Rechtsschutz-Versicherungen helfen bei Rechtsstreitigkeiten

Rechtsstreitigkeiten mit Rechtsschutz-Versicherungen absichern

(verpd) Im Jahr 2023 griffen Privatpersonen verstärkt auf ihre bestehenden Rechtsschutz-Versicherungen zurück, um rechtliche Unterstützung in verschiedenen Streitfällen zu erhalten. Die Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zeigte, dass außergerichtliche Einigungen nicht immer möglich waren, und rechtliche Auseinandersetzungen oft die Hilfe von Anwälten erforderten. Angesichts der potenziell hohen Anwalts- und Prozesskosten entschieden sich viele Menschen dafür, eine Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen, die das finanzielle Risiko in verschiedenen Konfliktsituationen abdeckt. Eine detaillierte Analyse der Daten verdeutlicht die Schwerpunkte, in denen Privatpersonen am häufigsten auf ihre Rechtsschutzversicherungen zurückgriffen.

Ein führendes Versicherungsunternehmen untersuchte seine eigenen Daten, um die am häufigsten beanspruchten Bereiche der Rechtsschutzversicherungen von Privatkunden im vergangenen Jahr zu identifizieren. An erster Stelle standen dabei Konflikte im Zusammenhang mit Verträgen.

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Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für:

  • Anwaltsgebühren
  • Gerichtskosten
  • Zeugengebühren
  • Sachverständigengebühren
  • Mediationskosten
  • Schiedsgerichtskosten

In über einem Viertel der Fälle (26 Prozent) leistete die Rechtsschutzversicherung Unterstützung bei Auseinandersetzungen dieser Art. Dazu gehörten Streitigkeiten über Kfz-Kaufverträge, Verträge mit Telefonanbietern oder rechtliche Probleme im Kontext von Urlaubsreisen.

Arbeitsrecht und Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche und arbeitsrechtliche Konflikte belegten den zweiten Platz mit 18 Prozent. In diesen Fällen ging es beispielsweise um Auseinandersetzungen über die Höhe von Reparaturkosten nach Unfällen oder die Forderung von Schmerzensgeld.

Das Arbeitsrecht belegte den dritten Platz mit 13 Prozent aller Streitfälle. Versicherte wandten sich in Konflikten wie Abmahnungen oder betriebsbedingten Kündigungen an ihre Rechtsschutzversicherung. Auch Streitigkeiten mit Arbeitgebern aufgrund von fehlerhaften oder unangemessenen Formulierungen in Arbeitszeugnissen waren nicht selten.

Rechtsstreitigkeiten mit Mietern, Vermietern oder Nachbarn machten ebenfalls 13 Prozent der analysierten Fälle aus und belegten damit den vierten Platz. Dies schloss Konflikte über Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen im Straßenverkehr ein, wie etwa die Verteidigung gegen ungerechtfertigte Vorwürfe von Geschwindigkeitsübertretungen oder die Anwaltsunterstützung nach schweren Verkehrsunfällen aufgrund von Ermittlungen.

Streit mit Nachbarn oder Mieter gegen Vermieter

Auf dem fünften Rang standen Konflikte im Zusammenhang mit eigenen oder gemieteten Immobilien, die in jeder zehnten juristischen Auseinandersetzung eine Rolle spielten. Hierunter fielen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern wegen Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen oder Schimmelproblemen in der Wohnung. Auch nachbarschaftliche Konflikte über überhängende Hecken oder Bäume wurden zu den Immobilienstreitigkeiten gezählt.

Um die vielfältigen Lebensbereiche abzudecken, bieten Versicherungsunternehmen passende Rechtsschutz-Policen an. So übernimmt beispielsweise eine Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung die Anwalts- und Prozesskosten für zahlreiche Fälle im privaten oder beruflichen Bereich, einschließlich Streitigkeiten im Rahmen von Verbraucherverträgen wie Reise- und Kaufverträgen. Kfz-Halter und -Fahrer können sich mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung gegen Ärger rund um ihr Fahrzeug und Rechtsstreitigkeiten im Falle eines Unfalls absichern.

