Beratung Altersvorsorge Leipzig nutzen

Beratung Altersvorsorge Leipzige für einen Lebensabend in Würde.
Mit einer Beratung Altersvorsorge Leipzig von Finanzkompass für einen Lebensabend ohne finanzielle Probleme vorsorgen.

(verpd) In Deutschland existieren verschiedene Arten der gesetzlichen Altersrente. In Abhängigkeit der Rentenart gibt es verschiedene Zugangsvoraussetzungen. Besonders das frühestmögliche Alter des Renteneintritts ist von der entsprechenden Rentenart und vom Geburtsjahr des Rentenanwärters abhängig. Eine Beratung Altersvorsorge Leipzig sollte jeder so früh wie möglich in Anspruch nehmen. In Deutschland ist es aktuell notwendig, da die gesetzliche Altersrente nicht mehr ausreicht, um den gewohnten Lebensstil auch als Altersrentner fortzuführen. Nur wenn man die gesetzlich vorgegebenen Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Altersrentenart erfüllt, hat man Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Dazu muss man das vorgegebene Alter erreicht haben und es müssen auch weitere Vorgaben, dazu gehören  die Mindestversicherungs-Zeit oder auch Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), erfüllt sein. Dann ist zu klären, ob der zukünftige Altersrentner Rentenabschläge, also prozentuale Kürzungen der Rente, in Kauf nimmt oder nicht.

Die üblichen gesetzlichen Arten der Altersrenten sind aktuell die reguläre Altersrente (Regelaltersrente), die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wird auch als Rente ab 63 bezeichnet und die Altersrente für Schwerbehinderte.

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Beratung Altersvorsorge Leipzig - Die reguläre Altersrente

Die Rente mit den geringsten Voraussetzungen, aber mit der höchsten Altersgrenze für den frühestmöglichen Renteneintritt, ist die reguläre Altersrente ist. Die allgemeine Wartezeit oder die Mindest-Versicherungszeit in der GRV sind fünf Jahre.

Seit 2012 bis zum Jahr 2031 wird die Altersgrenze für alle ab 1947 Geborenen schrittweise für jedes folgende Geburtsjahr vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Bis 1946 Geborene erhielten noch mit 65 Jahren eine Regelaltersrente erhielten, müssen die 1964 geborenen Bürger 67 Jahre alt sein. Ein Bürger, der 1956 geboren ist, kann eine solche Rente mit 65 Jahren und zehn Monaten beanspruchen. Alle die 1957 geborenen wurden, ist das erst mit 65 Jahren und elf Monaten vorgesehen.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig bieten dazu die Beratung Altersvorsorge Leipzig für interessierte Bürger aus der Region.

Altersrente Leipzig - Die Rentenart mit dem frühestmöglichen Rentenbeginn

Die Altersrente für Schwerbehinderte ist die Rentenart mit dem frühestmöglichen Rentenbeginn. Anspruch auf eine solche Rente hat ein Bürger nur, wenn er einen Behindertengrad ab 50 hat sowie eine 35-jährige Wartezeit nachweisen kann.

Mit 60 Jahren kann ein Bürger eine solche Rente mit einem Rentenabschlag in Höhe von bis zu 10,8 Prozent in Anspruch nehmen, wenn er vor1951 geboren wurde. Das Renteneinstiegsalter steigt für den jeweils darauffolgenden Jahrgang stetig auf das 62. Lebensjahr für alle zwischen 1952 und 1964 Geborenen.

So kann ein Bürger, der im Jahr 1961 geboren wurde, bereits mit 61 Jahren und sechs Monaten eine Altersrente für Schwerbehinderte mit 10,8 Prozent Abschlägen erhalten. Für die ab 1964 Geborenen oder auch die, die später auf die Welt kamen, gibt es eine solche Altersrente mit Rentenabschlag frühestens mit 62 Jahren.

