Die private Pflegezusatzversicherung Leipzig

Private Pflegezusatzversicherung Leipzig von Finazkompass Leipzig.
Die private Pflegezusatzversicherung Leipzig von Finanzkompass Leipzig sichert den Aufenthalt Pflegestation.

(verpd) Eine aktuelle Studie des Verbandes der Ersatzkassen e.V. macht deutlich, dass ein Pflegebedürftiger in Deutschland im Mittel für eine Pflege in einer stationären Einrichtung trotz Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung derzeit 2.068 Euro selbst aufbringen muss. Der Eigenanteil lag im letzten Jahr noch unter 2.000 Euro. Die regionalen Unterschiede sind recht hoch. So liegen die Kosten für die stationäre Pflege in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt bei 1465 Euro und im Bundesland Nordrhein-Westphalen sogar bei 2460 Euro.  Vor einem Jahr lag der Eigenanteil noch unter 2.000 Euro. Zudem gibt es in Deutschland hohe regionale Unterschiede. Während beispielsweise in Sachsen-Anhalt im Schnitt 1.465 Euro für eine stationäre Pflege vom Pflegebedürftigen verlangt werden, sind es in Nordrhein-Westfalen über zwei Drittel mehr, nämlich 2.460 Euro. Die private Pflegezusatzversicherung Leipzig garantiert den hohen Eigenanteil für die stationäre Pflege.

Die Leistungen der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung (SPV) für eine stationäre Pflege sind seit vier Jahren stabil. Entsprechend dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen wird ein Pauschalbetrag für die Pflege, Betreuung und medizinische Behandlung im Pflegeheim bezahlt. Pflegebedürftige, die stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, erhalten auch im Jahr 2021 von der SPV monatlich 125 Euro bei Pflegegrad 1, 770 Euro bei Pflegegrad 2, 1.262 Euro bei Pflegegrad 3, 1.775 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.005 Euro bei Pflegegrad 5.

Finanzberater und Versicherungsmakle aus Leipzig

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!


Tel. (0341) 99 38 66 56
oder Rückruf vereinbaren

Eine aktuelle Statistik des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (VDEK) gibt an, dass die  pauschalen Beträge der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung auf keinen Fall ausreichen, um die Kosten einer stationären Pflege zu tragen. Laut den neuesten VDEK-Daten hatte ein Pflegebedürftiger ab dem 1. Januar 2021 ab Pflegegrad 2 zuzüglich zu den Leistungen der SPV für eine stationäre Pflege im bundesweiten Durchschnitt 2.068 Euro jeden Monat selbst zu tragen. Das sind 128 Euro, also 6,6 Prozent mehr als noch am 1. Januar 2020, damals betrug der monatliche Eigenanteil 1.940 Euro.

Private Pflegezusatzversicherung - Aus diesen Kostenarten besteht der Eigenanteil

Insgesamt setzt sich der Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger für den Aufenthalt in einer Pflegestation zusätzlich zu den SPV-Leistungen zu zahlen hat, zum einen aus den Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung sowie den Investitionskosten des Pflegehauses zusammen.

Zu den Investitionskosten gehören auch die Kosten, die der Betreiber des Hauses für die Miete oder Finanzierung des Gebäudes, für die Kosten zur Instandhaltung oder ähnliche Ausgaben anteilig auf die Bewohner des Hauses verteilen kann.

Ein Pflegebedürftiger muss auch für einen Teil der pflegebedingten Kosten aufkommen, da die pauschalen Leistungen der SPV hierfür nicht genügen. Dazu zählen auch die Kosten für das Pflegepersonal und den Sachaufwand für die Pflege.

Seit dem Jahr 2017 ist dieser einrichtungs-einheitliche Eigenanteil (EEE) für die Kosten der Pflege ab Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Alle Kostenanteile, aus der sich der gesamte Eigenanteil zusammensetzt, den ein Pflegebedürftiger für eine stationäre Pflege zu tragen hat, sind damit ab Pflegegrad 2 unabhängig vom Pflegegrad.

Das bedeutet, die Höhe des gesamten Eigenanteils in einer Pflegeeinrichtung ist für einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 gleich hoch wie für einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2.

Der Eigenanteil kann aber von Pflegeheim zu Pflegeheim sehr verschieden sein. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gab dazu folgende Empfehlung ab: „Da die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen je nach Einrichtung sehr unterschiedlich ausfallen können, ist es dringend angeraten, sich bei der Auswahl eines Heims ausführlich darüber zu informieren.“ Die private Pflegezusatzversicherung Leipzig sichert die stationäre Pflege im Pflegeheim.

Private Pflegezusatzversicherung Leipzig - Der bundesweite Durchschnitt

In Deutschland hat laut der VDEK-Statistik ein Pflegebedürftiger in einem stationären Pflegeheim im Durchschnitt 779 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 458 Euro für die Kosten Investitionen selbst tragen.

Der einrichtungs-einheitliche Eigenanteil, der für alle stationär betreuten Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bis 5 je Einrichtung gleich hoch ist, liegt im Bundesdurchschnitt bei 831 Euro. Bei Pflegegrad 1 sind es sogar 1.121 Euro.

In Deutschland lag die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für eine stationäre Pflege am 1. Januar 2021 bei durchschnittlich 2.068 Euro, bei Pflegegrad 1 waren es sogar 2.358 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist der monatliche Eigenanteil ab Pflegegrad 2 um 128 Euro und bei Pflegegrad 1 um 99 Euro gestiegen.