Wann ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll für:

  • Privatpersonen
  • Familien
  • Selbstständige
  • Unternehmen

Sie kann sich insbesondere in folgenden Situationen lohnen:

  • Sie haben einen Rechtsstreit mit einem Nachbarn, Vermieter, Arbeitgeber oder Kunden.
  • Sie werden Opfer einer Straftat.
  • Sie müssen sich gegen unberechtigte Forderungen verteidigen.
  • Sie möchten sich im Vorfeld gegen rechtliche Probleme absichern.

Die passgenau Rechtsschutzversicherung

Für Mieter oder Immobilieneigentümer, die sich vor dem Kostenrisiko im Streitfall mit Mietern oder Vermietern schützen möchten, werden Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz-Policen angeboten. Zusätzlich gibt es Kombi-Policen wie eine Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, die mehrere Rechtsbereiche abdeckt.

Spezielle Rechtsschutz-Versicherungen für Firmen, Selbstständige und Landwirte decken diverse Streitfälle aus beruflichen und privaten Bereichen ab. Um die individuellen Bedürfnisse am besten zu erfüllen, empfiehlt es sich, sich von einem Versicherungsfachmann in Leipzig beraten zu lassen, der die passende Police auswählt.

Welche verschiedenen Arten von Rechtsschutzversicherungen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen, die unterschiedliche Bereiche abdecken:

  • Privatrechtsschutzversicherung: Diese Versicherung deckt Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich ab, z. B. Streitigkeiten mit Nachbarn, Vermietern oder Arbeitgebern.
  • Berufsrechtsschutzversicherung: Diese Versicherung deckt Rechtsstreitigkeiten im beruflichen Bereich ab, z. B. Streitigkeiten mit Arbeitgebern, Kunden oder Lieferanten.
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung: Diese Versicherung deckt Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ab, z. B. Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall oder Bußgeldbescheide.
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung: Diese Versicherung deckt Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien ab, z. B. Streitigkeiten mit Mietern, Vermietern oder Nachbarn.

Darüber hinaus gibt es noch Kombi-Versicherungen, die mehrere Bereiche abdecken.

Im Falle eines versicherten Schadens ist eine zügige und reibungslose Regulierung durch den zuständigen Versicherer erstrebenswert. Der Versicherungsnehmer trägt dazu bei, dass die Schadenabwicklung problemlos und ohne Verzögerungen erfolgt. Dabei beginnt die Pflichten der Versicherungsnehmer bereits mit der fristgerechten Meldung des Schadens.

Im Versicherungsfall sind bestimmte Pflichten, sogenannte Obliegenheiten, einzuhalten. Diese sind in den Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen der jeweiligen Versicherungspolice sowie in den §§ 30 und 31 VVG (Versicherungs-Vertragsgesetz) geregelt. Zu diesen Pflichten gehören unter anderem die fristgerechte Schadenmeldung beim Versicherer, die Schadenminderungs-Pflicht sowie die Aufklärungspflicht.

Eine grob fahrlässige Verletzung solcher Obliegenheiten kann dazu führen, dass der Versicherer die Versicherungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzt. Im schlimmsten Fall kann eine vorsätzliche Verletzung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

In verschiedenen Versicherungen, wie Wohngebäude-, Hausrat- und Kfz-Kaskoversicherungen, besteht beispielsweise eine Schadenminderungs-Pflicht. Die versicherte Person ist im Schadenfall verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um das Schadenmaß so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst oder andere zu gefährden. Dies kann beispielsweise das Anbringen einer Plane an ein zerbrochenes Fenster nach einem Sturm sein, um das Eindringen von Regen in die Wohnung zu verhindern.

