Hausratversicherung und Versicherungssumme

Bei der Hausratversicherung ist der richtige Sachwert zu ermitteln.
Bei der Hausratversicherung ist eine Unterversicherung zu vermeiden.

(verpd) Die Versicherungssumme bei einer Hausratversicherung ist niedriger als der tatsächliche Sachwert. Im Schadensfall wird nur ein Teil der Kosten durch die Versicherung übernommen. Wird die Versicherungssumme höher als der tatsächliche Wert eingeschätzt, dann ist die Prämie der Hausratversicherung unnötig hoch.

Finanzberater und Versicherungsmakle aus Leipzig

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!


Tel. (0341) 99 38 66 56
oder Rückruf vereinbaren

Als Versicherungsnehmer kann jeder selbst angeben, zu welchem Wert er sein Eigentum versichern möchte. Prinzipiell sollte die Versicherungssumme auch tatsächlich so hoch sein, wie der Wert aller in der Hausratversicherung versicherten Gegenstände. Es ist falsch, davon auszugehen, mit einer niedrigen Versicherungssumme Geld sparen zu können. Die Prämie für die Hausrat-Police ist abhängig von der Höhe der Versicherungssumme. Die Versicherung wird auf jeden Fall prüfen, welchen tatsächlichen Wert die versicherten Gegenstände am Tag des Schadens hatten. Wird durch die Versicherung dabei festgestellt, dass eine Unterversicherung vorliegt, d.h. der Wert der Gegenstände war höher als die vereinbarte Versicherungssumme, dann muss der Schaden durch die Versicherung auch nicht voll ersetzt werden.

Hausrat-Police - Die Folgen einer zu niedrigen Versicherungssumme

Wurde die Versicherungssumme 30 Prozent unter dem Wert der versicherten Gegenstände angegeben, dann erhält der Versicherungsnehmer auch nur einen Schadenersatz der 30 Prozent unter dem tatsächlichen Sachwert der Gegenstände liegt.

Die Differenz muss der Geschädigte selbst tragen. Das ist aber um vielfaches teurer als die Einsparungen durch die geringere Versicherungsprämie.

Hausratversicherung - Beispiel einer Unterversicherung

Unser Beispiel: Die Versicherungssumme der Hausratversicherung wurde mit 60.000 Euro vereinbart. Der Sachwert beträgt jedoch 100.000 Euro. Die Unterversicherung liegt bei 40 Prozent.

Bei einem Totalschaden durch einen Wohnungsbrand, d.h. alle versicherten Gegenstände im Wert von 100.000 Euro wurden völlig beschädigt, bezahlt die   Hausratversicherung durch die Unterversicherung nur 60.000 Euro an den Versicherungsnehmer. Der Geschädigte muss in diesem Fall die restlichen 40.000 Euro selbst übernehmen.

Die Regelung bei Unterversicherungen wird nicht nur bei einem Totalschaden, sondern auch bei einem Teilschaden angewandt. Werden im Schadensfall nicht alle versicherten Gegenstände beschädigt und der Schaden beträgt 50.000 Euro, so werden nur 40 Prozent ausgezahlt. Der Versicherungsnehmer erhält durch die Unterversicherung 30.000 Euro.

Vergleichen Sie selbst: Die Einsparung bei der Prämie durch die zu geringe Versicherungssumme liegt bei weniger als 100 Euro.

Hausrat-Police - Optionaler Unterversicherungs-Verzicht

Die versicherten Sachen und deren Werte ändern sich oft und so ist nicht immer einfach, den exakten Sachwert der versicherten Gegenstände festzulegen.

Einige Versicherungsunternehmen bieten Ergänzungen an, um bei Teilschäden eine Unterversicherung auszuschließen.

In der Hausratversicherung kann ein Verzicht Unterversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme vereinbart werden. Dazu muss die Versicherungssumme nach einer vorgegebenen Faustformel ermittelt werden.

Der Verzicht Unterversicherung ist bei einigen Versicherungsunternehmen möglich. Und zwar dann, wenn die Versicherungssumme in der Hausratversicherung mindestens 600 oder 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt.

Dieser Unterversicherungs-Verzicht gilt aber nur Teilschäden. Es wird grundsätzlich bis maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt. Falls der Sachschaden höher als die vereinbarte Versicherungssumme ist, wird also maximal die Versicherungssumme vom Versicherer ausbezahlt.

Hausrat-Police - Was bei der Ermittlung der Versicherungssumme wichtig ist

Daher ist es immer wichtig, den tatsächlichen Wert der versicherten Sachen zu ermitteln und die richtige Versicherungssumme zu vereinbaren. Bei hochwertigem Eigentum gilt das besonders. Es ist möglich, dass die nach einer Faustformel berechnete Versicherungssumme nicht ausreicht, um im Totalschaden ausreichend versichert zu sein.

Der Wert der versicherten Sachwerte sollte daher in angemessenen Zeiträumen geprüft werde, Die Versicherungssumme der Hausratversicherung ist dann anzupassen.

Bitte beachten Sie auch, dass bei der Festlegung der passenden Versicherungssumme in der Hausrat-Police die versicherten Gegenstände z.B. Möbel, Kleidung und heimische Elektrogeräte bis auf wenige Ausnahmen zum Neuwert versichert sind.

Im Falle eines Schadens wird der Neuanschaffungspreis der beschädigten Gegenstände ersetzt.

Bei der Berechnung der passenden Versicherungssumme ist immer der Neuwert des versicherten Gegenstandes zu berücksichtigen. In den meisten Sachversicherungen, dazu zählen die Wohngebäudeversicherung, ist es wichtig, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Sachwert der versicherten Gegenstände entspricht. So wird im Falle eines Schadens eine Unterversicherung ausgeschlossen.

Wir beraten Sie gern zum Thema Hausratversicherung bzw. Hausrat-Police. Vereinbaren Sie einfach über Kontakt einen persönlichen Beratungstermin mit den freien Versicherungsmaklern und Finanzberatern von Finanzkompass Leipzig. Sie können uns auch gern anrufen. Wir freuen uns auf Sie.

 

Quelle Wikipedia