Warum der gesetzliche Unfallschutz für Kinder nicht ausreicht

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(verpd) Die Art der durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesicherten Unfälle, aber auch die gesetzlich festgelegten Unfallleistungen – insbesondere nach einem bleibenden Unfallschaden – reichen nicht aus, um ein Kind umfassend abzusichern. Daher sollen Eltern zusätzlich zum gesetzlichen Schutz auch entsprechend privat vorsorgen. Kinder, die im Kindergarten, in der Krippe, im Hort, in Kindertagesstätten, oder Schüler, die in der Schule beziehungsweise auf dem Hin- und Rückweg von zu Hause bis dorthin verunfallen, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Weitere Einzelheiten, wann Kinder und Schüler gesetzlich unfallversichert sind, gibt es im Webauftritt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV). Nicht unter den Versicherungsschutz fallen zum Beispiel alle Unfälle, die sich in der Freizeit sowie während privater Tätigkeiten ereignen. Verlässt beispielsweise ein Schüler den direkten Schulweg, um beim Supermarkt eine Kleinigkeit einzukaufen und verunfallt dabei, greift der gesetzliche Unfallschutz nicht. Und auch die Versicherungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung stellen keinen Rundumschutz dar.

Gesetzlich geregelte Unfallleistungen

Wird ein Kind bei einem Unfall verletzt und steht das Unfallereignis unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, hat das verunfallte Kind Anspruch auf bestimmte Leistungen, die in SGB VII (Siebtes Sozialgesetzbuch) geregelt sind. Zum Beispiel werden die Kosten für die notwendigen medizinischen Behandlungen und Reha-Maßnahmen übernommen. Auch Geldleistungen wie Leistungen für Hinterbliebene sowie eine Rentenzahlung im Falle einer dauerhaften Erwerbsminderung (Verletztenrente) sind möglich. Allerdings richtet sich die Rentenhöhe nicht nach dem tatsächlichen Bedarf.

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Wenn der Unfall bleibende Folgen hat

Kommt es durch einen Unfall, der unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, bei dem verunfallten Kind zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, hat das Kind je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad ein Anspruch auf eine entsprechende Verletztenrente. Doch die ist nicht so hoch, dass zum Beispiel ein Kind, das eine unfallbedingte, dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet, davon sorgenfrei leben kann. Bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente der gesetzlichen Unfallversicherung maximal zwei Drittel des sogenannten Jahresarbeitsverdienstes. Bei Kindern ist der Jahresarbeitsverdienst entsprechend dem Alter festgelegt. Bei bis fünfjährigen Kindern werden als Jahresarbeitsverdienst 25 Prozent, bei Kindern zwischen sechs und 14 Jahren 33,33 Prozent, bei 15- bis 17-Jährigen mindestens 40 Prozent und bei ab 18-Jährigen mindestens 60 Prozent der Bezugsgröße herangezogen. Aktuell beträgt die Bezugsgröße in den alten Bundesländern 34.800 Euro und in den neuen Bundesländern 30.240 Euro.

Kinder erhalten nur kleine Verletztenrente

Eine Übersicht der Verletztenrente nach Erwerbsminderungsgrad ist als PDF-Dokument für Kinder bis 14 Jahren und für ab 15-Jährige in West- und ebenfalls für bis 14-Jährige und ab 15-Jährige in Ostdeutschland bei der DGUV online abrufbar. Ein bis fünfjähriges Kind würde somit eine Vollrente in Westdeutschland in Höhe von 484,17 Euro und in Ostdeutschland von etwa 417,50 Euro im Monat bekommen. Einem 6- bis 14-Jährigen würde von der gesetzlichen Unfallversicherung in den alten Bundesländern eine maximale Monatsrente in Höhe von 645,56 Euro und in den neuen Bundesländern in Höhe von 560,00 Euro zustehen. Bei den 15- bis 18-Jährigen würde bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit die monatliche Rentenleistung der gesetzlichen Unfallversicherung in Westdeutschland bei 774,67 Euro und in Ostdeutschland bei 672,00 Euro im Monat liegen. Die Rentenhöhe wäre damit in vielen Fällen zu niedrig, um auf Dauer das Einkommen einer normalen Tätigkeit auszugleichen.

Umfassend abgesichert

Wie die Fakten zeigen, stellt die gesetzliche Unfallversicherung keine umfassende Absicherung für Kinder dar. Eltern, die die bestehenden Absicherungslücken vermeiden wollen, finden entsprechende Lösungen bei privaten Versicherern. So bietet eine private Unfallversicherung einen weltweiten Schutz, der rund um die Uhr gilt. Eine private Unfallpolice leistet also nicht nur bei Unfällen in der Schule oder im Beruf, sondern auch bei Freizeitunfällen. Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Unfallversicherung können bei einer privaten Unfallpolice die Versicherungsleistungen wie eine vereinbarte Kapitalsumme und/oder Rentenzahlung bei Invalidität entsprechend dem individuellen Bedarf vertraglich vereinbart werden. Optional können in der Regel weitere Leistungen im Falle eines Unfalles wie Bergungs- und Suchkosten, ein Krankenhaustagegeld oder auch kosmetische Operationskosten mitversichert werden. Wer sein Kind nicht nur gegen Unfälle, sondern auch bei Krankheiten finanziell abgesichert wissen möchte, kann auch eine Kinder-Invaliditäts-Versicherung abschließen. Diese Police leistet nicht nur bei Unfall, sondern auch bei Krankheit. Sie zahlt eine vereinbarte Invaliditätsrente und/oder eine Kapitalsumme, wenn das versicherte Kind durch einen Unfall oder auch durch eine Krankheit einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleidet.