Pflegeversicherung Leipzig

Die Pflegeversicherung sichert die Pflege im Alter.
Immer mehr Pflegebedürftige nutzen die private Pflegeversicherung Leipzig.

(verpd) Lt. dem Bundesministerium für Gesundheit waren im Jahre 2016 ca. 2,93 Millionen Menschen pflegebedürftig. Das entspricht einer Zunahme von 3,2 Prozent zum Jahr 2015. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die auch Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, ist in den letzten Jahren immer weiter angestiegen.

Eine Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit belegt eindeutig, die Zahl der Personen, die aufgrund einer dauerhaften körperlichen, kognitiven oder psychischen Beschränkung auf die Pflege durch andere Menschen angewiesen sind, steigt stetig weiter an.

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Letztes Jahr erhielten rund 2,93 Millionen pflegebedürftige Menschen Leistungen aus der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung beziehungsweise aus der privaten Pflegepflicht-Versicherung Leipzig oder auch private Pflegeversicherung Leipzig. Das belegen die auch die kürzlich veröffentlichten Zahlen zur privaten Pflegeversicherung Leipzig des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Im Jahr 2015 waren es noch 2,84 Millionen Pflegebedürftige. Das sind noch 3,2 Prozent weniger. Lt. dieser Statistik ist in den letzten fünf Jahren damit die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich jedes Jahr um 3,2 bis 3,8 Prozent gestiegen.

 

Pflegeversicherung - Die Mehrheit wird zu Hause gepflegt

2,1 Millionen Menschen wurden ambulant, also in der Regel zu Hause gepflegt, von den insgesamt 2,93 Millionen pflegebedürftigen Menschen. Eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim erhielten 825.000 Menschen. Ca. 60 Prozent aller Pflegebedürftigen waren noch in der geltenden Pflegestufe I eingestuft.

Und nicht ganz jeder Dritte hatte die Pflegestufe II und jeder zehnte die Pflegestufe III. Mit zunehmendem Alter steigt, lt. Statistik, zudem das Risiko ein Pflegefall zu werden. 75 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in der sozialen Pflegeversicherung waren 70 Jahre und älter.

Pflegeversicherung - Seit 2017 hat sich einiges geändert

Ab 2017 gibt es einige Änderungen im Rahmen einer Pflegereform. Statt wie bisher in drei Pflegestufen wird die Schwere einer Pflegebedürftigkeit nun in fünf Pflegegraden eingeordnet. Zusätzlich wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert und das Verfahren der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit angepasst.

Und um einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Dauer der Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate betragen. Als pflegebedürftige Person galt bis 2016, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den alltäglichen Dingen im Leben in erheblichem Maße auf Hilfe anderer angewiesen war und auch vieles ständig nicht mehr allein ausführen konnte.

Als pflegebedürftig galt ab 2017 derjenige, bei dem körperliche, kognitive oder psychisch bedingte Beeinträchtigungen hinsichtlich der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurden, die dieser nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen kann und er deshalb Hilfe durch andere in Anspruch nehmen muss. Die Einstufung in eine von drei Pflegestufen wurde bis 2016 nach dem zeitlichen Aufwand des notwendigen Hilfebedarfs vorgenommen.

Ab 2017 erfolgt die Einstufung nun in einen von fünf Pflegegraden und zwar anhand eines Punktesystems. Also nicht mehr wegen dem notwendigen Zeitaufwandes für die Pflege. Konkret heißt das also, je weniger ein Pflegebedürftiger in bestimmten Bereichen alleine ausüben kann, desto höher ist die Punktezahl und desto höher ist auch der Pflegegrad.

Pflegeversicherung - Umfassende Informationen zur Pflege

Das Onlinetool „Pflegeleistungs-Helfer“ des BMG bietet einen Überblick über die aktuellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für eine ambulante oder stationäre Pflege. Mit einer ihnen zustehenden kostenlosen Pflegeberatung können sich Betroffene – Adressen erhält man bei der gesetzlichen Krankenkasse – beraten lassen.

Weitere Informationen zur Pflegeeinstufung findet man unter www.pflegebegutachtung.de, dem Webportal des Medizinischen Dienstes (MDS). Der MDS ist für die Pflegeeinstufung der gesetzlich Krankenversicherten zuständig. Die über 200 Seiten starke aktualisierte Broschüre „Ratgeber Pflege“ des BMG bietet umfassende Informationen zu den Leistungen für Pflegebedürftige und den pflegenden Angehörigen, die kostenlos bestell- oder auch herunterladbar ist.

Das BMG für allgemeine Fragen zur gesetzlichen Pflegeversicherung ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 030 340 606 602 eingerichtet. Privat Pflege-Pflichtversicherte erhalten unter www.pflegeberatung.de, einem Webportal vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband), Informationen, Checklisten und Datenbanken zur Unterstützung von Betroffenen.

Eine kostenlose Pflegeberatung erhält man unter der Telefonnummer 0800 101 88 00 von der Compass Private Pflegeberatung, einem Tochterunternehmen des PKV-Verbandes, den privat pflegeversicherten Personen zur Verfügung.

Pflege-Versicherung - Nur gesetzliche Teilabsicherung

Im Grunde genommen ist die gesetzliche Pflegeversicherung auch nach der Reform nur eine Teilabsicherung. Im Webportal des BMG wird empfohlen „Da die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten der Grundversorgung trägt, sollten die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall vorsorgen“.

Finanz-Kompass Leipzig bietet dazu private Pflegezusatz-Versicherungen, wie die private Pflegeversicherung Leipzig, an. Weiterhin gibt die staatliche Förderung in Form einer Zulage für private Pflege-Zusatzversicherungs-Policen.

Diese erfüllen bestimmte gesetzlich festgelegte Mindeststandards bei den Leistungen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung kann man auch individuelle und damit bedarfsgerechte Leistungshöhen je nach Pflegegrad vereinbaren.

Das BMG gibt dazu an: „Um allen Menschen, also auch gerade denjenigen mit geringem Einkommen, den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung zu ermöglichen, unterstützt der Staat die private Pflegevorsorge mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr.“

Die Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern. Vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Beratungstermin zum Thema Pflegeversicherung.