Damit das Baden unfallfrei bleibt

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(verpd) An heißen Tagen zieht es viele zu den Schwimmbädern, aber auch zu Flüssen, Meeren, Seen und in private Swimmingpools, um sich abzukühlen. Doch das Badevergnügen ist nicht ungefährlich. Alleine letztes Jahr sind hierzulande nach Angaben der Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) 488 Menschen ertrunken. Doch viele Badeunfälle lassen sich nach Expertenaussagen vermeiden. Gemäß einer aktuellen Statistik der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) starben alleine zwischen Juni bis einschließlich September fast 300 Personen von den insgesamt 488 Menschen, die hierzulande letztes Jahr ertrunken sind. Die meisten Todesfälle gab es an Flüssen (169 Personen) und an Seen und Teichen (204 Personen). Doch auch bei allen anderen Gewässern wie in Bächen (14 Personen), Meeren (14 Personen), Schwimmbädern (11 Personen), privaten Pools (5 Personen) und sonstigen Gewässern (71 Personen) gab es Todesfälle zu beklagen. Das Risiko zu ertrinken besteht somit in allen Gewässern. Wie die Experten der DLRG betonen, sollte daher jeder, der schwimmen geht, einige Grundsatzregeln beachten, um die Unfallgefahr zu minimieren. Der richtige Badeort Das fängt bei der Wahl des richtigen Badeortes an. Insbesondere sollte man Badegewässer, die von Rettungsschwimmern überwacht werden, bevorzugen. „Unfallschwerpunkt Nummer eins sind nach wie vor die unbewachten Binnengewässer. In Flüssen, Bächen, Seen und Teichen ertranken 387 Menschen, das sind fast 80 Prozent aller Opfer“, betont diesbezüglich Hans-Hubert Hatje, Präsident der DLRG. Zudem sollte man bei öffentlichen Gewässern nur in den ausgewiesenen Badezonen baden. Denn pflanzendurchwachsene Gewässer sowie bewachsene und sumpfige Uferzonen können tückisch sein, weil man beispielsweise Gefahrenstellen wie ein plötzlich abfallendes Gelände im Wasser nicht erkennen kann. Eine erhöhte Unfallgefahr geht auch von unbekannten Ufern, Brandungen und Wellen aus. In Gewässerabschnitten, wo Schiffe und Boote fahren, ist das Baden und Schwimmen zu gefährlich. Hinweis- und Verbotsschilder beachten Grundsätzlich sollten sich alle Badegäste an die aufgestellten Hinweisschilder in Schwimmbädern und an Seen oder Flüssen halten. Sie beschreiben zum Beispiel, was erlaubt oder verboten ist. Unter anderem steht auf den Schildern, an welchen Plätzen ein generelles Badeverbot gilt. Zudem wird häufig angegeben, an welchen Stellen man nicht ins Wasser springen darf. Grundsätzlich sollte man nur einen Sprung ins Wasser wagen, wo man sich auskennt und es erlaubt und wo es für sich oder andere ungefährlich ist. Denn in unbekannten Gewässern könnten von Wasser überdeckte Felsvorsprünge oder sonstige Gefahren vorhanden sein. Auch im Schwimmbad gibt es Stellen, die ein hohes Unfallrisiko bergen. So gilt es, Wasserflächen unter Sprunganlagen oder im Auslauf von Rutschen sofort wieder freizumachen und nicht als Aufenthaltsbereich zu nutzen. Zieht ein Gewitter auf, sollte man das Wasser umgehend verlassen und ein festes Gebäude aufsuchen, anderenfalls kann das Baden zum Beispiel durch mögliche Blitzeinschläge lebensgefährlich werden. Persönliche Risiken minimieren „Selbstüberschätzung, gesundheitliche Vorschädigungen, Übermut, Leichtsinn und Unkenntnis über mögliche Gefahren sind oft Ursache für tödliche Unfälle im Wasser“, so der DLRG-Präsident Hans-Hubert Hatje. Prinzipiell sollte daher nur jeder, der sich gesund und wohlfühlt, schwimmen gehen. Wer beispielsweise von der Sonne aufgeheizt ohne Abkühlung ins kalte Wasser springt, riskiert Kreislaufprobleme oder sogar einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. Auch mit vollem oder ganz leerem Magen oder unter Alkoholeinfluss kann das Baden gefährlich werden. Grundsätzlich sollte man zudem nur so weit hinausschwimmen oder so tief tauchen, wie man ohne konditionelle Probleme wieder zum Ufer zurückkommt. Friert man im Wasser, ist es wichtig, wieder an das Ufer zu gehen, denn anderenfalls drohen Muskelkrämpfe, die beim Schwimmen lebensgefährlich werden können. Nichtschwimmer sollten ausschließlich ins Nichtschwimmerbecken und auch dort nur bis zum Bauch ins Wasser gehen. Aufblasbare Schwimmhilfen bieten im Übrigen keine 100-prozentige Sicherheit, dass man nicht doch untergeht. Was Eltern beachten sollten Übrigens: Schon sehr niedrige Wasserstände zum Beispiel in Gräben, privaten Pools oder Teichen können für kleinere Kinder zum Verhängnis werden. Denn bei einem Kleinkind ist der Kopf im Verhältnis zum Gesamtkörper sehr schwer und die Muskulatur noch ungeübt. Dadurch besteht das Risiko, dass das Kind selbst bei einer geringen Wassertiefe von rund zehn bis 30 Zentimetern seinen Kopf nicht eigenständig aus dem Wasser heben kann. Eltern sollten deshalb dringend darauf achten, dass Kleinkinder nicht unbemerkt zum Wasser gelangen können. Die Experten des DLRG raten daher, Kindern möglichst früh Schwimmen beizubringen. Schon für Kleinkinder ab dem vierten Lebensjahr werden entsprechende Schwimmkurse angeboten. Doch selbst ältere Kinder, die bereits schwimmen können, überschätzen häufig ihr Können oder unterschätzen die Gefahren, die Sprünge in zu flache Gewässer, weites Hinausschwimmen und abtreibende Strömungen mit sich bringen. Daher ist es wichtig, dass Eltern ihre Kinder mit den Örtlichkeiten der nahe gelegenen Badegewässer vertraut machen, ausführlich auf mögliche Gefahrenquellen hinweisen und sie am besten nur unter Aufsicht ins Wasser gehen lassen. Mehr Sicherheitstipps zum Thema Baden und Schwimmen, unter anderem wie sich Unfälle im Hallenbad oder in öffentlichen Gewässern verhindern lassen und was Eltern beachten sollten, wenn sie mit ihren Kindern schwimmen gehen, sind im Webauftritt des DLRG kostenlos aufrufbar.

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