Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig - Durch den Beruf krank werden

Berufsunfähigkeitsversicherung für Leipzig
Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig von Finanzkompass Leipzig bietet Schutz.

(verpd) Wie eine aktuelle Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. zeigt, leiden immer mehr Arbeitnehmer an einer Berufskrankheit. Welchen finanziellen Schutz Betroffene haben? Die Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig bietet hier Schutz. Bereits zum wiederholten Mal ist nach der aktuellen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) die Zahl der Personen, die an einer Berufskrankheit erkrankt sind, gestiegen. Doch viele erfüllen die Voraussetzungen nicht, dass sie auch entsprechende Leistungen von der Berufsgenossenschaft, dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, erhalten. Eine Berufskrankheit, ist eine Krankheit, die durch die Berufstätigkeit verursacht wird. Sichern Sie ihre Zukunft mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig von Finanzkompass Leipzig.

Um deswegen Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung zu haben, muss der Betroffene gesetzlich unfallversichert sein und zudem unter einer anerkannten Berufskrankheit leiden. Anerkannte Berufskrankheiten sind jedoch nur Krankheiten, die nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen durch besondere Einwirkungen verursacht werden, denen bestimmte Erwerbstätige durch ihre Berufsausübung in deutlich höherem Maße als andere Personen ausgesetzt sind.

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Es reicht daher nicht aus, dass eine Erkrankung durch eine berufliche Tätigkeit mit verursacht wurde, wie dies beispielsweise bei diversen Muskel-, Gelenks-, Skelett- oder auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Fall sein kann. Die als Berufskrankheiten geltenden Leiden sind unter anderem in der Anlage der Berufskrankheiten-Verordnung verzeichnet.

Die Berufskrankheitenliste umfasst aktuell rund 80 Krankheitstatbestände. Immer mehr Verdachtsfälle und bestätigte Berufskrankheitsfälle 2015 gab es nach der Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) fast 77.000 Verdachtsfälle, dass Arbeitnehmer in diesem Jahr durch die Berufsausübung erkrankt sind. Das sind 7,4 Prozent mehr als noch im Vorjahr. In über 37.100 Fällen bestätigte sich der Verdacht, dass eine berufliche Verursachung der Erkrankung vorliegt.

Das ist eine Zunahme um mehr als ein Prozent im Vergleich zu 2014 und auch der höchste Wert seit elf Jahren. Doch mehr als die Hälfte dieser Betroffenen, nämlich über 20.600 Personen, leiden nicht unter einer anerkannten Berufskrankheit, und erhalten daher auch keine Leistung von der gesetzlichen Unfallversicherung.

Bei über 16.800 gesetzlich unfallversicherten Personen bestätigte sich in 2015 der Verdacht, dass sie an einer anerkannten Berufskrankheit leiden – das waren rund 4,3 Prozent mehr als noch in 2014. Diesen Personen stehen somit von ihren zuständigen Unfallversicherungs-Trägern Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

Je nach Schwere und Folgen der Erkrankung übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung zum Beispiel die Kosten für eine medizinische Versorgung und/oder eine berufliche Reintegration. Sichern Sie sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig ab.

Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig - Vollrente …

Führt eine Berufskrankheit zu einer körperlichen Beeinträchtigung, welche die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent mindert, erhält der betroffene gesetzlich Unfallversicherte je nach Grad der Erwerbsminderung eine Rente wegen Berufskrankheit in Form einer Voll- oder Teilrente. Eine Vollrente steht nur demjenigen zu, bei dem eine anerkannte Berufskrankheit zu einer 100-prozentigen Erwerbsminderung geführt hat. Die Höhe der Vollrente der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt maximal zwei Drittel des Jahresarbeits-Verdienstes. So würde die Höhe der Vollrente beispielsweise bei einem Jahresarbeitsverdienst von 36.000 Euro bei 24.000 Euro jährlich beziehungsweise 2.000 Euro im Monat liegen. Das sind in dem genannten Beispiel somit 12.000 Euro im Jahr beziehungsweise 1.000 Euro pro Monat weniger, als das bisherige Gehalt des Betroffenen gewesen wäre.

Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig … oder Teilrente aufgrund einer Berufskrankheit

Beträgt der Verlust der Erwerbsfähigkeit aufgrund einer anerkannten Berufskrankheit weniger als 100 Prozent, aber mindestens 20 Prozent, steht dem Betroffenen eine Teilrente zu. Wer weniger als 20 Prozent erwerbsgemindert ist, dem steht keine Rentenleistung zu. Die Höhe der Teilrente richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung und berechnet sich nach dem Teil der Vollrente, die dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht. Bei einer 30-prozentigen Erwerbsminderung beträgt die Teilrente 30 Prozent der Vollrente.

Das wären beispielsweise bei einem Jahresverdienst von 36.000 Euro 30 Prozent von 24.000 Euro im Jahr – also 7.200 Euro im Jahr beziehungsweise 600 Euro im Monat. Von den 16.800 Fällen mit einer anerkannten Berufskrankheit erhielten knapp 5.050 Betroffene erstmalig eine Voll- oder Teilrente wegen einer eingetretenen Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund einer anerkannten Berufskrankheit zugesprochen. Das sind fast 2,1 Prozent weniger als noch in 2014.

Auch Renten- und sonstige Geldleistung an Hinterbliebene von gesetzlich Unfallversicherten, die an einer anerkannten Berufskrankheit verstorben sind, sind möglich. 2015 starben mehr als 2.400 Personen aufgrund einer anerkannten Berufskrankheit. Detaillierte Erklärungen zum Thema Berufskrankheiten bietet die kostenlos beim DGUV herunterladbare Broschüre „Berufskrankheiten – Fragen und Antworten“. Sicherheit bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Leipzig - Umfassende persönliche Absicherung

Die gesetzlichen Hürden sind hoch, dass Betroffene überhaupt Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung zugestanden bekommen. Und auch wenn eine Berufskrankheit von der gesetzlichen Unfallversicherung als solche anerkannt wird und ein Anspruch auf Leistungen besteht, muss man bei einer Erwerbsminderung mit zum Teil hohen Einbußen im Vergleich zum bisherigen Einkommen rechnen.

Die Versicherungsmakler von Finazkompass Leipzig bieten zahlreiche Lösungen an, um einen fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Versicherungsschutz abzusichern. Zu nennen ist hier unter anderem eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig, die bei einer Erwerbsminderung, egal ob diese durch eine Krankheit – unabhängig davon, welche Krankheit dies ist – oder durch einen Unfall verursacht wurde, eine vereinbarte Rentenzahlung leistet.

Auch eine ausreichende Absicherung der Angehörigen im Falle des Todes beispielsweise durch eine Kapital- oder Risikolebens-Versicherung ist möglich. Umfassende Informationen, welche Absicherungslösungen im individuellen Fall sinnvoll sind, gibt es von den Versicherungsmaklern von Finanzkompass Leipzig.

Die Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern. Vereinbaren Sie hier Ihren persönlichen Beratungstermin zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Leipzig.

 

Quelle Wikipedia