Rentenerhöhung - Nur die Rentner im Osten erhalten 2021 eine höhere Rente

Rentenerhöhung und private Altersvorsorge Leipzig von Finanzkompass Leipzig.
Die bedarfsgerechte und frühzeitige private Altersvorsorge Leipzig von den unabhängigen Versicherungsmaklern Leipzig sichert den Ruhestand.

(verpd) In diesem Jahr erhalten nur die Rentner im Osten Deutschland eine Rentenerhöhung von 0,72 Prozent. Für die Rentner im Westen wird es keine Rentenerhöhung geben. Das wird mit den gesunkenen Löhnen in 2020 begründet. Die Rentenanpassung basiert auf der gesetzlich festgelegten schrittweisen Rentenanpassung an das Rentenniveau der alten Bundesländer. Die private Altersvorsorge ist wichtig zur Absicherung des eigenen Ruhestandes.

Die Bundesregierung legt jedes Jahr im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Kriterien fest, ob und wie hoch eine Rentenanpassung der gesetzlichen Renten zum 1. Juli des jeweiligen Jahres ausfällt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte aktuell, dass es für die 17 Millionen Empfänger einer gesetzliche Altersrente, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente im Westen keine Rentenanpassung geben wird. Das gab es das letzte Mal im Jahr 2010. Die private Altersvorsorge ist ein entscheidender Baustein für den unbeschwerten Ruhestand.

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So empfangen nur die über vier Millionen Rentenempfänger im Osten der Republik zum 1. Juli 2020 eine Rentenerhöhung von 0,72 Prozent. So bleibt der Rentenwert, welcher für die Berechnung der Höhe der gesetzlichen Rente von Bedeutung ist, auch nach dem 1. Juli 2021 in Westdeutschland bei 34,19 Euro. Im Osten steigt er aber von 33,23 Euro auf 33,47 Euro.

Die letzte gesamtdeutsche Rentenerhöhung gab es das letzte Mal zum 1. Juli 2020. In Westdeutschland wurden die Renten um 3,45 Prozent und im Osten sogar um 4,20 Prozent erhöht.

Rentenerhöhung - Gesunkenes Lohnniveau

Basis der jährlichen Anpassungen der Renten ist eine gesetzlich festgelegte Anpassungsformel, die mehrere Kriterien berücksichtigt. Eine Kennzahl ist die Lohnentwicklung des vergangenen Jahres, also von 2019 auf 2020 – nach Ost- und Westdeutschland getrennt. „Sie basiert“, so das BMAS, „auf den vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwands-Entschädigungen (Ein-Euro-Jobs) außer Acht bleibt.“

Laut BMAS lag die für die Anpassungen der Renten entscheidende Entwicklung der Löhne in den alten Bundesländern bei minus 2,34 Prozent.

„Wegen der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind die VGR-Löhne in den alten Bundesländern im vergangenen Jahr leicht gesunken“, so eine Erklärung des BMAS zur negativen Lohnentwicklung. Auch in Ostdeutschland gab es einen geringen Rückgang bei der Lohnentwicklung um minus 0,14 Prozent.

Private Altersvorsorge - Weitere Kriterien der Anpassungsformel

Ein weiterer und wichtiger Baustein dazu ist der Nachhaltigkeitsfaktor. Dieser Wert berechnet sich aus dem Verhältnis von Rentenbeziehern zu gesetzlich rentenversicherten Beitragszahlern. So kommt es im besten Fall zu einer Rentenhöhung. Sinkt die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zur Anzahl der Rentner, dann fällt die Rentenanpassung geringer aus. Ist dieser Wert jedoch gestiegen, kommt es zu einer zusätzlichen Steigerung.

Da dieser Wert im Jahr 2020 geringer ausgefallen ist und der Nachhaltigkeitsfaktor bei 0,9908 liegt, würde sich dies, wenn es aufgrund einer Lohnerhöhung zu einer Rentenerhöhung gekommen wäre, dämpfend auf die Rentenanpassung auswirken. Für die Festlegung der Höhe der Rentenanpassung wird zudem die Veränderung des Beitragssatzes der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung im letzten gegenüber dem vorletzten Jahr und damit die Beitragszahlungen der Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer gesetzlichen Altersversorgung einbezogen. Die private Altersvorsorge ist unabhängig von gesetzlichen Rentenanpassungen und sichert den Ruhestand finanziell ab.

Ist der Beitrag gesunken, führt das zu einer höheren Rentenanpassung, ist der Beitragssatz gestiegen, käme es zu einer Verringerung der Anpassung. Für das Jahr 2021 ergibt sich keine Änderung und damit auch keine Erhöhung oder Minderung, weil der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung 2019 und 2020 unverändert bei 18,6 Prozent lag.

