Pflegeversicherung - Wichtige Informationen

Pflegeversicherung. Angehörige sollten einiges beachten.
Pflegeversicherung. Was Angehörige beachten müssen.

(verpd) In Broschüren, Onlineportale und Telefonservices von Bundesministerien gibt es entsprechende Informationen zur Pflegeversicherung. Hier finden sich Hinweise, was bei einem eintretenden Pflegefall zu tun ist und welche Hilfen und Unterstützungs-Leistungen es für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gibt. Es wird auf den Vorteil einer Pflegeversicherung hingewiesen.

Durch einen Unfall, durch Krankheit oder im Alter kann jeder pflegebedürftig werden. Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, was zu tun ist, aber auch welche Leistungen jedem Einzelnen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen, wenn man selbst oder ein naher Angehöriger zum Pflegefall wird.

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So kann sich niemand sicher sein, nicht doch ein Pflegefall zu werden. Heute sind über 2,9 Millionen Bürger in Deutschland pflegebedürftig und erhalten Leistungen aus der gesetzlichen (sozialen) Pflege-Versicherung beziehungsweise aus der privaten Pflegepflicht-Versicherung. Kommt es zu einer Pflegebedürftigkeit, gibt es bei den Pflegebedürftigen, aber auch bei den Angehörigen Unsicherheiten und viele Fragen.

Da ist es wichtig zu wissen, welche ersten Maßnahmen und Schritte man unternehmen muss, um auch die benötigte und gewünschte Pflege zu gewährleisten. Dazu gehört ebenfalls die personelle und finanzielle Sicherstellung einer notwendigen ambulanten oder stationären Pflege.

So ist von Bedeutung, welche Leistungen einem Pflegebedürftigen oder seinem pflegenden Angehörigen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen. Genauso wichtig ist aber auch, wie und wo man diese beantragenkann. Informationen dazu werden durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf verschiedene Arten zur Verfügung gestellt.

Pflegeversicherung - Wichtige Informationen zum Thema Pflege

Kurz und bündig erläutert der zweiseitige Flyer „Pflegebedürftig, was nun?“, der online beim BMG zum kostenlosen Download zur Verfügung steht oder auch als gedruckte Version bestellt werden kann. Hier kann man nachlesen, welche ersten Schritte bei Eintritt eines Pflegefalles zu tun sind.

Die umfassende Informationen, was bei Eintritt eines Pflegefalles zu tun ist und welche gesetzlichen Pflegeversicherungs-Leistungen dem Pflegebedürftigen und eventuell den pflegenden Angehörigen zustehen, enthält auch die über 200 Seiten starke aktualisierte Broschüre „Ratgeber Pflege“.

Dieser Ratgeber kann als Druckausgabe bestellt oder auch kostenlos im Webauftritt des BMG heruntergeladen werden. So erhalten Sie auch einen schnellen Überblick über die Art und Höhe der einzelnen Leistungen aus der gesetzlichen Pflege-(pflicht-)Versicherung, je nach Pflegegradeinstufung und ambulanter oder stationärer Betreuung getrennt, gibt der digitale Ratgeber des BMG, der als Pflegeleistungs-Helfer bezeichnet wird.

In einem persönlichen Gespräch, der sogannten Pflegeberatung, erhält jeder auf Wunsch eine erste Information. Anspruch auf eine Beratung hat jeder Pflegebedürftige, aber auch die Angehörigen. Die kostenlose, individuelle, zeitnahe und umfassende Beratung wird durch einen Pflegeberater vorgenommen.

Zusätzlich steht für allgemeine Fragen zur gesetzlichen Pflege(pflicht)-Versicherung auch ein Bürgertelefon des BMG zur Verfügung. Das ist unter der Telefonnummer 030 340606602 von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.

Pflegeversicherung - Speziell für Angehörige von Pflegebedürftigen

Das Webportal www.wege-zur-pflege.de des BMFSFJ richtet sich gezielt an die Angehörigen von Pflegebedürftigen. Hier erhält der Ratsuchende umfassende Informationen, so z.B. welche finanziellen Leistungen sowie sonstigen Hilfen Angehörigen von Pflegebedürftigen rechtlich zustehen.

Damit wird die rechtliche Lage erläutert, wenn ein Arbeitnehmer als Angehöriger eines plötzlich Pflegebedürftigen kurzfristig der Arbeit fernbleiben muss, um die Pflege zu organisieren. Weiterhin wird auf die Regelungen zur Pflegezeit oder Familienpflegezeit eingegangen, die dann zum Tragen kommt, wenn ein Arbeitnehmer sich längere Zeit um einen Pflegebedürftigen kümmern muss oder will und deswegen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann.

Für Pflegebedürftigen und auch für Angehörige eines Pflegebedürftigen steht zudem vom BMFSFJ eine schnelle Hilfe in Form des Pflegetelefons zur Verfügung. Das Mitarbeiter sind montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 030 20179131 erreichbar.

Pflegeversicherung - Kostenschutz für den Pflegefall

Im Vergleich zu früher wird i.d.R. mehr Hilfe für den Pflegebedürftigen, aber auch den pflegenden Angehörigen angeboten. Die Betroffenen müssen allerdings immer noch mit finanziellen Nachteilen rechnen. Schließlich sind die Kosten für eine Pflege nur zum Teil von der gesetzlichen Pflege(pflicht)-Versicherung abgedeckt.

Sollten die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammen mit dem Einkommen und dem Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die Kosten für die Pflege zu tragen, so kann unter Umständen auch der Ehepartner und die eigenen Kinder zur Deckung der restlichen Kosten herangezogen werden.

Wer für sich und seine Angehörigen das Risiko eines Pflegefalles gering halten möchte, kann mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung vorsorgen. Der Zuschuss vom Staat kann bis zu 60 Euro pro versicherter Person im Jahr und Vertragsgestaltung betragen.

Die Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zu Ihrer privaten Pflegeversicherung. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin mit unseren Experten Pflegeversichrung.