Schadenminderung ist Plicht

Die Einhaltung von Meldefristen ist entscheidend für eine zügige Schadenregulierung. Ein Versicherungsnehmer muss einen Schaden, der durch eine bestehende Versicherungspolice abgedeckt ist, unverzüglich, also umgehend und ohne schuldhafte Verzögerung, dem Versicherer melden. In den Versicherungsbedingungen können konkrete Meldefristen genannt sein. So ist beispielsweise in der Kfz-Kaskoversicherung ein Schaden oft innerhalb einer Woche nach dem Schadenereignis zu melden.

Um eine reibungslose Schadenregulierung zu gewährleisten, ist es hilfreich, einen Schaden so früh wie möglich schriftlich, beispielsweise per E-Mail, zu melden und dabei den Schadenhergang und -umfang im Detail zu beschreiben sowie gegebenenfalls mit Bildern zu dokumentieren. Einige Versicherer ermöglichen auch die Online-Meldung von Schäden oder bieten entsprechende Apps an.

Zusätzlich zur fristgerechten Schadenmeldung an den Versicherer ist in vielen Policen festgelegt, dass Schäden, die durch eine strafbare Handlung Dritter verursacht wurden, unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden müssen. Diese Regelung gilt oft auch für Diebstahl-, Brand- oder (Wild-)Tierschäden, die eine bestimmte in den Versicherungs-Bedingungen genannte Schadenhöhe überschreiten. Sie müssen ebenfalls unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Diebstahlschäden müssen in der Regel schriftlich, nicht nur telefonisch, dem Kaskoversicherer gemeldet werden.

Wenn man einen anderen geschädigt hat und diesen Schaden über eine bestehende Privathaftpflicht-Police oder die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren lassen möchte, muss der Vorfall in der Regel innerhalb einer Woche dem entsprechenden Versicherer gemeldet werden. Es spielt keine Rolle, ob der Geschädigte bereits Schadenersatzansprüche gestellt hat oder nicht.

Wenn die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde gegen einen im Zusammenhang mit einem Unfall- oder Haftpflichtschaden ermittelt, muss dies dem Kfz- oder Privathaftpflicht-Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden, auch wenn der Schaden bereits gemeldet wurde.

Wenn gegen die versicherte Person im Zusammenhang mit der Schädigung Dritter ein Mahnbescheid erlassen oder gerichtlich der Streit verkündet wurde, muss dies dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. In einem solchen Fall sollte gegen den Mahnbescheid oder die Verfügung einer Verwaltungsbehörde auf Schadenersatz, Widerspruch oder einen entsprechenden sonstigen Rechtsbehelf eingelegt werden.

Zudem ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Fragen des Versicherers zur Ermittlung des Schadenhergangs und -umfangs vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Belege wie Kaufquittungen von beschädigten Gegenständen oder eine Liste von gestohlenen Sachen, die der Versicherer anfordert, sind vom Versicherungsnehmer, soweit ihm das zuzumuten ist, vorzulegen.

Aufklärungspflicht bei Versicherungs-Policen

Nach einem Sach- oder Haftpflichtschaden sollte der Schaden, soweit dies möglich ist und der Schadenminderungs-Pflicht nicht entgegensteht, unverändert bleiben, damit der Versicherer den Schadenumfang und die Ursache untersuchen kann. Sind Veränderungen nicht zu vermeiden, können Bilder und/oder Beschreibungen vom Schadenort und dem eingetretenen Schaden für die Schadenregulierung hilfreich sein. Bei Schäden, die über eine Kfz-, Privat- oder sonstige Haftpflichtversicherung reguliert werden sollen, sollte der Unfallhergang zwar wahrheitsgetreu, aber ohne Schuldanerkenntnis geschildert werden, solange der Haftpflichtversicherer dem nicht zugestimmt hat. Andernfalls wird die Abwehr von unberechtigten Forderungen erschwert.