Private Altersvorsorge - Rentengarantie bei negativer Lohnentwicklung

Kommt es zu dem Fall, dass die Löhne im Vergleich zum Vorjahr gefallen sind und/oder dass auch die anderen Faktoren zur Rentenanpassung eigentlich zu einer Rentenkürzungen führen würden, führt das zur Anwendung einer gesetzlichen Schutzklausel, die einer Rentengarantie gleichzusetzen ist. Das bedeutet, dass die Schutzklausel eine Reduzierung der bisherigen Rentenhöhe verhindert. Kommt die Schutzklausel zur Anwendung, wirkt sich das in Form eines sogenannten Ausgleichsbedarfs dämpfend auf künftige steigende Rentenanpassungen aus.

In den nachfolgenden Jahren mit positiven Anpassungen der Renten werden dazu die unterbliebenen Rentenminderungen aufgeholt, indem die möglichen Erhöhungen der Renten so lange maximal bis auf die Hälfte reduziert werden, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist.

Das bedeutet, auch wenn das Lohnniveau in 2021 und den nachfolgenden Jahren wieder steigt, wird ab 2022 eine gemäß der Lohnentwicklung eigentlich anstehende Erhöhung der Renten nicht komplett, sondern nur zu 50 Prozent umgesetzt, bis die eigentlich notwendige Minderung der Renten von 2021 geklärt ist.

Zu keiner Erhöhung der Renten kam es zuletzt im Jahre 2010 wegen eines gefallenen Lohnniveaus von 2008 auf 2009. Die Anrechnung eines entsprechenden Ausgleichs aus früheren unterbliebenen Kürzungen der Renten war letztmalig in 2014 nötig. Im Osten Deutschlands wurde bereits 2012 der Ausgleichsbedarf vollständig abgebaut.

Die private Altersvorsorge ist eine sichere Möglichkeit, um für den eigenen Ruhestand ohne Abschläge vorzusorgen. Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zu den Themen Private Altersvorsorge und Rentenerhöhung.

Rentenerhöhung - Nur Anpassung in Ostdeutschland

Für den Westen Deutschlands gilt gemäß den vorliegenden Kriterien der Anpassungsformel laut BMAS: „Aufgrund der genannten Einflüsse ergibt sich eine rechnerische Rentenanpassung von minus 3,25 Prozent. Wegen der Rentengarantie bleibt aber der ab 1. Juli 2021 geltende aktuelle Rentenwert weiterhin bei 34,19 Euro.“

Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz ist es möglich, dass trotz der negativen Lohnentwicklung in West- und Ostdeutschland, die Renten zwar nicht in den alten, aber dennoch in den neuen Bundesländern angepasst beziehungsweise angehoben werden. So ist es möglich, dass bis 2024 in Ost- und Westdeutschland der Rentenwert die gleiche Höhe hat. Der bisher niedrigere Rentenwert in Ostdeutschland wird nach festgelegten Angleichungsschritten angehoben.

„In diesem Jahr ist der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen, dass er 97,9 Prozent des Westwerts erreicht. Mit dieser Angleichungsstufe fällt die Rentenanpassung Ost höher aus als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost. Auf Basis der vorliegenden Daten beträgt der ab dem 1. Juli 2021 geltende aktuelle Rentenwert weiterhin 34,19 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt mit der diesjährigen Rentenanpassung von 33,23 Euro auf 33,47 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung in den neuen Ländern von 0,72 Prozent“, wie das BMAS erläutert.

Private Altersvorsorge versus Rentenhöhe eines Standardrentners

Die Bruttorente eines Standardrentners bleibt damit im Westen Deutschlands rein rechnerisch bei knapp 1.539 Euro und steigt von rund 1.495 Euro auf etwa 1.506 Euro im Osten. Unter einem Standardrentner wird ein fiktiver Arbeitnehmer verstanden, der 45 Jahre lang gesetzlich rentenversichert war und ein Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten hatte, bevor er in Rente geht.

Ein gesetzlich Rentenversicherter, selbst wenn er 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält nicht einmal die Hälfte seines bisherigen Nettoverdienstes als gesetzliche Altersrente. Das Rentenniveau in Deutschland liegt aktuell bei rund 48 Prozent. Diese Altersente reicht bei vielen nicht aus, um im Alter den gewohnten Lebensstil nur mit der gesetzlichen Rente weiterführen zu können.

Daher sollte jeder schon frühzeitig bedarfsgerecht für den eigenen Ruhestand vorsorgen. Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig empfehlen die Private Altersvorsorge und informieren interessierte Bürger auch zum Thema Rentenerhöhung.

 

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