Änderungen Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung - aktuelle Änderungen beachten

(verpd) Mit dem neuen Jahr haben sich auch in der gesetzlichen Rentenversicherung eine ganze Reihe von Rahmenbedingungen geändert – beispielsweise bei den Altersgrenzen für den Renteneintritt und bei den Beitragsbemessungs-Grenzen. Letzteres führt dazu, dass Gutverdiener mehr in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen.

In der gese tzlichen Rentenversicherung änderte sich zum 1. Januar 2017 einiges. So wurden die reguläre Altersgrenze und diejenige für die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahre weiter angehoben. Auch die Beitragsbemessungs-Grenzen sind seit Jahresanfang höher, wodurch Arbeitnehmer mit einem Verdienst oberhalb der neuen Grenzen mehr Rentenbeitrag zahlen müssen.

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Mit dem Jahreswechsel kam es zu einer ganzen Reihe von Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) in einem online abrufbaren Überblick zeigt. So erhöhten sich unter anderem die Beitragsbemessungs-Grenzen von monatlich 6.200 Euro in 2016 auf 6.350 Euro in 2017 in den alten und von 5.400 Euro in 2016 auf 5.700 Euro in 2017 in den neuen Bundesländern.

Für Gutverdiener wird es teurer

Dadurch steigen die Monatsbeiträge für gutverdienende Arbeitnehmer, deren Einkommen 2017 oberhalb der neuen Beitragsbemessungs-Grenze liegt. Bei einem Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 18,7 Prozent sind das 28,05 Euro im Westen und 56,10 Euro im Osten. Dabei werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen mehr belastet. Darüber hinaus erhöhen sich nach DRV-Angaben zudem die regulären Altersgrenzen für die Standardrente ab dem 65. Lebensjahr auf dem Weg zur Rente mit 67 Jahren und die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr.

Rentenzugang des Jahrgangs 1952 steigt auf 65 Jahre und sechs Monate

Der Weg zur Regelarbeitszeit bis zum 67. Lebensjahr hatte mit dem Geburtsjahrgang 1947 begonnen. Zunächst erhöht sich die Regelaltersgrenze um einen Monat je Jahr. Das heißt, dass im kommenden Jahr der Geburtenjahrgang 1952, der dann das 65. Lebensjahr erreicht, bis zum regulären Renteneintritt noch ein halbes Jahr länger arbeiten muss. Auch das früheste Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren steigt an bis zum 65. Lebensjahr. Für 2017 heißt dies, dass diese Altersgrenze nun bei 63 Jahren und vier Monaten liegt. Diese gilt für Versicherte, die 1954 geboren wurden und in 2017 dann 63 Jahre alt werden.

Gesetzliche Rentenversicherung - Längeres Arbeiten führt zu höheren Rentenansprüchen

Ein Ziel des jüngsten Rentenpakets der Bundesregierung ist es, Menschen zu einem längeren Verbleib im Arbeitsleben zu ermutigen. Bis 2016 war es so, dass ein Arbeitnehmer, der bereits eine reguläre Regelaltersrente bezieht und dennoch über die Regelarbeitszeit hinaus weiterarbeitet, keine eigenen Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Der Arbeitgeber muss der Beitragspflicht nachkommen, ohne dass diese Leistungen dem Arbeitnehmer zugutekommen. Seit 2017 gibt es nun für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, eigene Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen. Zugleich wirken für diesen Fall dann auch die Arbeitgeberbeiträge rentensteigernd, so dass der Rentenanspruch insgesamt weiter steigen kann.

Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung bleibt stabil

Für Personen, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, ihren Wohnsitz in Deutschland haben (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) und mindestens 16 Jahre alt sind, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der Rentenversicherung. Der Mindestbeitrag in den alten und neuen Bundesländern beträgt wie bereits in 2016 auch in 2017 84,15 Euro im Monat. Der Höchstbeitrag steigt allerdings von 1.159,40 Euro auf 1.187,45 Euro pro Monat. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass diese Regelungen auch für Deutsche gelten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. „Eine Altersvollrente nach Erreichen der regulären Altersgrenze dürfen sie allerdings noch nicht beziehen“, so die DRV.

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