit und jederzeit. Dies gilt auch für die Unfallversicherung von Kindern.
Unfallversicherung - Basis und Ergänzungen
Es ist für einen Familienhalter besonders wichtig, einen solchen Versicherungsschutz zu haben. Denn bei Ausfall des Hauptverdiener ist durch einen Unfall rasch der gesamte finanzielle Existenzsicherung der Familie bedroht. Alleinerziehende werden durch Rentenzezahlungen auch im Fall in ähnlicher Weise vor Existenzsorgen geschützt. Für ältere bietet ein privater Versicherungsschutz häufig berufsnotfallbezogene Hilfeleistungen, mit denen der Alltag (bzw. auch der Ehepartner) selbständig bewältigt werden kann.
Weitere Bausteine der privaten Unfallversicherung sind neben der im Vergleich zur privaten Lebensversicherung meist geringen Todesfallleistung das sogenannte Krankentagegeld. Im Falle einer Invalidität infolge eines Arbeitsunfalls wird während und für die Dauer der stationären Heilbehandlung der vereinbarte Satz pro Arbeitsunfähigkeitstag bzw. bei stationärer Heilbehandlung im Krankenhaus der gesetzliche Tagessatz für stationäre Heilbehandlung bzw. bei stationärer Heilbehandlung der Unfallfolgen der Tagessatz für stationäre Heilbehandlung gezahlt.