
Wenn Sie als Arbeitnehmer selbst kündigen, denken Sie vermutlich an viele Dinge: das Abschlussgespräch, die Übergabe, vielleicht schon an den neuen Job oder an die bevorstehende Pause. Was viele dabei vergessen oder nicht genau wissen: Auch bei einer Eigenkündigung haben Sie in der Regel Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung Ihres Resturlaubs, den Sie vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen konnten.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem wichtigen Urteil klargestellt (Az.: C-341/15). Und diese Entscheidung kann auch für Sie wichtig sein – gerade dann, wenn Sie gekündigt haben und krankheitsbedingt keine Möglichkeit mehr hatten, Ihren Urlaub zu nehmen.
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Was bedeutet Urlaubsabgeltung überhaupt?
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat laut Gesetz Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr – bei einer Fünf-Tage-Woche. In vielen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen sind es sogar mehr. Ziel dieses Urlaubs ist es, dass Sie sich erholen – nicht, dass Sie dafür Geld bekommen.
Aber: Wenn das Arbeitsverhältnis endet und Sie aus wichtigen Gründen Ihren Resturlaub nicht mehr nehmen konnten, wird dieser Urlaub in Geld umgerechnet und ausgezahlt – das nennt man „Urlaubsabgeltung“.
Was hat der Europäische Gerichtshof entschieden?
In dem Fall ging es um einen Beamten aus Wien, der sich in den Ruhestand versetzen ließ, aber kurz vor dem Ruhestand krank wurde und seinen Urlaub nicht mehr nehmen konnte. Er verlangte eine Auszahlung – sein Dienstherr lehnte ab.
Der EuGH entschied jedoch: Auch Arbeitnehmer, die selbst kündigen, haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn der Urlaub aus wichtigen Gründen nicht mehr genommen werden konnte – zum Beispiel wegen Krankheit.
Das Wichtigste aus dem Urteil auf einen Blick
- Urlaubsanspruch ist ein Grundrecht – unabhängig vom Gesundheitszustand.
- Resturlaub darf nicht einfach verfallen.
- Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle.
- Urlaubsabgeltung ist auch bei Eigenkündigung möglich.
- Ausnahme: Wenn Urlaub trotz Freistellung möglich gewesen wäre und nicht genommen wurde, entfällt der Anspruch.
Was bedeutet das für Sie als Arbeitnehmer?
- Versuchen Sie, Resturlaub vor dem letzten Arbeitstag zu nehmen.
- Wenn das nicht geht (z. B. wegen Krankheit), bleibt der Anspruch auf Auszahlung bestehen.
- Der Arbeitgeber muss den Urlaub dann in Geld abgelten.
Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlen will?
Manche Arbeitgeber lehnen die Auszahlung ab. In diesem Fall:
- Prüfen Sie Ihren Urlaubsanspruch anhand des Arbeitsvertrags und der Lohnabrechnungen.
- Dokumentieren Sie, warum der Urlaub nicht genommen wurde (z. B. mit Attesten).
- Fordern Sie schriftlich die Urlaubsabgeltung – mit Fristsetzung.
- Holen Sie sich bei Bedarf rechtliche Unterstützung.
Arbeitsrechtsschutz in der Privatrechtsschutzversicherung
Ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht kann teuer werden. Gut, wenn Sie eine Privatrechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz haben:
- Sie übernimmt Anwaltskosten und Gerichtskosten,
- und sichert Sie finanziell bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber ab.
Voraussetzung ist eine Leistungszusage der Versicherung. Lassen Sie sich vorab beraten.
Was gilt bei Krankheit kurz vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses?
- Der Urlaub verfällt nicht automatisch, wenn Sie krank sind.
- Wenn die Krankheit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses dauert, besteht Anspruch auf Auszahlung.
- Lückenlose Atteste helfen, den Anspruch zu sichern.
Besondere Regelungen durch Tarifverträge
In bestimmten Branchen können durch Tarifverträge Sonderregeln gelten – z. B. Fristen für die Geltendmachung oder Einschränkungen bei der Abgeltung. Fragen Sie im Zweifel beim Betriebsrat oder der Gewerkschaft nach.
Fragen zur Absicherung? Finanzkompass GmbH hilft weiter
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie in allen Bereichen gut abgesichert sind? Die Finanzkompass GmbH aus Leipzig steht Ihnen mit erfahrenen Expertinnen und Experten zur Seite.
- Beratung zur Rechtsschutzversicherung,
- Unterstützung bei der Auswahl sinnvoller Versicherungen,
- Hilfe bei Streitfällen mit Arbeitgebern oder Behörden.
Ob telefonisch, per Video oder persönlich – das Team von Finanzkompass nimmt sich Zeit für Sie.
Fazit: Urlaub ist Ihr gutes Recht
Ob Sie selbst kündigen oder das Arbeitsverhältnis auf andere Weise endet – nicht genommener Urlaub muss ausgeglichen werden, wenn Sie ihn aus wichtigen Gründen nicht nehmen konnten. Lassen Sie sich nicht mit einer Ablehnung abspeisen.
Und mit der passenden Rechtsschutzversicherung im Rücken können Sie Ihr Recht notfalls auch durchsetzen – ohne finanzielles Risiko.