Mit Sicherheit private Unfallversicherung

Bei einem Unfall im Homeoffice leistet die private Berufsunfähigkeitsversicherung
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch bei einem Unfall im Homeoffice

(verpd) Ein Arbeitnehmer ist bei Wege- und Arbeitsunfällen über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Das trifft auch zu, wenn der Arbeitnehmer von zu Hause aus im Homeoffice seinen Beruf ausübt. Die Abgrenzung ist aber schwierig, ob nun ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall und eben nicht als Unfall in der Freizeit gewertet wird. Ein gesetzlicher Unfallschutz besteht bei Freizeitunfällen im Gegensatz zu den Arbeitsunfällen nicht. Hier greift die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wer für seinen Arbeitgeber von zu Hause aus tätig ist, steht wie auch ein Arbeitnehmer bei einem normalen Arbeitsplatz in der Firma des Arbeitgebers unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Für den gesetzlichen Unfallschutz ist es ohne  Bedeutung, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt,  an welchem Ort sich der Arbeitsplatz befindet. Ein Unfall gilt rechtlich als Arbeitsunfall, wenn er sich im Zusammenhang mit einer beruflichen und damit versicherten Tätigkeit ereignet hat

„Der Versicherungsschutz schließt alle im inneren Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe stehenden Tätigkeiten ein“. Das wird in der Broschüre „Telearbeit“ der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, ausgewiesen.

Versicherte Tätigkeiten sind alle Aufgaben, die im Arbeitsvertrag geregelt sind, aber auch alle Handlungen, die notwendig sind, um diese beruflichen Pflichten erledigen zu können. Die Abgrenzung, was zur beruflichen oder bereits zur privaten Tätigkeit zählt, ist nicht so einfach.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung - Arbeitsunfälle …

Ein Unfall im Büro zu Hause, der sich ereignet, als der Arbeitnehmer das Druckerpapier aus dem Keller holt oder den Drucker und PC im aufstellt, ist laut Rechtsprechung als Arbeitsunfall zu werten.

Wenn der Beschäftigte das Arbeitszimmer zu Hause jedoch verlässt, um sich etwas Obst aus der Küche zu holen, und dabei in den Privaträumen wie Flur oder Küche verunfallt, wird das nicht als Arbeitsunfall anerkannt.

Es sind auch die Unterschiede des gesetzlichen Unfallschutzes im Rahmen von Homeoffice oder einem normalen Arbeitsplatz innerhalb der Firma des Arbeitgebers zu beachten.  Wenn es zu einem Unfall kommt, der sich auf dem Weg zur Toilette oder zum Mittagessen ereignet, so sind laut diversen Gerichtsurteilen Unfälle dieser Art im Homeoffice nicht gesetzlich unfallversichert. Hier leistet im Schadensfall die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Im Betrieb ist das anders. Der Arbeitnehmer steht hier auf dem Weg innerhalb des Firmenanwesens des Arbeitgebers vom Arbeitsplatz zur Kantine oder zur Toilette unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Bitte beachten Sie: Ein Unfall auf der Toilette oder beim Essen in der Küche oder Kantine gilt weder beim Beschäftigten im Homeoffice noch bei einem normalen Arbeitnehmer im Betrieb als Arbeitsunfall.

… und Wegeunfälle beim Homeoffice - Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Arbeitnehmer mit dem Arbeitsplatz Zuhause, der von dort aus zu seinem Arbeitgeber fährt, um zum Beispiel an einer wöchentlichen Konferenz teilzunehmen, steht auf der Hin- und Rückfahrt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der gesetzliche Unfallschutz gilt in beiden Fällen aber erst, nachdem der Beschäftigte die äußere Haustür seines Zuhauses verlassen hat.

Wenn ein Arbeitnehmer im Homeoffice in seinen Privaträumen auf dem Weg zur Haustür stürzt und sich verletzt, ist er nicht gesetzlich unfallversichert.

Wer auf seinen Arbeitsweg privat einkaufen geht, seinen Arbeitsweg unterbricht oder dafür einen Umweg in Kauf nimmt, ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung - Lückenhafter gesetzlicher Unfallschutz

Die Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung ist unvollständig. Es gibt diverse Gerichtsurteile, die belegen, dass zahlreiche Tätigkeiten nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.

Um unfallbedingte Zusatzkosten und/oder Einkommenslücken ausreichend abzudecken, reichen die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oft nicht aus.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig empfehlen die Private Unfallversicherung und andere diverse und individuell bedarfsgerechte Lösungen. So ist man als Arbeitnehmer nach einem Unfall trotz eines unzureichenden oder auch fehlenden gesetzlichen Unfallschutzes finanziell ausreichend abgesichert.

Mit einer privaten Unfall-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- und/oder Krankentagegeld-Versicherung lassen sich unfallbedingte Einkommensausfälle und Zusatzkosten abdecken.

Wir beraten Sie gern zum Thema Private Berufsunfähigkeitsversicherung. Vereinbaren Sie unter Kontakt Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie.