Höhe je Blitzschaden auf neuem Rekordhoch

Hausratversicherung und Gebäudeversicherung von Finanzkompass Leipzig.
Schutz vor Blitzschaden und Überspannungsschaden mit der Hausratversicherung/Gebäudeversicherung von Finanzkompass Leipzig.

(verpd) Im Jahr 2019 wurde von den Versicherungen im Bereich Hausratversicherung und Gebäudeversicherung etwa 210.000 Versicherungsfälle durch Blitzschaden gemeldet. Damit wurde der niedrigste Wert seit 20 Jahren registriert. Bei der Schadenhöhe wird aber in den vergangenen Jahren stetig steigender Trend verzeichnet. Der Rekordwert wurde im letzten Jahr erreicht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat in Deutschland 2019 über die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung für 210.000 gemeldete Schadenereignisse durch Blitzschaden und Überspannungsschaden Versicherungsleistungen erbringen müssen. Die Versicherungsunternehmen in den Bereichen Hausratversicherung und Gebäudeversicherung übernahmen im Jahr 2019 Schäden in Höhe von rund 200 Millionen Euro. Im Durchschnitt wurden für einen Blitzschaden oder Überspannungsschaden 970 Euro pro Schadenfall bezahlt.

Hausratversicherung und Gebäudeversicherung von Finanzkompass Leipzig - Steigende Schadenhöhe je Blitzschaden

Im Jahr 2019 wurde der niedrigste Wert der versicherten Blitz- und Überspannungsschäden laut GDV der letzten 20 Jahre erreicht. Die GDV-Statistik liefert auch die Information, dass die Anzahl der Schäden durch Blitzschlag und auch Überspannungen aden schwankend ist.

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Während im Jahr 2006 550.00, in 2007 480.000, in 2009 440.000 sowie in den Jahren 2011 und 2014 je 380.000 versicherte Blitz- und Überspannungsschäden gemeldet wurden, waren es im Jahr 2010 und im Jahr 2013 jeweils nur 290.000 Versicherungsfälle.

Dagegen ist jedoch die durchschnittliche Höhe der Schäden je versichertem Blitzschaden und Überspannungsschaden stetig weiter angestiegen. 2007 lag die Höhe je Schadenfall im Schnitt bei 520 Euro, 2014 bei 650 Euro und 2017 bei rund 840 Euro.

Zwar wurden für die Jahre 2007 und 2017 insgesamt jeweils 250 Millionen Euro als Versicherungsleistung ausgezahlt, allerdings gab es im Jahr 2007 noch 480.000 Schadenfälle Blitzschaden und Überspannungsschaden und im Jahr 2017 erheblich weniger, nämlich 300.000 Versicherungsfälle.

Während im Jahr 2018 die mittlere Schadenhöhe je Schadenfall noch rund 890 Euro betrug, waren es im Jahr 2019 bereits 970 Euro. Der GDV gab dazu an, dass das der bisher höchste Stand seit 1998 ist.

Der GDV erläutert den Anstieg der Schadenkosten: „Die Haushalte und Gebäude sind technisch immer besser ausgestattet. Bei einem Blitzeinschlag müssen häufig teure Heizungs- oder Jalousien-Steuerungen repariert oder ersetzt werden.“

Gebäudeversicherung und Hausratversicherung von Finanzkompass Leipzig – Der Überspannungsschaden kann mitversichert werden

Die Gebäudeversicherung übernimmt Schäden, die durch einen direkten oder indirekten Blitzschlag am Gebäude selbst, also am Dach, dem Mauerwerk und an fest mit dem Gebäude verbauten Teilen verursacht werden.

Die Gebäudeversicherung trägt auch die Lösch-, Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten, die schadensbedingt anfallen. Für den Blitzschaden durch direkte oder indirekte Blitzeinschläge am Hausrat, wie der Wohnungseinrichtung, der Bekleidung und auch an Vorräte, ist die Hausratversicherung zuständig.

Hausratversicherung von Finanzkompass Leipzig – Finanzielle Absicherung auch bei Blitzschaden

Der Überspannungsschaden an elektrischen Geräten, der auch indirekt durch einen Blitzschlag verursacht wird, kann i.d.R. auch vom Versicherungsnehmer in der Hausratversicherung und/oder Gebäudeversicherung zusätzlich mitversichert werden.

Solch ein Blitzschaden oder Überspannungsschaden kann auftreten, wenn der Blitz in eine mehrere hundert Meter vom Haus entfernte Überlandleitung einschlägt.

Durch die Mitversicherung eines Überspannungsschadens in der Hausratversicherung sind Schäden an elektrischen Haushaltgeräten und der Unterhaltungstechnik mit abgedeckt.

Die Absicherung eines Überspannungsschadens an der Heizungsanlage, der Photovoltaikanlage und auch weiteren technischen Geräten zur Steuerung der Haustechnik, sind über eine zusätzliche Vereinbarung in der Gäudeversicherung bzw. Hausratversicherung möglich.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zu den Themen Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Überspannungsschaden und Blitzschaden.