Werden die Leistungen der SPV und der Eigenanteil eines Pflegebedürftigen zusammengerechnet, dann liegen die Kosten für die stationäre Pflege bei derzeit:

  • 2.483 Euro in Pflegegrad 1,
  • 2.838 Euro in Pflegegrad 2,
  • 3.330 Euro in Pflegegrad 3,
  • 3.843 Euro in Pflegegrad 4 und
  • 4.073 Euro in Pflegegrad 5.

Die private Pflegezusatzversicherung Leipzig sichert den ungetrübten Aufenthalt in einer Pflegestation finanziell ab.

Bis zu 66 Prozent Unterschied je nach Region

Durch die regionalen Differenzen beim Lohnniveau, den Immobilienpreisen und bei den Kosten Lebenshaltung, schwankt der durchschnittliche Eigenanteil für eine stationäre Pflege von Bundesland zu Bundesland erheblich.
Die Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen haben den höchsten Eigenanteil mit 2.460 Euro zu tragen. Das sind 19 Prozent höhere Kosten für eine stationäre Pflege als im Durchschnitt in Deutschland. Der liegt aktuell bei 2.068 Euro.

Den geringsten Eigenanteil von 1.465 Euro habe Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt für eine stationäre Pflege aufzubringen. Das sind 29 Prozent weniger als im bundesdeutschen Mittel.

Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen haben im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt für die stationäre Pflege sogar fast 68 Prozent mehr an Zuzahlung aufzubringen.

Die Erhöhung des Eigenanteils im Gegensatz zum Vorjahr ist nicht bei jedem Bundesland gleich hoch.
Den höchsten Anstieg gab es in Bundesland Sachsen. Der Eigenanteil ist um 206 Euro, also um über 14 Prozent im Vergleich zum 1. Januar 2020 auf nun monatliche 1.642 Euro gestiegen.

Im Saarland verteuerte sich der monatliche Eigenanteil am geringsten. Pflegebedürftige müssten für den Aufenthalt in einer Pflegestation ab 2021 im Durchschnitt 2.376 Euro monatlich aufbringen. Das sind 66 Euro mehr als ein Jahr zuvor.

Die private Pflegezusatzversicherung Leipzig sichert auf jeden Fall den Aufenthalt im Pflegeheim.
 

Finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen zum 1. Januar 2021 in Euro

Bundesland

Einrichtungs-einheitlicher Eigenanteil (*EEE)

Unterkunft und Verpflegung

Investitionskosten (näherungsweise)

Gesamter Eigenanteil

Sachsen-Anhalt

580

593

292

1.465

Mecklenburg-Vorpommern

671

611

340

1.622

Sachsen

672

607

363

1.642

Thüringen

554

729

365

1.648

Brandenburg

784

647

298

1.729

Niedersachsen

649

618

500

1.767

Schleswig-Holstein

637

757

498

1.892

Bremen

694

805

527

2.026

Hessen

816

718

501

2.035

Berlin

1.034

624

389

2.047

Bundesdurchschnitt

831

779

458

2.068

Bayern

985

681

412

2.078

Hamburg

737

793

550

2.080

Rheinland-Pfalz

795

900

439

2.134

Saarland

965

899

512

2.376

Baden-Württemberg

1.121

853

431

2.405

Nordrhein-Westfalen

854

1.051

555

2.460

Durchschnittliche finanzielle Belastung ohne Ausbildungsumlage oder individuelle Ausbildungskosten, *EEE für Pflegegrade 2 bis 5; Datenquelle: VDEK

Finanzielle Pflegevorsorge

Die Erhöhung des Eigenanteils ist vor allem auf die Erhöhung des einrichtungs-einheitlichen Eigenanteils (EEE) zurückzuführen. Je nach Bundesland stieg der EEE zwischen plus fünf und 33 Prozent. In Sachsen ist die EEE um 33 Prozent höher.

Bei der Unterkunft und Verpflegung lag die Erhöhung zwischen unter eins und rund fünf Prozent. Bei den Investitionskosten gab es in einem Bundesland, nämlich in Thüringen, im Schnitt sogar eine Reduzierung von knapp einem Prozent. Bei den anderen Bundesländern lag der Anstieg bei dieser Kostenart zwischen null und weniger als vier Prozent.

Die VDEK-Daten machen jedem klar, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten für die stationäre Pflege von Pflegebedürftigen übernimmt.

Selbst bei der ambulanten Pflege muss ein Pflegebedürftiger mit weiteren Kosten rechnen, da auch hier die Leistungen der SPV oft nicht einmal die Kosten decken.

Kann der Pflegebedürftige für die anfallenden Pflegekosten mit seinem Einkommen und Vermögen für die Leistungen der SPV nicht aufkommen, müssen unter Umständen auch die Angehörigen einen Teil der Kosten für die Pflege übernehmen. Das kann mit einer Versicherung wie die private Pflegezusatzversicherung Leipzig unterbunden werden.

Gemäß dem Angehörigen-Entlastungsgesetz ist seit dem Jahr 2020 ein Kind oder ein Elternteil mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 100.000 Euro nicht zur Übernahme der Pflegekosten verpflichtet.

Das gilt nicht für den Ehepartner des Pflegebedürftigen. So muss der Partner eventuell auch bei einem kleineren Einkommen, und/oder wenn ein Vermögen vorhanden ist, die restlichen Kosten der Pflege teilweise begleichen. Die private Pflegezusatzversicherung Leipzig schützt vor diesem Szenario.

Die private Pflegezusatzversicherung Leipzig ist eine gute Variante, um nicht zur finanziellen Belastung für die Angehörigen und/oder zum Sozialhilfefall zu werden.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch zum Thema Private Pflegezusatzversicherung Leipzig.