
In jedem zweiten Haushalt in Deutschland gibt es mindestens ein oder mehrere Haustiere. Ein Mieter kann jedoch ohne Zustimmung des Vermieters keine große Anzahl von Tiere in der Wohnung halten. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Vorschriften, die die Haltung eines Haustieres bestimmter Arten in einigen Gebieten grundsätzlich verbieten. Nach Angaben des Verbandes des Heimtierhandels e.V. leben hier in etwa 43 Prozent der Haushalte Haustiere. Handelt es sich um Kleintiere, können die Mieter Tiere in der Mietwohnung artgerecht halten – ohne die Zustimmung des Vermieters einholen zu müssen. Wenn es im Mietvertrag eine Bestimmung gebe, die die Haltung von Tieren generell verbiete, sei eine solche Klausel unwirksam, weil eine Haltung von Heimtieren nicht verboten werden dürfe, entschied der Bundesgerichtshof (Beschluss aus dem Jahr 2007, VIII ZR 340/06).
Kleine und große Tiere
Zu den Kleintieren gehören kleine Haustiere wie Kaninchen, Schildkröten, Hamster, Meerschweinchen, Fische oder Ziervögel, aber auch harmlose Schlangen, Eidechsen oder andere kleine und ungefährliche Tiere, die in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden. Alle diese kleinen Haustiere können ungefragt in die Wohnung gehalten werden. Der allgemeine Begriff für kleine Haustiere in diesem Absatz lautet einfach "Kleintier". ungiftige Schlangen, Eidechsen, Strumpfbandnattern, Geckos und andere kleine harmlose Tiere, auch in Becken und Terrarien gehalten, sind Kleintiere, die in diesem Absatz enthalten sind und unaufgefordert in der Wohnung gehalten werden können. Dass bei privaten Mietverträgen die maximale Anzahl an gehaltenen Tieren zur jeweiligen Wohnung passen muss, zeigt die gängige gerichtliche Praxis. Katzen und Hunde, egal wie klein oder groß sie sind, werden niemals als Kleintiere betrachtet. Während nach einem BGH-Urteil (Az.: VIII ZR 168/12) ein Verbot, das die Haltung von Hunden und Katzen verbietet, in der Regel für unwirksam erklärt wird, benötigt der zukünftige Hunde- oder Katzenhalter gleichwohl auch dessen Zustimmung des Wohnungseigentümers. In der Regel ist auch für die Haltung von Wildtieren oder gefährlichen Tieren wie Krokodilen, giftigen Spinnen und Schlangen sowie Wurmnattern in der Regel auch die Erlaubnis des Wohnungseigentümers notwendig, u.a. weil die Haltung von Katzen, Hunden sowie Wildtieren und gefährlichen Tieren im Allgemeinen in vielen Landesgesetzen als solche festgeschrieben ist (vgl. § 530 BGBi). Die Haltung von Hunden als Haustiere ist in Deutschland in einer bestimmten Stadt (Berlin, Neukölln 07225) illegal, während die Haltung von Goldfischen legal ist. Die meisten Vermieter haben eine schriftliche Klausel gegen die Haltung von Fischen.
Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Finanz- oder Versicherungsberatung?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!
Tel. (0341) 99 38 66 56
oder Rückruf vereinbaren
Nicht jedes Tier darf als Haustier gehalten werden
Egal, ob es sich um eine Mietwohnung oder ein eigenes Haus handelt: Manche Tierarten lassen sich einfach nicht als Haustier halten. Einige lebende Tiere dürfen nach dem Artenschutzrecht in der Bundesartenschutz-Verordnung gänzlich nicht von Privatpersonen gehalten werden oder fallen generell unter das Naturschutzgesetz. Sie dürfen nur mit Genehmigung oder unter bestimmten Bedingungen zu Hause gehalten werden. Eine Übersicht über die betroffenen Lebewesen finden Sie online im Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (Wisia) des Bundesamtes für Naturschutz. Eine reguläre Regelung für die Haltung anderer wildlebender oder gefährlicher Tiere gibt es in Deutschland (noch) nicht. Die Haltung von gefährlichen Tieren ist hingegen in acht der 16 Bundesländer reglementiert. Generell ist die Haltung gefährlicher Tiere zu privaten Zwecken in Hessen und Schleswig-Holstein verboten. In Bayern oder Hamburg benötigen Sie eine Genehmigung (z. B. von der Gemeinde), um ein gefährliches Tier als Haustier halten zu dürfen.
Tierhaltung: Je nach Bundesland unterschiedlich geregelt
Nur für Berlin, Bremen, Niedersachsen und Thüringen ist die Haltung gefährlicher Tiere in der Regel verboten, kann aber hier auch durch eine Genehmigung erlaubt werden (z.B. weil es sich um weniger gefährliche Tiere handelt). In Nordrhein-Westfalen ist geplant, die Haltung von Tieren für bestimmte Tiere für verboten und für andere nur unter bestimmten Auflagen zu erlauben. In den anderen Bundesländern handelt es sich nur um Verordnungen auf Gemeindeebene wie in Sachsen oder Sachsen-Anhalt und sind in Brandenburg, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gar nicht geregelt. Ob es sich um ein Wildtier oder ein gefährliches Tier handelt, so gehören dazu auch Kampfhunde, am Wohnort gehalten, kann zum Beispiel beim zuständigen Amts- oder Kreisveterinäramt der Stadt oder des Landkreises abgefragt werden.
Wenn der tierische Mitbewohner einen Schaden anrichtet
Grundsätzlich haftet nach § 833 (Bürgerliches Gesetzbuch) der Halter eines Tieres für den Schaden, den das Tier begeht – unabhängig davon, ob ihm ein Verschulden anzulasten ist oder nicht. Wenn eine Katze die Kleidung eines Besuchers zerkratzt oder eine Schlange, die aus ihrem nicht ordnungsgemäß verschlossenen Käfig entkommen ist, nicht mehr gefunden werden kann, es sei denn mit besonderen Mitteln, dann muss der Halter des Tieres die mit dem Schaden verbundenen Kosten übernehmen. Der Halter von Katzen und Kleintieren als Haustiere ist über seine private Haftpflichtversicherung gegen solche Schäden versichert. Exotische Tiere und gefährliche Tiere sind nicht automatisch in jeder Privathaftpflichtversicherung versichert. Teilweise können die Folgen von Schäden, die durch solche Tiere verursacht werden, durch den Abschluss einer Police abgesichert werden, je nachdem, welcher Versicherer den Versicherungsschutz gegen Aufpreis anbietet. Sie können aber auch mit einer eigenständigen Tierhalter-Haftpflicht-Police für Haustiere abgesichert werden. Für Tiere, die nicht zur Kategorie der Kleintiere gehören, wie z.B. Hunde, aber auch Pferde, muss eine eigenständige Halterhaftpflicht für Haustiere abgeschlossen werden. Sprechen Sie uns an, wir finden die passende Tierhalter-Haftpflicht-Police für Sie.