Kostenschutz bei Rechtsstreitigkeiten

Finanzkompass Leipzig Versicherungsberater

(verpd) Nicht immer ist es möglich, sich bei einem Streit außergerichtlich zu einigen oder sein Recht ohne die Unterstützung eines Anwaltes durchzusetzen. Doch aufgrund der zum Teil hohen Anwalts- und Gerichtskosten schrecken viele davor zurück, denn schon in erster Instanz können die Prozesskosten bei einem Streitwert von 10.000 Euro bei rund 4.500 Euro liegen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich gegen dieses Kostenrisiko abzusichern. Das Konfliktrisiko ist im Alltag hoch: Nicht selten muss zum Beispiel die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall vor Gericht geklärt werden. Auch Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, dem Mieter oder Vermieter, einem Händler oder mit Ämtern können oftmals nur unter Zuhilfenahme eines Anwaltes und mit dem Gang vor ein Gericht entschieden werden. Dabei gilt jedoch, je höher der Streitwert, desto höher ist auch das Kostenrisiko, das man bei einem Rechtsstreit trägt. Doch gerade wenn es um hohe Streitwerte geht, wie zum Beispiel das Einklagen von Schadenersatz und Schmerzensgeld bei einem erlittenen Personenschaden, ist es besonders wichtig, nicht aus Kostengründen auf sein Recht zu verzichten. Die Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich mit der Rechtsschutz-Versicherung eine entsprechende Lösung an, damit im Bedarfsfall der Versicherte ohne Kostenrisiko sein Recht auch gerichtlich mit anwaltlicher Hilfe einfordern kann.

Für jeden Bereich den passenden Kostenschutz

Je nach Bedarf gibt es verschiedene Versicherungsvarianten: Kfz-Besitzer und Fahrer können sich beispielsweise mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung bei Streitigkeiten rund um das Kfz absichern. Übernommen werden unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten, um eigene Schadenersatzansprüche nach einem Kfz-Unfall geltend zu machen. Abgedeckt sind zudem Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt oder aus einem Pkw-Kaufvertrag. Versicherungsschutz besteht in der Regel auch für die Verteidigung in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften, zum Beispiel weil dem Versicherten vorgeworfen wird, durch einen von ihm fahrlässig verursachten Unfall eine andere Person verletzt zu haben. Versichert ist nicht nur der Versicherungsnehmer als Halter oder Fahrer von eigenen oder fremden Fahrzeugen, sondern zudem als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast. Darüber hinaus haben die berechtigten Fahrer und Insassen eines auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuges ebenfalls Versicherungsschutz.

Finanzberater und Versicherungsmakle aus Leipzig

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!


Tel. (0341) 99 38 66 56
oder Rückruf vereinbaren

Streitigkeiten in privaten oder beruflichen Angelegenheiten ...

Zahlreiche private oder berufliche Auseinandersetzungen lassen sich mit einer Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung absichern. Versichert sind in einer solchen Police meist der Versicherungsnehmer und der Ehe- beziehungsweise der namentlich genannte Lebenspartner sowie deren minderjährige oder in Ausbildung stehende unverheiratete Kinder. Eine Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung leistet beispielsweise bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber und bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche, die man als Fußgänger oder Radfahrer nach einem Unfall an den Unfallgegner stellt. Auch Streitigkeiten mit einem Händler, zum Beispiel wenn die neu gekaufte Waschmaschine bereits in kurzer Zeit defekt ist, sowie Auseinandersetzungen mit der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sind in der Regel versichert. Mieter können teils gegen Aufpreis das Kostenrisiko eines Rechtsstreites mit dem Vermieter in einer Privatrechtsschutz-Police mitversichern.

... sowie als Vermieter, Unternehmer oder Freiberufler

Vermieter oder Immobilieneigentümer können sich mit einer Wohnungs- und Grundstücks- beziehungsweise Vermieter-Rechtsschutz-Police einen Kostenschutz sichern, für den Fall, dass es zum Beispiel zu Streitigkeiten mit dem Mieter kommt. Für Unternehmer, Freiberufler oder Landwirte gibt es spezielle Rechtsschutz-Versicherungspolicen, die ebenfalls Streitigkeiten aus beruflichen und privaten Bereichen abdecken. Viele Rechtsschutzvarianten werden entweder einzeln oder vergünstigt in kombinierter Form, wie dies zum Beispiel bei einer Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz-Police der Fall ist, angeboten. Darüber hinaus lassen sich mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung die Prämien reduzieren.

Für bezahlbare Versicherungsprämien

Um sicherzustellen, dass die Versicherungsbeiträge bezahlbar bleiben, gibt es üblicherweise einige wenige Rechtsstreitigkeiten, die nicht durch eine Rechtsschutz-Police abgedeckt sind. Darunter fällt bei vielen Policen die Begehung einer vorsätzlichen Straftat, Streitigkeiten rund um den Hausbau und/oder Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen. Auch Erb- und Ehestreitigkeiten, die über eine Beratung hinausgehen, sind in vielen Policen nicht versichert. Außerdem sind einzelne Konfliktbereiche üblicherweise erst nach einer Wartezeit von meist drei Monaten versichert. Darunter fallen unter anderem Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, bei Wohn- und Grundstücks-Angelegenheiten sowie aus Verträgen. Um sicherzustellen, dass die Kosten eines Rechtsstreits vom Rechtsschutzversicherer übernommen werden, ist es wichtig, dass der Versicherte beim ersten Anwaltstermin die Rechtsschutz-Police vorlegt. Denn dann kann der Anwalt eine entsprechende Leistungszusage beim Versicherer für den jeweiligen Rechtsstreit einholen. Grundsätzlich bieten viele Rechtsschutzversicherer auch eine telefonische Beratung bei Rechtsproblemen an. Damit kann sich der Versicherte zum Beispiel vor dem Gang zum Anwalt über die rechtliche Situation informieren oder auch besprechen, was er nach einem aufgetretenen Konflikt sinnvollerweise unternehmen sollte.