Pflichten Grundbesitzerhaftpflicht Leipzig

Grundbesitzerhaftpflicht Leipzig von Finanzkompass Leipzig
Grundbesitzerhaftpflicht Leipzig von Finanzkompass Leipzig wehrt unberechtigte Forderungen ab.

(verpd) Der Besitzer eines Hauses ist vom Gesetz her verpflichtet, Risiken durch das Gebäude, dem Grundstück und auch durch die anliegenden Gehwege, die andere gefährden könnten, zu entfernen. Dazu gehört die Streupflicht auf den Zufahrten und angrenzenden Gehwegen. Es gibt aber noch weitere Verkehrssicherungs-Pflichten, die ein Hausbesitzer beachten sollte. Vor den finanziellen Folgen im Schadensfall schützt die Grundbesitzerhaftpflicht Leipzig.

Ein Haus-, Wohnungs- und/oder Grundstückseigentümer muss entsprechend der Verkehrssicherungs-Pflicht dafür sorgen, dass keine Personen durch mögliche Gefahren, die vom Haus oder vom Grundstück ausgehen, zu Schaden kommen. Der Eigentümer muss dafür sorgen, dass jeder Besucher, Mieter und auch der Postbote ohne Gefahr zum Haus hin- und wieder zurückgehen kann. Das gilt auch für Passanten.

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Der Besitzer hat dafür zu sorgen, dass das Haus und das Grundstück so intakt sind, dass bei normalen Windverhältnissen keine Gefahr für Personen oder Sachen von herabfallenden oder umstürzenden Hausteilen wie einem losen Dachziegel oder von einem morschen Baum ausgeht. Die Grundbesitzerhaftpflicht Leipzig von Finanzkompass Leipzig schützt im Schadensfall.

Grundbesitzerhaftpflicht Leipzig von Finanzkompass Leipzig - Kontrollpflichten

Der Eigentümer muss sicherzustellen, dass sich unter normalen Witterungsverhältnissen keine Dachziegel oder Teile der Fassade lösen und herabfallen können. Lose Dachziegel sind zu befestigen. Im Winter sind auch herunterhängende Eiszapfen zu entfernen. Das gilt ebenso für morsche Bäume oder Äste. Diese sind rechtzeitig zu entfernen. So kann verhindert werden, dass Bäume bereits bei einer geringen Windstärke umstürzen oder Äste abbrechen und so Personenschäden oder auch Sachschäden verursachen. Waldbesitzer

Risse oder und andere Gefahrenquellen auf den Gehwegen sind zu beseitigen, damit kein Besucher stürzt. Jegliche Geländer und Handläufe müssen fest mit dem Mauerwerk verankert sein. Ein Immobilien- und Grundbesitzer in Leipzig, der den Zustand seines Hauses und Grundstücks nicht regelmäßig auf mögliche Schäden und Gefahrenquellen kontrolliert, muss im Schadensfall für die Schäden, die andere Personen dadurch erlitten haben, aufkommen. Speziell Walbesitzer haben mit ganz anderen Schäden am Waldbestand oder auch am Wildzaun zu kämpfen.

Vorschrift ist auch funktionstüchtige Beleuchtung im Außenbereich auf den Zugängen und an einer eventuell vorhandenen Haustreppe. Bei Dunkelheit ist bis 22 Uhr und ab 7 Uhr für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Fachleute empfehlen Bewegungsmelder oder zumindest beleuchtete Lichtschalter.

Die Räum- und Streupflicht

Die bekannteste Verkehrssicherungs-Pflicht ist die Räum- und Streupflicht. Der Eigentümer muss gewährleisten, dass der Hauseingang ohne Gefahr möglich ist. Die Wege sind eisfrei zu halten. Gefährliche Stellen mit Rutschgefahr durch Eis und Schnee, aber auch nasses Laub und Schmutz sind umgehend zu entfernen. Die entsprechende Ausrüstung zum Reinigen und Streuen wie Straßenbesen, Kehrschaufel, Schneeschippe und Streumaterial sollte stehts frei zugänglich sein.

Meist sind die an das Grundstück angrenzenden Wege Eigentum der Kommune, doch i.d.R. ist in den Gemeindesatzungen die Räum- und Streupflicht für diese Bereiche auf den jeweiligen Grundstücksbesitzer übertragen worden. In der Gemeindesatzungen ist auch hinterlegt, wann gestreut und geräumt werden muss. Gibt es dazu keine Zeitangaben, sind die Bereiche laut Rechtsprechung ab 7 Uhr – bei Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr – bis 20 Uhr mindestens in einer Breite von rund 1,20 Metern ohne Gefahr für Fußgänger begehbar zu halten.

Im Falle von plötzlichem Schneefall oder Blitzeis, kann auch ein vorbeugendes Streuen außerhalb der Zeitvorgaben notwendig sein. Die Pflichten für das Räumen und Streuen kann der Eigentümer oder Wohnungsvermieter per Vertrag auch auf die Mieter, eine Hausverwaltung oder einen Streudienst übertragen.

Der Eigentümer der Immobilie muss auch sicherstellen, dass regelmäßig überprüft wird, ob der Verantwortliche seiner Räum- und Streupflicht auch tatsächlich nachkommt.

Kostenschutz für den Hauseigentümer und Mieter

Bei einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungs-Pflicht, muss der Eigentümer für die Schäden in voller Höhe aufkommen. Mit einer Haftpflichtversicherung Leipzig von Finanzkompass Leipzig kann sich ein Immobilienbesitzer eines selbst genutzten Einfamilienhauses oder auch ein Mieter, der per Vertrag die Verkehrspflichten wie die Räum- und Streupflicht übernommen hat, vor dem Kostenrisiko im Schadenfall schützen.

Der Besitzer eines vermieteten Ein- oder Mehrfamilienhauses benötigt für diesen Versicherungsschutz eine spezielle Haftpflichtversicherung Leipzig für Haus- und Grundbesitzer von Finanzkompass Leipzig. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die berechtigten Forderungen Schadenersatz- und Schmerzensgeld von Personen, die wegen einer fahrlässigen Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht wie der Räum- und Streupflicht des Gebäudebesitzers oder Wohnungsmieters zu Schaden gekommen sind.

Die Grundbesitzerhaftpflicht Leipzig wehrt auch ungerechtfertigte oder überzogene Forderungen von Dritten ab. Für vorsätzliche Schäden haftet die Grundbesitzerhaftpflicht nicht. Das trifft zu, wenn einem Hausbesitzer bekannt ist, dass Dachziegel lose sind und er diese Gefahr vorsätzlich nicht reparieren lässt.

Ein unabhängiger Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig übernimmt gern die persönliche Beratung zur Grundbesitzerhaftpflicht Leipzig.