Der Zugang zur Altersrente ist unter diesen Voraussetzungen auch für Schwerbehinderte ohne Rentenabschlag möglich. Das Renteneintrittsalter zum frühsten Termin lag hier für alle, die vor 1951 geboren wurden, bei 63 Jahren.

Bei den Jahrgängen 1951 bis 1964 erhöhte sich die Altersgrenze kontinuierlich auf das 65. Lebensjahr. Schwerbehinderte Bürger, die 1958 zur Welt kamen, können mit 64 Jahren eine solche Rente in Anspruch nehmen. Wer jedoch ab 1964 geboren wurde, muss mindestens 65. Jahre alt sein.

Altersrente Leipzig mit 63 Jahren mit Rentenabschlag

Der frühestmögliche Eintritt in die Altersrente ist mit 63 Lebensjahren ohne Schwerbehinderung möglich, d.h. wenn alle Voraussetzungen für die entsprechende Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt sind und Rentenabschläge auch akzeptiert werden.

Dafür ist eine 35-jährige Wartezeit nachzuweisen. Die Höhe des Rentenabschlags ist abhängig vom konkreten Renteneintrittsdatum Rente und vorgesehener Altersgrenze, ab der eine reguläre Altersrente möglich ist. Es werden 0,3 Prozent Rentenabschlag pro Monat berechnet, den der Rentenanwärter vor der Altersgrenze für eine reguläre Altersrente (Regelaltersgrenze) in Rente geht.  Die Altersgrenze für eine reguläre Altersrente von Anwärtern, die im Jahr 1959 geboren wurden, liegt bei 66 Jahren und zwei Monaten.

Wenn ein Anwärter mit 63 Jahren eine Altersrente für langjährig Versicherte erhalten möchte, muss er für drei Jahre und zwei Monate – das sind 38 Monate – Abschläge der Rente in Höhe von 11,4 Prozent (38 Monate x 0,3 Prozent) hinnehmen.

Alle, die ab 1964 geboren können zwar mit 63 Jahren in Rente gehen, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllen, müssen dann aber einen Abschlag von 14,4 Prozent (48 Monate x 0,3 Prozent) akzeptieren.

Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte

Wer eine 45-jährige Wartezeit aufweist, hat Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Das ist eine vorzeitige und abschlagsfreie Rentenart ist. Für die zwischen 1951 und 1952 Geborenen war bereits mit 63 Jahren diese Rentenart möglich. Für die 1953 bis 1964 Geborenen erhöhte sich seit 2016 bis 2029 die Altersgrenze in Schritten auf das 65. Lebensjahr. So konnte ein Anwärter bereits mit 63 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen, wenn er 1957 geboren wurde.

Für alle Menschen, die nach dem Jahr 1958 zur Welt kamen, liegt das frühestmögliche Renteneintrittsalter bereits bei 64 Jahren. Bei den ab 1959 zur Welt gekommenen Bürgern, liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und zwei Monaten. Mit 65 Jahren ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich, die ab 1964 geborenen wurden.

Nehmen Sie hierzu unbedingt die kostenfreie Beratung Altersvorsorge Leipzig in Anspruch. Die Makler von Finanzkompass analysieren hierbei ihre ganz spezifische Situation.

Beratung Altersvorsorge Leipzig - Informationen aus erster Hand

Detaillierte Informationen zum Thema Altersrente sind in der kostenlosen bestell- oder auch herunterladbare Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aufgeführt. Eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herunterladbare PDF-Datei liefert einen  Überblick zu den unterschiedlichen Altersgrenzen je Geburtsjahr und Rentenart.

Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung sind u.a. Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner abrufbar, mit denen jeder ermitteln kann, wann er frühestens eine gesetzliche Altersrente mit oder ohne Abschläge in Anspruch nehmen kann und welche Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.

