Private Pflegezusatzversicherung - So hoch ist das Risiko, ein Pflegefall zu werden

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung von Finanzkompass Leipzig wird das Risiko ein Pflegefall zu werden, zumindest finanziell abgesichert.
Das Risiko ein Pflegefall zu werden, zumindest finanziell mit einer privaten Pflegezusatzversicherung von Finanzkompass Leipzig abgesichern.

(verpd) Das Bundesministerium für Gesundheit gab bekannt, dass Ende 2020 mehr als 4,57 Millionen Menschen in Deutschland als pflegebedürftig eingestuft waren. Allein zum Vorjahr sind das ca. 7,6 Prozent mehr. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Die Wahrscheinlichkeit im Alter ein Pflegefall zu werden, ist hoch. Laut der veröffentlichten Zahlen des Bundesministeriums haben auch jüngere Menschen ein nicht zu unterschätzendes Risiko ein Pflegefall zu werden. Die private Pflegezusatzversicherung sichert das Risiko zumindest finanziell ab.

Das Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hat zur Pflegeversicherung informiert, dass Ende 2020 in Deutschland mehr als 4,57 Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhielten. Konkret bekamen 4,32 Millionen pflegebedürftige Personen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV) sowie knapp 252.000 Pflegebedürftige Leistungen aus der privaten Pflegepflicht-Versicherung (PPV).

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Zum vergangenen Jahr ist das ein Anstieg um 7,6 Prozent oder mehr als 323.000 Pflegebedürftigen, die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen. Auch in den Jahren davor wurde ein stetiger Anstieg an Pflegebedürftigen verzeichnet.

Von 2018 auf 2019 lag der Zuwachs bei 8,5 Prozent und von 2017 auf 2018 waren es 10,4 Prozent. Den höchsten Anstieg gab es von 2016 auf 2017 mit 20,9 Prozent. In den letzten fünf Jahren vor 2017 lag der Anstieg dagegen zwischen drei und vier Prozent.

Private Pflegezusatzversicherung - Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter

Der rasante Anstieg an Pflegebedürftigen in 2017 kann damit erklärt werden, dass in diesem Jahr der Begriff Pflegebedürftigkeit neu definiert wurde. Weiterhin wurde in dieser Zeit auch das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit geändert.

Im Gegensatz zum früheren Vorgehen bei der Begutachtung werden seit 2017 neben der körperlichen nun auch die kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen gleichermaßen bei der Einschätzung einer Pflegebedürftigkeit einbezogen.

Die Schwere einer Pflegebedürftigkeit wird seit 2017 in fünf Pflegegraden eingestuft. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Einstufung in drei Pflegestufen vorgenommen.

Je höher der eingestufte Pflegegrad ausfällt, umso höher ist Beeinträchtigung des Betroffenen, ein selbstständiges Leben zu führen. Aus der Statistik des BMG geht auch hervor, dass die Wahrscheinlichkeit des Einzelnen pflegebedürftig zu werden, mit zunehmendem Alter rapide steigt.

Das BMG hat das Risiko ein Pflegfall zu werden von Experten berechnen lassen. Danach liegt das Risiko ein Pflegefall zu werden, bei Menschen, die jünger als 60 Jahre sind bei 1,6 Prozent, bei den 60- bis 80-Jährigen bei 8,0 Prozent und bei den ab 80-Jährigen sogar bei 39,9 Prozent.

Basierend auf dem demografischen Wandel und der stetig steigenden Lebenserwartung ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen weiter steigen wird.

Gesetzliche Teilabsicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung bei einer Pflegebedürftigkeit trägt nur einen Teil der Leistungen. Die tatsächlich anfallenden Kosten werden nicht gedeckt, da es nur eine Teilabsicherung ist.

Das BMG empfiehlt auf der Website „Da die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten der Grundversorgung trägt, sollten die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall mit einen privaten Pflegzusatzversicherung vorsorgen“.

Mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung ist die finanzielle Absicherung eines Pflegefalles möglich. So können, ganz im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung auch individuelle und damit bedarfsgerechte Leistungshöhen je nach individuellem Pflegegrad vereinbart werden.

Des Weiteren existiert auch eine staatliche Förderung in Form einer Zulage für die private Pflegezusatzversicherung, die bestimmte gesetzlich festgelegte Mindeststandards bei den Leistungen erfüllen.

Das BMG gibt dazu weiter an: „Um allen Menschen, also auch gerade denjenigen mit geringem Einkommen, den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung zu ermöglichen, unterstützt der Staat die private Pflegevorsorge mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr.“

Mit der Vorsorge sollte so früh wie möglich begonnen werden, um so günstiger sind die Prämien dafür und je früher ist man selbst für den Ernstfall abgesichert. Vor dem Risiko ein Pflegefall zu werden, ob nun durch einen Unfall oder durch Krankheit, kann keiner sicher sein.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig beraten interessierte Bürger gern zum Thema Private Pflegezusatzversicherung.

 

 

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