Kfz Versicherung - Nicht nur Schnäppchen

Kfz Versicherung mit Bedacht wählen.
Der Wechsel der Kfz Versicherung sollte mit Bedacht vorgenommen werden.

(verpd) Eine preiswertere Kfz Versicherung muss nicht immer auch die bessere Wahl sein. Die angenommene Ersparnis der Prämien kann im Schadenfall um ein Vielfaches teurer werden. Vor dem Wechsel der Versicherung sollte man sich daher umfassend informieren.

Gerade zum Jahreswechsel versprechen viele Versicherer in diversen Werbespots wieder hohe Einsparungen, wenn man seine Kfz Versicherung kündigt und zu einem anderen Anbieter wechselt. Die meisten Kfz-Policen können bis zum 30. November des aktuellen Jahres gekündigt werden, wenn man zum 1. Januar des folgenden Jahres bei einem anderen Versicherer eine neue Kfz Versicherung abzuschließt. Jeder, der plant seine Kfz Versicherung zu wechseln, sollte prüfen, ob das vermeintlich günstigere Angebot zumindest auch den gleichen Versicherungsschutz wie bisher aufweist. Im Falle eines Schadens kann das sonst teuer werden.

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Es ist ein Irrtum, dass jede Kfz Versicherung den gleichen Versicherungsschutz bietet. Hinsichtlich der Risiken und Leistungen im Schadenfall gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen angebotenen Kfz-Versicherungen. Wer seine Kfz Versicherung kündigen will und den Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer abschließen möchte, sollte das auf jeden Fall beachten. Sonst ist es möglich, dass ein Risiko, welches es in der bisherigen Kfz-Police versichert war, dann in einer neuen Kfz Versicherung nicht mehr zum vereinbarten Umfang der Versicherung gehört. So kann es dazu kommen, dass man im Schadenfall seinen Schaden selbst tragen muss. Die Schadenskosten können so die Prämienersparnis, die man eventuell durch den Versichererwechsel erreicht hat, um ein Vielfaches übersteigen.

Kfz Versicherung - Kfz-Haftpflichtschutz mit Zusatzfeatures

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss bestehen, sobald ein Fahrzeug angemeldet und auf öffentlichen Straßen genutzt wird. Die Kfz Versicherung trägt die Kosten und das Schmerzensgeld für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, die mit dem versicherten Fahrzeug verursacht wurden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung wehrt Forderungen von Dritten ab, die unberechtigt oder auch überhöht sind. Das ist der Fall, wenn ein anderer Fahrzeugführer am Unfall schuld war und trotzdem unberechtigte Forderungen stellt. Unterschiede im Versicherungsumfang sind je nach Versicherer und Kfz-Tarif auch in der KfzVersicherung oder Kfz-Haftpflichversicherung möglich.

Die vereinbarten Versicherungssummen, die der Kfz-Versicherer im Schadenfall maximal übernimmt, können unterschiedlich hoch sein. Allgemein gilt: je höher die Kfz Versicherung, desto besser. Konkret heißt dass, wenn die Versicherungssumme im Schadenfall nicht ausreicht, so muss der Kfz-Fahrer oder -Halter auch den restlichen Schaden aus der eigenen Tasche übernehmen.

In einigen Kfz-Haftpflichtpolicen werden automatisch eine Mallorca-Deckung, ein Schutzbrief, ein Auslandsschutz und/oder eine Fahrerschutz-Versicherung kostenlos mitversichert. Bei anderen Kfz-Tarifen können diese Risiken nur gegen eine Zusatzprämie mit eingeschlossen werden.

Die Fahrerschutz-Versicherung leistet im Unterschied bzur Kfz-Haftpflichtversicherung auch für den Fahrer des versicherten Pkws bei einem von ihm selbst fahrlässig verschuldeten Unfall und bietet so finanzielle Sicherheit bei erlittenen Verletzungen auch für den Fahrer.

Kfz Versicherung - Unterschiede bei der Voll- oder der Teilkaskoversicherung ...

So gibt es Unterschiede beim Versicherungsumfang, auch bei der Voll- oder der Teilkaskoversicherung der Kfz Versicherung. Während in einigen Teilkaskotarifen nur Unfälle mit Haarwild wie Rehen, Füchsen und Wildschweinen versichert sind, so decken andere auch Kollisionsschäden mit mehr oder allen Tierarten, also zum Beispiel mit Vögeln, Kühen und Pferden ab.

Bei manchen Teilkaskopolicen sind auch Marderbissschäden, bei anderen nicht oder nur gegen Aufpreis versichert. Einige Kfz-Tarife der Kfz-Versicherung gewährleisten eine Neupreisentschädigung bei der Vollkaskoversicherung. Das bedeutet, dass je nach Vereinbarung dann bei einem Unfall statt des Zeitwertes der Neuwert nach einem Totalschaden erstattet wird.

Auch dann, wenn sich der Unfall bis zu sechs, zwölf oder auch 24 Monate nach dem Kauf ereignet hat. Versicherer einer Kfz-Versicherung müssen grob fahrlässig verursachte Voll- oder Teilkaskoschäden, zum Beispiel, wenn der Kfz-Fahrer erheblich zu schnell unterwegs war und deswegen einen Unfall verursacht hat, nur teilweise oder gar nicht übernehmen.

