Immer mehr wechseln in die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung können nicht nur Selbstständige, Freiberufler und Beamte nutzen.
Immer mehr Bürger wechseln in die private Krankenversicherung von Finanzkompass Leipzig.

(verpd) In Deutschland haben nicht nur Selbstständige, sondern auch Arbeitnehmer, mit einem höheren Durchschnittsgehalt die Möglichkeit, in die private Krankenkasse zu wechseln, d.h. selbst zu entscheiden, ob sie im ambulanten und stationären Bereich die private Krankenversicherung nutzen wollen oder gesetzlich krankenversichert sein möchten. Die Zahl der Versicherten, die von der gesetzlichen in die private Krankenkasse gewechselt haben, ist zum zweiten Mal in Folge größer als die Anzahl derjenigen, die von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt sind. Der wichtigste Grund ist vor allem der Unterschied der Leistungen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkassen.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Jeder Bürger mit Wohnsitz in Deutschland, muss für eine ambulante und stationäre Heilbehandlung krankenversichert sein. In Deutschland gibt es die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), deren Träger die Krankenkassen sind und die private Krankenversicherung (PKV).

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Es wurde ermittelt, dass immer mehr Bürger von der GKV zur PKV. Im Jahr 2019 wechselten laut dem Verband der privaten Krankenversicherer e.V. (PKV-Verband) etwa 146.000 von der GKV zur PKV und nur 134.000 von der PKV zur GKV. So wechselten 12.000 Versicherte mehr zur PKV als zur GKV.

Dieser Trend wird durch die Statistiken des PKV-Verbandes belegt, denn auch im Jahr 2018 waren es bereits 800 Personen mehr, die von der GKV zur PKV wechselten als umgekehrt. Ein Grund für die Entscheidung der Versicherten ist sicherlich auch, dass sich die Leistungen der GKV und PKV im Versicherungsumfang und in der Beitragsberechnung wesentlich unterscheiden.

Private Krankenkasse - Bessere Leistungen

In der GKV ist der Umfang der Versicherung bzw. die Art, welche Leistungen ein GKV-Versicherter in Anspruch nehmen kann, in einem Leistungskatalog gesetzlich geregelt. Die Leistungen und der Umfang der Leistungen der PKV werden in einem Krankenversicherungs-Vertrag, der mit der privaten Krankenversicherung abgeschlossen wird, frei vereinbart.

Die private Krankenversicherung bzw. private Krankenkasse gewährt anders als die GKV je nach Vertragsvereinbarung die freie Wahl zwischen Ärzten und Kliniken mit oder ohne Kassenzulassung. So auch die Unterbringung im Krankenhaus in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung.

So werden eine Vielzahl von Behandlungen und Therapien, die die gesetzlichen Krankenkassen als Träger der GKV nicht oder nur zum Teil übernehmen, wie Osteopathie und alternative Heilbehandlungen, durch die private Krankenversicherung mit übernommen, wenn diese Leistungen in einem privaten Krankenversicherungs-Vertrag mitversichert wurden.

Entsprechend den vereinbarten Leistungen werden auch die Kosten für eine Vielzahl von Arzneien und Hilfsmitteln, dazu zählen Brillen oder Hörgeräte, welche die GKV ebenfalls nur teilweise oder gar nicht zahlt, durch die private Krankenkasse übernommen.

Private Krankenversicherung - Die Unterschiede in der Beitragsermittlung

Die Höhe der Beiträge private Krankenversicherung ist anders als bei der GKV nicht vom Einkommen des Versicherten abhängig, sondern vom Umfang der vereinbarten Leistungen sowie vom Alter und gesundheitlichen Zustand bei Abschluss des Vertrages beziehungsweise bei Beginn der Versicherung.

Je jünger der Versicherte bei Abschluss eines PKV-Vertrages ist, desto günstiger ist die Prämie. Über eine Selbstbeteiligung kann die Höhe der Prämie der privaten Krankenkasse zusätzlich minimiert werden. Es kann auch bei der PKV zu einer Anpassung des Beitrages kommen. Das ist der Fall, wenn die Ausgaben für Gesundheitsleistungen allgemein angestiegen sind.

Laut statistischen Erhebungen ist in den letzten zehn Jahren kein Unterschied mehr zwischen der Entwicklung des Beitrages zwischen der PKV und der GKV festzustellen. Zwischen 2009 bis 2019 sind die Beiträge zur GKV um 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen. In der  PKV waren es nur 2,8 Prozent. Das wurde durch den Verband der privaten Krankenversicherer e.V. (PKV-Verband) in der Broschüre „Beiträge in der PKV: Die Fakten“ veröffentlicht.

Die Wahl zwischen der GKV oder PKV ist abhängig von der Erwerbstätigkeit und auch der Höhe des Einkommens. In Deutschland sind Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter aktuell 62.550 Euro Jahresbruttogehalt und über der Geringfügigkeitsgrenze von aktuell 450 Euro im Monat in der GKV gesetzlich pflichtversichert.

Wer sich privat krankenversichern kann

Die gesetzliche Versicherungspflicht eines Arbeitnehmers in der GKV ist erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze Versicherungspflicht überschritten wird. Dies gilt jedoch nur, wenn der Jahresbruttoverdienst auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Grenze Versicherungspflicht übersteigt.

Konkret bedeutet das, wenn ein Versicherter zum 1. Januar 2021 in der GKV versicherungsfrei sein möchte, müsste dieser im Jahr 2020 ein Jahresbruttogehalt von 62.550 Euro nachweisen können. Wer nach Ende der Versicherungspflicht weiter als freiwillig Versicherter in der GKV bleiben möchte, muss für einen späteren Wechsel in die PKV die Frist zur Kündigung der GKV, das sind zwei volle Monate zum Monatsende, einhalten.

Wer zum 1. Juni 2020 zur PKV zu wechseln wollte, musste die Kündigung bis zum 31. März 2020 bei der GKV der jeweiligen Krankenkasse einreichen. Aber auch andere diverse andere Personengruppen haben die Möglichkeit, sich in der PKV oder der GKV zu versichern.

Das gilt für viele Selbstständigen, Freiberufler, Beamte, aber auch Studenten. Personen, die in der GKV pflichtversichert sind, haben die Möglichkeit, einen besseren Leistungsumfang mit einer privaten Krankenzusatz-Versicherung abzusichern. So müssen durch einen Aufpreis die Zusatzleistung nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig beraten und informieren interessierte Bürger gern zu den Themen Private Krankenzusatz-Versicherung, private Krankenversicherung bzw. private Krankenkasse. Damit werden Leistungen im Bereich Brillen, Heilpraktiker sowie Zahnarzt und Zahnersatz, aber auch für den ambulanten und stationären Bereich übernommen.

 

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