In Deutschland reicht die gesetzliche Altersrente, unabhängig davon, ob nun mit oder ohne Abschläge, reicht in der Regel nicht, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Jeder Bürger der Bundespublik ist daher angehalten, sich selbst bereits frühzeitig um eine ausreichende Altersvorsorge Leipzig zu kümmern. Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig informieren auf Wunsch interessierte Bürger gern zu einer bedarfsgerechten Vorsorgestrategie für das Alter und bieten die Beratung Altersvorsorge Leipzig.

Die Altersvorsorge Leipzig beschäftigt viele, aber nicht alle Bürger

Auch wenn das große Interesse an der finanziellen Absicherung des eigenen Ruhestandes ungebrochen ist, gibt es einige Bürger, die weniger an diesem Thema zur Altersabsicherung Leipzig interessiert sind und sich gar nicht der erst sehr spät um eine ausreichende Altersvorsorge bemühen. Das führt im Alter unweigerlich zu finanziellen Problemen. Mit einer frühen Beratung Altersvorsorge Leipzig können finanzielle Engpässe im Ruhestand abgewendet werden.

Der größte Teil der 20- bis 55-Jährigen setzt sich sehr intensiv mit der eigenen finanziellen Absicherung für das Alter auseinander. Aber es gibt auch Bürger, die das Thema meiden und noch zu wenig oder gar nicht für den Ruhestand vorsorgen. Und dass, obwohl allgemein bekannt ist, dass die gesetzliche Altersrente in Deutschland ohne private Altersvorsorge nicht genügt, um im Rentenalter in Würde den bisherigen Lebensstandard bestreiten zu können.

In der BRD gehört die private Altersvorsorge wie die Altersvorsorge Leipzig weiterhin zu den wichtigsten Sparzielen der Bürger. Eine aktuelle und repräsentative Studie hat ermittelt, dass weiterhin die Absicherung im Alter für mehr als die Hälfte der Menschen im Land ein wichtiges oder sehr wichtiges Thema ist.  

An der Befragung nahmen 1.003 Personen im Alter von 20 bis 59 Jahren, die im eigenen Haushalt auch die Finanzhoheit haben. Die Befragung ergab, dass sich 55 Prozent der Befragten z.Z. „stark“ oder „sehr stark“ mit der Altersabsicherung auseinandersetzen.

Für ein Drittel der Befragten ist das Thema Altersvorsorge nur „mittelstark“ interessant. Etwa 13 Prozent der Teilnehmer gaben dazu an, dass sie sich mit der Altersvorsorge bzw. Altersabsicherung kaum oder gar nicht beschäftigt haben oder beschäftigen.

Altersrente Leipzig - Jüngere haben Nachholbedarf

Die Umfrage bestätigt auch deutlich, dass das Interesse bezüglich der zu erwartenden eigenen Alterseinkünfte mit dem Alter zunimmt. Von den 20- bis 29-Jährigen gaben nur 35 Prozent an, sich bereits mit dem Thema Altersvorsorge Leipzig auseinandergesetzt zu haben. Von den 50- bis 59-Jährigen sind es im Gegensatz dazu bereits 60 Prozent.

Acht von zehn der Befragten verfügen bereits über eine private Altersabsicherung. Und 40 Prozent haben sogar mehrere Altersvorsorgepakete. Bei der Befragung bestätigte sich immer wieder, dass mit zunehmendem Alter auch das Interesse an entsprechenden Vorsorgeprodukten steigt. Von den Befragten im Alter zwischen 20 und 29 Jahren hat nur die Hälfte davon eine private Altersvorsorge. Die meisten sind der Meinung, nicht über die nötigen finanziellen Mittel für die Altersvorsorge Leipzig zu verfügen.

Über die Hälfte der 40- bis 49-Jährigen der Befragung gaben das als Hauptgrund für die fehlende oder geringe Altersvorsorge an. Jeder sechste Teilnehmer an der Studie will das Thema private Altersvorsorge Leipzig noch zurückstellen und für jeden Zwölften ist das Thema Altersvorsorge Leipzig bzw. Altersabsicherung zu kompliziert und zeitaufwendig. Gerade hier ist eine Beratung Altersvorsorge Leipzig angebracht.

