Versicherungsverlust bei Scheidung

Versicherungsverlust bei Scheidung - Vor der Trennung die Unterlagen sichten.
Vor der Scheidung alle Versicherungsunterlagen sichten, so schützen Sie sich vor Versicherungsverlust bei Scheidung.

(verpd) Eine Scheidung hat oft auch Auswirkungen auf die Versicherungen. Scheidung und Versicherungen sind ein sehr sensibles Thema. So kann es sein, dass aktuelle Versicherungen nur noch für einen der beiden Partner Gültigkeit haben. Für den anderen Partner kann es zu existenziellen Absicherungslücken kommen. Der Versicherungsverlust bei Scheidung ist oft die Regel.  Das sollte auf jeden Fall vermieden werden.

Viele Paare, ob nun verheiratet oder nur zusammenlebend, verfügen über gemeinsame Versicherungspolicen. Das kann einen Privathaftpflicht-, eine private Rechtsschutz- und/oder eine Hausratversicherung, die verschiedene Risiken der Partner sowie auch der Kinder absichern soll. 

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Durch eine Trennung oder gar Ehescheidung und mit dem Umzug in eine andere Wohnung, kann der Versicherungsschutz für einen der ehemaligen Partner entfallen.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig empfehlen in einem solchen Fall, dass die bestehenden Kfz-, Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung bei einer Scheidung oder Trennung zeitnah angepasst werden. Nur so können mögliche Nachteile wie bei der Kfz-Versicherung oder der Versicherungsverlust bei Scheidung, vermieden werden.

Versicherungsverlust bei Scheidung - Besteht eine Privathaftpflicht- und/oder Rechtsschutz-Police?

Bei Eheleuten ist i.d.R. nur einer der Partner als Versicherungsnehmer in der Versicherung einer Privathaftpflicht- und/oder Privatrechtsschutz-Versicherung eingetragen. Trotzdem gilt der Versicherungsschutz für beide Partner und den Kindern.

Der Versicherungsschutz für den mitversicherten Ehepartner wird mit einer Scheidung aufgehoben. Das ist bei einer Trennung auf Zeit noch nicht der Fall. Dabei ist zu beachten, dass die Kinder bei Trennung oder Scheidung weiter versichert sind. Auch dann, wenn die Kinder nicht mehr im Haushalt des Versicherungsnehmers gemeldet sind.

Bei Partnern, die nicht verheiratet sind, ist der Partner weiter versichert, bis dieser z.B. aus der Versicherungspolice einer Privathaftpflicht- oder Privatrechtsschutz-Versicherung namentlich entfernt wird. 

Im Falle einer Trennung ist es möglich, dass der Versicherungsnehmer beim Versicherungsunternehmen den Ausschluss des in der Versicherung mitversicherten Partners verlangt.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig empfehlen für solche Fälle, dass sich der ausgeschlossenen Versicherungsnehmer selbst um eine Privathaftpflicht- oder Rechtsschutz-Versicherung bemüht.

Nur so können Versicherungslücken ausgeschlossen werden. Dies ist auch bei einer Krankenzusatz-Versicherung zu beachten, wenn einer der Partner der Versicherungsnehmer ist und der andere Partner „nur“ der bei ihm „Mitversicherte“ ist.

Die Privathaftpflicht-Versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Diese sollte jeder haben. Wenn eine Person einer anderen Person Schaden zufügt, ob als Fußgänger oder auch Radfahrer, muss er unbegrenzt für alle Schäden aufkommen.

Das kann für den Einzelnen das finanzielle Aus bedeuten. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall alle Kosten. Ungerechtfertigte und auch überzogene Forderungen werden abgewehrt.

Damit der Hausrat abgesichert bleibt

Bei einem Auszug ist zu klären, ob die bisherige Hausratversicherung für die Wohnung weiter bestehen soll oder für die neue Wohnung eines der Partner gelten soll. Bei einem Auszug des Versicherungsnehmers, gilt die Hausratversicherung nach einer vereinbarten Übergangszeit von meist zwei Monaten, nur noch für die neue Wohnung. 

Die Versicherungssumme der neuen Wohnung ist anzupassen. Damit wird eine Unter- oder auch Überversicherung vermieden. Der verbleibende Partner in der bisherigen Wohnung benötigt nun selbst eine neue Versicherungs-Police, um seinen Hausrat gegen Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel und diverse andere Risiken abzusichern.

Wenn der Versicherungsnehmer einer bereits bestehenden Hausratversicherung in der gemeinsamen Wohnung verbleibt und der andere Partner zieht aus, ändert sich für ihn nichts. Verringert sich der Wert der versicherten Gegenstände in der Wohnung, sollte der Versicherungsinhaber eine entsprechende Reduzierung der Versicherungssumme verlangen. So kann er sicherstellen, dass er auch nur die Versicherungsprämie für den tatsächlichen Versicherungsschutz zahlt.

