Privathaftpflicht für Großeltern

Die Privathaftpflicht-Versicherung von Finanzkompass Leipzig bietet vollständigen Versicherungsschutz.
Die Privathaftpflicht-Versicherung von Finanzkompass Leipzig kümmert sich auch um überhöhte Forderungen.

(verpd) Es kommt sehr oft vor, dass Oma und Opa sich um die Enkel kümmern. Viele Kinder werden sogar regelmäßig von den Großeltern betreut. Kommt es dazu, dass ein Kind während dieser Zeit einen Schaden verursacht oder selbst Schaden nimmt, dann haften die Großeltern dafür. Mit einer Privathaftpflicht-Versicherung schützen sich die Großeltern vor den finanziellen Folgen eines solches Schadens.

Alle Personen, die aus Gefälligkeit die Kinderbetreuung übernehmen, gehen damit ein großes Risiko ein. Als Aufsicht übernehmen die Aufsichtspersonen eine große Verantwortung für die Kinder.

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Wird während dieser Zeit die Aufsichtspflicht fahrlässig oder grob fahrlässig verletzt, sind die Kosten für die entstandenen Schäden zu übernehmen.

So, wenn das Kind mit dem Roller gegen ein parkendes Auto fährt und dabei das Fahrzeug beschädigt. Für diesen Schaden muss die Aufsichtsperson aufkommen. Mit einer Privathaftpflicht-Versicherung ist die Aufsichtsperson vor den zum Teil beträchtlichen finanziellen Folgen eines Schadens geschützt.

Privathaftpflicht-Versicherung von Finanzkompass Leipzig schützt, wenn der Enkel jemand schädigt oder selbst verunfallt

Ein Geschädigter kann bei einem verursachten Schaden durch ein Kind und bei Verletzung der Aufsichtspflicht von der betreuenden Person vollständigen Schadenersatz einfordern.

Ist ein Kind an einem Unfall beteiligt und wird dabei verletzt, dann müssen die Großeltern für alle Schäden, wie Behandlungskosten, auch möglich langjährige Pflege sowie Schmerzensgeld finanziell aufkommen. Das kann sehr teuer werden. Umfassenden Schutz bietet auch hier eine Privathaftpflichtversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur während der Betreuungszeit, wenn ein Kind durch eine vom Jugendamt anerkannte Tagespflegeperson, zum Beispiel im Kindergarten, betreut wird und der Betreuer den Unfall nicht grob fahrlässig verursacht hat.

Es besteht kein gesetzlicher Unfallschutz bei der Betreuung des Kindes oder der Kinder durch Oma und Opa sowie anderen Personen, die keine offizielle Anerkennung durch das Jugendamt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob für die Betreuung der Kinder bezahlt wurde oder nicht.

Das wird durch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 2 U 2/17 R) untermauert. Hier wurde die Oma eines Kindes zu einer Zahlung von 400.000 Euro an ihren Enkel verurteilt. Das Kind war in der Schwimmhalle in das Becken gestürzt und hatte sich dabei so schwer verletzt, dass es zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden kam.

Privathaftpflicht-Versicherung von Finanzkompass Leipzig sorgt für Kostenschutz und minimiert das Risiko während der Kinderbetreuung

Mit einer Privathaftpflichtversicherung schützen sich Großeltern sowie andere Personen bei der Beaufsichtigung von Kindern, die sie ab und zu oder auch regelmäßig betreuen. Dazu gehören auch die eigenen Enkel.

Die Privathaftpflichtversicherung wehrt auch ungerechtfertigte oder auch überhöhte Forderungen an die Aufsichtspersonen, wie Großeltern oder Betreuer ab.

Die Privathaftpflicht trägt die Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen, wenn die Ansprüche an die Aufsichtspersonen gerechtfertigt sind und er für den entstandene Schäden haften muss.

Ob ein entsprechender Versicherungsschutz (kurz Tagesmutter- oder Tageselternklausel) in einer bestehenden Privathaftpflicht hinterlegt ist, ist den zugrunde liegenden Bedingungen der Versicherung zu entnehmen.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zum Thema Privathaftpflicht-Versicherung.