Beratung Altersvorsorge Leipzig - Gesetzliche Altersrente Leipzig allein reicht nicht aus …

Jeder vierte Umfrageteilnehmer ist der aber auch der Meinung, selbst nicht für das Alter vorsorgen zu müssen. Das ist eine fatale Fehleinschätzung der Rentensituation in Deutschland, die später im Alter zu erheblichen Problemen führen wird. Das bestätigt auch das aktuelle und in Zukunft zu erwartende Niveau der Renten in Deutschland.

Das Sicherungsniveau vor Steuern (Nettorentenniveau) für einen Standardrentner liegt derzeit bei 49,4 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Die Bundesregierung hat im aktuellen Rentenversicherungs-Bericht 2021 mittels Modellrechnungen prognostiziert, dass das Rentenniveau bis 2035 voraussichtlich sogar auf unter 46 Prozent sinken könnte.

Der angenommene Standardrentner der Rentenversicherung ist ein Musterrentner, der 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe des jährlichen Durchschnittsentgeltes aller gesetzlich Rentenversicherten bezogen hat und auch die entsprechende Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eingezahlt hat.

Es ist eine Tatsache, dass nur wenige der Rentner in Deutschland eine GRV-Mindestversicherungs-Zeit von 45 Jahren nachweisen können und über ein entsprechendes Einkommen, wie dem des Standardrentners verfügen. In der Regel ist das Rentenniveau wesentlich geringer.

Altersvorsorge Leipzig … um den bisherigen Lebensstandard zu sichern

Um die Lücke zwischen dem bisherigen Einkommen- und der künftigen Altersrente zu schließen, ist für fast alle, die noch keine Rente beziehen, eine frühzeitige und ausreichende Altersvorsorge wichtig. Die Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass informieren und beraten interessierte Bürger dazu in einem ausführlichen Beratungsgespräch zum Thema Altersvorsorge Leipzig. Dabei wird die aktuelle Lebenssituation analysiert und es werden passenden Lösungen zur Absicherung im Alter empfohlen. Je früher die private Altersvorsorge beginnt, desto geringer sind die Prämien für eine ausreichende Einkommensabsicherung im Rentenalter.

Auch wenn der Einzelne meint, keinen finanziellen Spielraum für die private Vorsorge zu haben, sollte sich von den Versicherungsmaklern von Finanzkompass Leipzig beraten lassen. Die private Altersvorsorge Leipzig zur Altersabsicherung kann mittels staatlicher Förderungen in Form von Zulagen und/oder Steuerersparnissen bereits mit wenigen Euro Eigenkapital realisieren. Bei zusätzlichen Einkünften, die über den gesetzlich festgelegten Hinzuverdienstgrenzen liegen, muss der Bezieher einer gesetzlichen Altersrente mit Rentenkürzungen rechnen. Die Beratung Altersvorsorge Leipzig wird von den unabhängigen Versicherungsmaklern von Finanzkompass Leipzig gern übernommen.

Wann die Altersrente durch ein Zusatzeinkommen gekürzt wird

Wer die reguläre Altersrente oder auch Regelaltersrente erreicht hat, das ist je nach Geburtsjahr das 65. bis 67. Lebensjahr, kann neben der gesetzlichen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dabei mit Kürzungen der Rentenbezüge rechnen zu müssen.

Rentner mit einer gesetzlichen Altersrente müssen dafür Hinzuverdienstgrenzen beachten. Von der Deutschen Rentenversicherung wird dazu auch ein Onlinerechner auf der Website angeboten. Ein Rentner mit einer gesetzlichen Altersrente, der bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat und je nach Geburtsjahr 65 bis 67 Lebensjahre alt ist, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente deswegen gekürzt wird.

