Verkehrsschilder vom Schnee verdeckt

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(verpd) Bei starkem Schneefall können Verkehrszeichen so zugeschneit werden, dass deren Bedeutung oftmals nicht mehr zu erkennen ist. Was Verkehrsteilnehmer in diesem Fall beachten müssen. Während die Bedeutung einiger Verkehrsschilder schon alleine durch deren Form klar ist, ist dies bei anderen nicht so. Gerade diese Tatsache spielt eine große Rolle bei der Frage, wie sich ein Verkehrsteilnehmer zu verhalten hat, wenn er an ein Verkehrszeichen kommt, das von Schnee ganz oder zum überwiegenden Teil bedeckt ist. Verkehrsschilder, deren Bedeutung bereits aufgrund ihrer äußeren Form erkennbar ist, wie zum Beispiel das achteckige Stopp- oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Vorfahrt-achten-Verkehrszeichen, behalten ihre Gültigkeit, selbst wenn sie von Schnee komplett bedeckt sind. Dies leitet sich unter anderem aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: III-3RBs 336/09) ab. So gibt es auch Pflichten Verkehrsteilnehmer.

Pflichten Verkehrsteilnehmer - Wann Verkehrszeichen nicht mehr verbindlich sind

Verkehrszeichen, die alleine von der Form nach mehrere Bedeutungen haben können, verlieren dagegen ihre Verbindlichkeit, wenn sie vollständig zugeschneit sind. Dies geht unter anderem aus einem Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichtes (Az.: 1 ObOWi 127/84) hervor. Unter diese Regelung fallen zum Beispiel dreieckige Gefahren- sowie runde Verbots- oder Beschränkungszeichen wie Schilder, die eine Geschwindigkeits-Beschränkung, eine vorgeschriebene Fahrtrichtung oder ein Überholverbot bis hin zu einem Einfahrverbot anzeigen.

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Beweispflichtig ist der Verkehrsteilnehmer. Sind die genannten Schilder mit Schnee bedeckt und können Verkehrsteilnehmer deren Bedeutung deswegen nicht erkennen, müssen die Verkehrssituation und die allgemeingültige Straßenverkehrsordnung beachtet werden. Das heißt, ein Autofahrer muss sich in so einem Fall beispielsweise an die üblichen Geschwindigkeits-Regelungen wie Tempo 50 innerorts halten beziehungsweise sein Tempo den Straßen- und Witterungsverhältnissen anpassen.

Wer beispielsweise trotz verschneiten Straßen mit 100 Stundenkilometern auf der Landstraße unterwegs ist und wegen dieser für die Wetterverhältnisse unangepassten Geschwindigkeit einen Unfall verursacht, muss mit einem Punkt im Fahreignungsregister und einer Geldstrafe rechnen.

Pflichten Verkehrsteilnehmer - Besondere Regelungen für Ortskundige und Parkende

Besondere Regelungen gelten zudem für Ortskundige: Wie diverse Gerichtsurteile zeigen, unter anderem auch das genannte Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm, erwartet man von demjenigen, der regelmäßig bestimmte Strecken fährt, dass er die Verkehrszeichen auf diesen Straßen kennt. Daher müssen sich Ortskundige an diese Verkehrsschilder halten, selbst wenn sie komplett zugeschneit sind und alleine von der Schilderform die Bedeutung nicht erkennbar ist.

Besonders aufmerksam sollte man beim Parken sein, denn Parkverbotsschilder behalten auch ihre Gültigkeit, wenn sie vom Schnee bedeckt sind. Wer seinen Pkw auf öffentlichen Straßen und Plätzen abstellt, sollte sich vergewissern, dass das Parken an der gewünschten Stelle nicht durch Halte- oder Parkverbotsschilder untersagt wird. Dies geht auch aus einem Urteil des Bundesverwaltungs-Gerichtes (Az.: 3 C 10.15) hervor.

Laut Rechtsprechung ist es nämlich einem Kfz-Fahrer im Rahmen der besonderen Sorgfaltspflicht unter Umständen auch zuzumuten, ein vorhandenes Schild vom Schnee zu befreien, um auszuschließen, dass er eventuell unzulässig parkt.