Privathaftpflichtversicherung - Wenn der Enkel jemand schädigt oder selbst verunfallt

Privathaftpflichtversicherung mit Kinderbetreuung.
Privathaftpflichtversicherung mit Kinderbetreuung von Finanzkompass Leipzig.

(verpd) Egal ob es die Großeltern, Freunde oder Nachbarn sind, jeder der ein Kind oder mehrere Kinder betreut, ist damit für die Unversehrtheit der Kinder wie auch für Schäden, die von den Kindern angerichtet werden, verantwortlich. Das gilt auch, wenn für die Betreuung kein Geld genommen wird. Die persönlichen Risiken der Kinderbetreuung lassen sich mit einer Privathaftpflichtversicherung oder Privathaftpflicht-Police absichern.

In Deutschland ist für viele Familien der Alltag so organisiert, dass die Kinder regelmäßig und auch außerhalb der regulären Zeiten durch andere Personen betreut werden. Mit der Kinderbetreuung übernimmt jeder eine große Verantwortung. Das Risiko ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Das gilt für die professionelle Tagesmutter die gegen Bezahlung, aber auch für die Großeltern, Nachbarn, Bekannte und Freunde, die ohne Entgelt und aus reiner Freundschaft die Betreuung der Kinder übernehmen.

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Mit der Betreuung übernimmt die betreuende Person in der Betreuungszeit ganz selbstverständlich die Aufsichtspflicht über die anvertrauten Kinder. Wird die Aufsichtspflicht durch den Betreuer verletzt, ob fahrlässig oder grob fahrlässig, muss der Betroffenen für die entstandenen Schäden aufkommen.

Wenn der Betreuer nicht nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt des Schadens seine Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt hat, muss er den durch ein Kind entstandenen Schaden übernehmen, wenn die Aufsichtspflicht durch den Betreuer verletzt, ob fahrlässig oder grob fahrlässig.

Der Betreuer haftet für Schäden, die durch die zu betreuenden Kinder verursacht werden, wenn er nicht nachweisen kann, dass er als Verantwortlicher zum Zeitpunkt des Schadens seine Aufsichtspflichten nicht verletzt hat.

Der Betreuer des Kindes oder der Kinder haftet auch in dem Fall, wenn ein Kind sich verletzt oder zu Schaden kommt. Die Aufsichtsperson muss für die möglichen finanziellen Folgen wie die Kosten für die Behandlung, Pflege oder/und Rehabilitation und eventuell auch für ein Schmerzensgeld aufkommen.

Der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung während der Zeit der Betreuung greift nur, wenn ein Kind durch eine vom Jugendamt anerkannte Tagespflegeperson, das ist im Kindergarten der Fall und die Aufsichtsperson den Unfall nicht grob fahrlässig verursacht hat. Mit einer privaten Unfallversicherung für Kinder sind Unfälle von Kindern finanziell abgesichert.

Werden die Kinder durch Großeltern, Bekannte, Freunde und sogar durch viele Tagesmütter oder Tagesväter betreut, besteht in der Regel auch kein gesetzlicher Unfallschutz, selbst wenn die Zeit der Kinderbetreuung vergütet wird. Das ist so, will keine offizielle Anerkennung der Betreuertätigkeit durch das Jugendamt vorliegt.

Das Bundessozialgericht (Az.: B 2 U 2/17 R) verurteilte eine Großmutter zu einer Schmerzensgeldzahlung von 400.000 Euro an ihren Enkel. Die Großmutter betreute das Enkelkind. Das Kind fiel in dieser Zeit in ein Schwimmbecken und zog sich eine Hirnschädigung. Der Großmutter wurde nachgewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt hatte.

Die Aufsichtspersonen können ebenfalls für den angerichteten Schaden haftbar gemacht werden, wenn das Kind im Kindergartenalter mit Steinen nach Fahrzeugen wirft und diese beschädigt.

Die richtige Privathaftpflichtversicherung für die Kinderbetreuung

Wer die Verantwortung für Kinder übernehmen möchte, sollte daher klären, ob die Beaufsichtigung von fremden Kindern in der Privathaftpflicht-Versicherung bzw. Privathaft-Police mitversichert ist.

In vielen Haftpflicht-Policen ist so der „Tagesmutter-, Tageseltern- oder Babysitting-Versicherungsschutz“ schon enthalten oder kann zusätzlich mitversichert werden.
Informationen zum Thema Privathaftpflichtversicherung erhalten Sie von den unabhängigen Versicherungsmaklern Leipzig von Finanzkompass Leipzig. Die Versicherungsmakler prüfen auch den aktuellen Versicherungsschutz der Privathaftpflicht-Police für die Kinderbetreuung.

Die Privathaftpflichtversicherung kommt dann auch für Schäden auf, die wegen der Verletzung einer Aufsichtspflicht bei der Betreuung von „fremden“ Kindern entstanden sind. Durch die Privathaftpflicht-Versicherung werden aber auch ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen, die an den Betreuer der Kinder gestellt werden, abgewehrt.

 

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