Wem der Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung gehört

In einer Kfz-Versicherung ist in der Regel nur ein Partner als Versicherungsnehmer eingetragen. Ihm gehört üblicherweise auch der dem Vertrag zugrunde liegende Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Das gilt auch dann, wenn der andere Partner als Halter in der Kfz-Versicherung oder im Kfz-Brief hinterlegt ist. Auch so kann dem Versicherungsverlust bei Scheidung entgegnet werden. 

Nutzt derjenige, der bisher nicht Versicherungsnehmer war, das Fahrzeug, für das der Kfz-Versicherungsvertrag besteht, nach der Trennung oder Scheidung weiter, so sollte dieser eine eigene Kfz-Versicherung für das Fahrzeug abschließen. 

Der Schadenfreibetrag SFR kann unter bestimmten Bedingungen auf den anderen Partner übertragen werden. Dazu muss der bisherige Versicherungsnehmer seine Zustimmung geben.

Wenn eine Lebens- oder/und Unfallversicherung besteht

Existiert für einen oder beide Partner eine oder mehrere Lebens- und/oder Unfallversicherungen, so ist bei einer Ehescheidung oder Trennung darauf zu achten, wer als Bezugsberechtigter eingetragen ist. Wurde als Bezugsberechtigter im Leistungs- und/oder Todesfall ein Partner mit Namen hinterlegt, würde auch nach der Ehescheidung oder einer Trennung der ehemalige Partner die vereinbarte Versicherungsleistung erhalten. 

Soll das verhindert werden, dann muss der Versicherungsnehmer die Änderung der Bezugsberechtigung beim Versicherer mit einer Änderungsanweisung beantragen.

Für den Fall, dass in der Versicherungs-Police der Bezugsberechtigte als „unwiderruflich“ eingetragen ist, muss der Versicherungsnehmer das schriftliche Einverständnis zur Anpassung des bisher Bezugsberechtigten bei der Versicherung vorlegen. 

Es kann zu Problemen kommen, wenn als Berechtigter nur die Bezeichnung „Ehepartner“ ohne einen konkreten Namen des Betreffenden in der Police genannt ist. Das belegt ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes (Az.: ZR 437/14).

Im Leistungsfall kann eine solche Konstellation dazu führen, dass selbst bei einer Heirat nicht der letzte Partner, sondern der Geschiedene die Versicherungsleistung ausgezahlt bekommt. Bei einer Trennung, Scheidung oder Wiederheirat ist daher die Bezugsberechtigung auf jeden Fall zu regeln. 

Ob und wie das bisher angesparte Kapital einer Lebens- und/oder Rentenversicherung bei einer Scheidung vermögensrechtlich aufgeteilt wird, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Dazu zählen u.a. die Vertragsart der Versicherung und der eheliche Güterstand. So kann der Versicherungsverlust bei Scheidung verhindert werden.

Versicherungsverlust bei Scheidung - Zeitnah die Versicherer informieren

Es ist im Falle einer Scheidung oder Trennung darauf zu achten, dass wichtige Unterlagen, so auch die Versicherungen, nicht „verloren“ gehen. Dazu kann jeder bereits kurz vor einer Trennung prüfen, ob ihm auch alle wichtigen Dokumente und Unterlagen vollständig vorliegen. Falls nicht, werden Kopien angefertigt.

Prinzipiell sind alle Versicherer, bei denen mindestens eine Versicherung besteht, über geänderte Lebens- und Familienverhältnisse wie Trennung, Scheidung oder Wiederheirat von den betroffenen Partnern zu informieren. 

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass weisen darauf hin, dass sich eine Trennung oder Scheidung auch auf andere bestehende Versicherungen wie eine private Kranken-, Krankenzusatz- oder Gebäudeversicherung und selbst auf den Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung auswirken kann. 

Das Versicherungsunternehmen ist auch über eine geänderte Wohnanschrift und/oder Bankverbindung zeitnah zu informieren. Durch eine nicht ausgeführte Abbuchung der Versicherungsprämie wegen einer nicht mehr gültigen Bankverbindung fallen Mahnkosten an. Das kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass beraten Sie zu allen Besonderheiten bei geänderten Lebens- und Familiensituationen. Dazu gehören auch anstehende Trennungen und Ehescheidungen. So kann ein Versicherungsverlust bei Scheidung vermieden werden. Unliebsame Überraschungen oder gar existenzielle Absicherungslücken werden ebenfalls verhindert.