Eine Übersicht im PDF-Format über die entsprechenden Regelaltersgrenze je nach Geburtsjahr ist online auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) abrufbar. Rentenbezieher, die eine gesetzliche Altersrente vor der Regelaltersgrenze empfangen, müssen mit dem Zuverdienst mit Abzügen bei der Altersrente rechnen.

Die Hinzuverdienstgrenze

Der vorzeitige Rentenbezug ist bei der Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen, der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Altersrente für Schwerbehinderte möglich. Der Renteneintritt ist dabei entsprechend der Rentenart ab dem 63. und für Schwerbehinderte ab dem 60. Lebensjahr möglich. Wer eine solche vorzeitige Altersrente erhält und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, muss eine Kürzung der Rente hinnehmen, wenn der Hinzuverdienst in 2022 über 46.060 Euro liegt.

Die Hinzuverdienstgrenze liegt i.d.R. bei 6.300 Euro im Jahr. Mit der Corona-Krise wurde diese Grenze für 2020 auf 44.590 Euro, für 2021 und auch 2022 auf 46.060 Euro angehoben. Ab 2023 wird diese Grenze wieder bei 6.300 Euro pro Kalenderjahr liegen.

Als Zuverdienst gelten das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen und ein vergleichbares Einkommen. Das ist im Sechstes Sozialgesetzbuch Paragraf 34 Absatz 3b SGB VI fixiert. Dazu zählen das Bruttogehalt eines Arbeitnehmers sowie der steuerrechtliche Gewinn aus Einkünften der Land- und Forstwirtschaft, aus einer Gewerbetätigkeit oder aus einer selbstständigen Arbeit, sowie vergleichbare Bezüge aus einer Abgeordnetentätigkeit.

Als Zuverdienst werden Einkünfte aus privaten Renten- oder Lebensversicherungen, aus Kapitalanlagen und aus Vermietungen, die nicht als gewerbliche Einkünfte zählen, sowie Betriebsrenten und weitere gesetzliche Renten wie eine Hinterbliebenenrente nicht angerechnet.

Höhe des Rentenabzugs

Die Höhe des Abzuges der Rente bei einer Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze orientiert sich an der Regelung des seit Mitte 2017 in Kraft getretenen Flexi-Rentengesetzes. Übersteigt der Jahresbetrag Zuverdienst die Hinzuverdienstgrenze – in 2022 also mehr als 46.060 Euro –, berechnet sich der Rentenabzug wie folgt: Der Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen Hinzuverdienst und der Hinzuverdienstgrenze wird durch zwölf geteilt und 40 Prozent dieses Betrages werden von der monatlichen Rente abgezogen.

Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 wird ein sogenannter Hinzuverdienstdeckel, wie er noch bis 2019 galt und voraussichtlich ab 2023 wieder gilt, nicht angewandt. Diese Grenze Hinzuverdienst ist laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) „das höchste jährliche Einkommen aus den letzten 15 Jahren vor Ihrem Renteneintritt“. Ist die gekürzte Altersrente, auch Teilrente genannt, zusammen mit dem Hinzuverdienst höher als der Hinzuverdienstdeckel, wird normalerweise der anteilige monatliche Differenzbetrag zu 100 Prozent von der bereits gekürzten Altersrente abgezogen.

Tipp: Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung (DRV) steht ein Hinzuverdienstrechner zur Verfügung, mit dem jeder seine voraussichtliche Rentenhöhe nach einer eventuellen Rentenkürzung aufgrund eines Hinzuverdienstes berechnen lassen kann. Eine Beratung Altersvorsorge Leipzig liefert hier wichtige Informationen.

Weitere detaillierte Informationen zur Regelung Hinzuverdienst enthält die PDF-Broschüre der DRV „Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“. Fragen zur gesetzlichen Rente und zur Hinzuverdienstregelung beantworten die DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen. Die Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig informieren Interessenten gern zu den Themen Hinzuverdienst und bieten eine Beratung Altersvorsorge Leipzig und anderes.

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