Privathaftpflicht gegen finanziellen Risiko

Privathaftpflicht-Versicherung schützt den Helfer bei Hilfeleistungen.
Mit einer Privathaftpflicht-Versicherung ist der Helfer rundum abgesichert und die Freundschaft ist nicht gefährdet.

(verpd) In der heutigen Zeit ist die gegenseitige Hilfe unter Freunden und Bekannten selbstverständlich. Kommt es bei der Unterstützung zu einem Schaden durch den Helfenden, dann möchte dieser auch den Schaden begleichen. Hier greift schon die Privathaftpflicht-Versicherung.

Aus rechtlicher Sicht muss der Helfende einen möglichen Schadenhäufig nicht ausgleichen. Mit der passenden Versicherung wie einer Privathaftpflicht-Versicherung, sind beide Seite abgesichert und dar Schaden ist schnell beseitigt.

Finanzberater und Versicherungsmakle aus Leipzig

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!


Tel. (0341) 99 38 66 56
oder Rückruf vereinbaren

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch Paragraf 823 BGB muss jeder Schäden, die er anderen vorsätzlich oder versehentlich zufügt aufkommen. In der deutschen Rechtsprechung gibt es unterschiedliche Auslegungen für Schäden, die als Gefälligkeit und ohne finanzielle Zuwendungen erfolgt sind. Das trifft für den Fall zu, wenn ein Freund bei einem Umzug das hochwertige Fernsehgerät beschädigt.

Aktuelle Urteile gehen von einer Ersatzpflicht nur dann aus, wenn der Freund oder Bekannt grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat.

Die Gerichte gehen bei der Beurteilung der Situation, also einem fahrlässig verursachten Schaden während einer unentgeltlichen Gefälligkeit, von einem stillschweigenden Haftungsausschluss des Helfers aus. Somit wird garantiert, dass der Helfer nicht wegen seiner Bereitschaft zu helfen finanziell benachteiligt wird.

Privathaftpflicht-Versicherung - Finanzieller Schutz für Schädiger und Geschädigten

So sind die meisten Helfer, die einen Schaden verursacht haben, rechtlich und bei Gefälligkeitsschäden zumindest moralisch verpflichtet, für die Regulierung des Schadens einzutreten. Damit wird auch ein unnötiger Streit unter den Beteiligten vermieden. In Abhängigkeit von der Höhe des Sach- und/oder Personenschadens, kann für den Einzelnen schon die Existenz auf dem Spiel stehen.

Wird durch den eigenen Sturz jemand anderes verletzt, dann können durch Schadensforderungen schon einige Tausend Euro an Kosten anfallen. Dazu zählen die Behandlungskosten, Zahlungen für Einkommensausfälle und/oder auch Schmerzensgeld.

Die Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt die Betroffenen. Es wird die im Vertrag hinterlegte Deckungssummen (Versicherungssummen) für die Schadensregulierung verwendet.

Wurde in der Privathaftpflicht-Versicherung auch Schäden vereinbart, die der Versicherte während einer unentgeltlichen Gefälligkeit anrichtet und deswegen zum Schadenersatz nicht verpflichtet wäre, so werden diese durch die Privathaftpflicht-Versicherung reguliert.


Ihre freien Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zu Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, ob in ihrer bestehenden Police solche Gefälligkeitsschäden mit abgesichert sind oder diese optional mitversichert werden können. Wir freuen uns auf Sie. Über unser Kontaktformular teilen Sie uns bitte Ihr Anliegen mit.