Einige Kfz Versicherungen beinhalten jedoch eine Vereinbarung, die besagt, dass auch grob fahrlässig verursachte Schäden mit Ausnahme von Fahrten unter Alkohol-/Drogeneinfluss mitversichert sind.

Kfz Versicherung - … und bei der Höhe des Schadenfreiheitsrabatts

Aber nicht nur der Umfang der Versicherung kann sich je nach Versicherer und Kfz-Tarif unterscheiden, auch die Höhe des eingeräumten Schadenfreiheitsrabatts. Dieser orientiert sich in der Regel nach der Anzahl der schadenfreien Jahre und der kann unterschiedlich sein.

Einige Versicherungen berechnen die Jahresprämie nach fünf schadenfreien Jahren (Schadenfreiheitsklasse SF 5) mit 46 Prozent der Grundprämie, andere berechnen dagegen bei gleicher SF-Klasse nur 38 Prozent. Ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse gewähren manche Kfz-Versicherer auch einen Unfall-Rabattschutz, das heißt, selbst nach einem Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden ändert sich zum Beispiel der bisherige Schadenfreiheitsrabatt im Folgejahr nicht.

Wenn einen solche Vereinbarung nicht besteht, dann verschlechtert sich der gewährte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel immer im nächsten Jahr, wenn der Kfz-Versicherer für einen Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden aufkommen musste.

Auch gibt es je nach Kfz-Tarif bei der Kfz Versicherung meist unterschiedliche Prämienrabatte und Rabatthöhen. In einigen Kfz-Policen wird ein Prämienrabatt eingeräumt. Bedingung dafür sind der Verzicht auf eine freie Werkstattwahl nach einem Kaskoschaden.

Außerdem sind ein Einzelfahrerrabatt, ein Garagenrabatt, ein Partnerrabatt oder ein Wenigfahrerrabatt möglich. Wenn der Rabatt entfällt, verteuert sich die Jahresprämie.

Kfz Versicherung - Fristgerecht kündigen …

Die aufgeführten Beispiele belegen bereits, wie groß die Unterschiede der Kfz-Tarife für ein und dasselbe Auto sein können. Wer nicht nur sichergehen möchte, dass er eine günstigere Prämie als bisher erhält, sondern auch zumindest einen gleichen oder sogar besseren Versicherungsschutz, der muss bis ins Detail die bisherige Police mit den anderen angebotenen Kfz-Tarifen bei der Kfz Versicherung vergleichen.

So kann es im Schadenfall zu einer bösen und auch teuren Überraschung kommen. Nämlich dann, wenn zum Beispiel ein bisher mitversicherter Schaden durch Marderbiss an der Verkabelung, der schnell mehrere Hundert bis einige Tausend Euro kosten kann, von der neuen Kfz Police nicht mehr abgedeckt ist.

Die Verträge der Kfz-Versicherung haben in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf des Vertrags. Die Kündigung muss bis spätestens 30. November des Vorjahres beim Versicherer eingegangen sein, damit sie fristgerecht ist. Der Vertragsablauf der meisten Autoversicherungen ist der 1. Januar eines Jahres.

Am besten stellt man das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu, damit man einen Nachweis zur Kündigung hat. Dazu gehört auch die schriftliche Kündigungsbestätigung vom Versicherer.

Kfz Versicherung - … und rechtzeitig einen Folgevertrag abschließen

Auch ist darauf zu achten, dass der Folgevertrag nahtlos ab Beendigung des Vorvertrages ansetzt. Der Versicherungsschutz der neuen Kfz Versicherung sollte daher in der Regel ab 1. Januar bestehen. Das Fahrzeug darf sonst nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Beim Wechsel des Versicherers muss der Kfz-Halter keine neue Bestätigung bei der Zulassung einreichen.

Der neue Versicherer setzt nach der Antragsannahme automatisch die Zulassungsstelle darüber in Kenntnis, ab wann der neue Versicherungsschutz besteht. Wer den Versicherer wechseln will, sollte dabei beachten, dass ein Kfz-Versicherer den beantragten Kaskoschutz auch bei einer bisher bestehenden und in der neuen Kfz-Police beantragten Kaskoschutz ablehnen kann.

Das kann sein, wenn man als Antragsteller in den vergangenen Jahren bereits mehrere Kaskoschäden hatte. Hierbei würde nur noch der Kfz-Haftpflichtschutz greifen – außer man findet rechtzeitig einen anderen Versicherer, der den geplanten Kaskoschutz auch mitversichert.

Wer sich den Stress beim Wechseln ersparen will, der kann auch einfach bei seinem Kfz-Versicherer nachfragen, wie man Prämien einsparen kann, oder wenn man seine Zahlweise von unterjährig auf jährlich ändert, oder auf einen anderen Kfz-Tarif des Versicherers umsteigt.

Auch Rabatte, die eventuell im vorhandenen Tarif möglich sind, aber noch nicht genutzt wurden, so der Rabatt für Wenigfahrer, können die Jahresprämie um einige Prozentpunkte senken. Die Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zum Thema Kfz Versicherung. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.