Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig - Die drei häufigsten Berufskrankheiten.

Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig von Finanzkompass Leipzig.
Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig von Finanzkompass Leipzig.

(verpd) Von der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) wurde aktuell eine Auswertung der Fälle mit einer anerkannten Berufskrankheit, die durch eine solche verursacht wurde, veröffentlicht. In Deutschland wurden in den letzten Jahren nur etwa 20.000 Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit als solche auch tatsächlich anerkannt, bei der auch die Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig in Anspruch genommen wurde. Im Jahr 2020 hat sich die Zahl der Verdachtsfälle fast verdoppelt. In dem Jahr wurden mehr Fälle mit Infektionskrankheiten wie Corona registriert. 

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) veröffentlichte eine Auswertung von insgesamt 106.491 Verdachtsfällen, bei denen die Arbeitnehmer durch die Berufsausübung erkrankten.

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Im Jahr 2018 wurden nur 77.877 und 2019 80.132 Arbeitnehmer registriert. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig sind die betroffenen Arbeitnehmer gut abgesichert. Der größte Teil des Anstiegs ist auf die Corona-bedingte Entwicklung im Bereich der Infektionskrankheiten zurückzuführen.

Knapp unter 2.000 Infektionen wurden 2018 und 2019 als Berufskrankheits-Verdachtsfälle gemeldet. Dieser Wert stieg im Jahr 2020 um den Faktor 17 auf 33.614 an.

Diese Entwicklung korreliert mit der Anzahl der anerkannten Berufskrankheiten, also solche, die als Berufskrankheit bestätigt wurden und bei denen zudem ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bestand: Waren dies 2018 19.748 Fälle und 2019 18.156 Fälle, verdoppelte sich fast die Anzahl im Jahr 2020 auf 37.181 Fälle.

Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig - Die häufigsten Berufskrankheiten

Prinzipiell gilt: Wird eine Krankheit durch eine Berufstätigkeit zwar zum Teil, aber nicht entscheidend verursacht wird, wie es beispielsweise bei einer Vielzahl von Volkskrankheiten wie Muskel-, Gelenk-, Skelett- oder auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Fall sein kann, zählt diese nicht als Berufskrankheit. In der Liste Berufskrankheiten sind alle derzeit als Berufskrankheiten anerkannten Leiden aufgelistet.

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie gab es in 2020 deutliche Verschiebungen bei den häufigsten als Berufskrankheiten bestätigten Verdachtsfällen.

Von den anfangs zitierten 106.491 Verdachtsfällen sind das insgesamt 52.956 Fälle, bei denen eine Berufskrankheit vorlag.

Über Jahre hinweg waren Hauterkrankungen ohne Hautkrebs, also arbeitsbedingte, zum Beispiel durch Feuchtarbeit verursachte Hautekzeme, die am häufigsten bestätigte Berufskrankheit. Auch in 2020 war die Anzahl mit 15.797 bestätigten Fällen beachtlich.

Doch die als Berufskrankheiten bestätigten Fälle mit Infektionskrankheiten liegen mit 18.969 im Jahr 2020 noch einmal deutlich höher.

2019 waren es hier noch 787 Fälle, damit ist die Anzahl um das 24-Fache angestiegen. Auf Platz 3 folgen Berufskrankheiten bedingt durch Lärm (Schwerhörigkeit) mit 7.414 Fällen, wobei auch hier über die Jahre hinweg – 2018 gab es 6.951 Fälle und 2019 6.951 – ein kontinuierlicher Anstieg zu beobachten ist. Platz 4 belegen die 4.023 Fälle mit Plattenepithelkarzinom, auch weißer Hautkrebs genannt, oder deren Vorstufen, die aktinischen Keratosen.

Trotz Berufskrankheit in vielen Fällen kein Versicherungsschutz

In 2020 gab es also insgesamt 106.491 Verdachtsfälle auf das Vorliegen einer Berufskrankheit. Bestätigt wurden nur 52.956 Fälle. Und einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hatten sogar nur 37.181 Personen.

Unter anderem hatten davon 18.969 eine Infektionskrankheit, 7.414 eine lärmbedingte Erkrankung sowie 4.023 Fälle das Plattenepithelkarzinom oder die aktinischen Keratosen. Von den 15.797 bestätigten Fällen mit Hautkrankheiten ohne Hautkrebs erhielten übrigens nur 381 Fälle einen Leistungsanspruch zugesprochen.

Bei den 15.775 Personen mit bestätigter Berufskrankheit, die jedoch keine Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhielten, handelte es sich um Personen, welche die versicherungs-rechtlichen Kriterien für einen solchen Leistungsanspruch nicht erfüllten.

Ein solcher Leistungsanspruch besteht nämlich nur für Personen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig oder pflichtversichert sind. Dazu gehören beispielsweise Arbeitnehmer, die im Rahmen der Pflichtversicherung gesetzlich unfallversichert sind.

Diesen gesetzlichen Unfallschutz haben viele Gewerbetreibende, Freiberufler oder sonstige Unternehmer und Selbstständige nicht. 

Abfedern lässt sich dies mit Angeboten der privaten Versicherungswirtschaft, wie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig von Finanzkompass Leipzig.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass informieren Interessenten gern zur Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig.

In einem kostenfreien Beratungsgespräch Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig werden alle Vorteile herausgearbeitet.