Mit einer Pflegeversicherung frühzeitig vorsorgen

Pflegeversicherung in Leipzig vergleichen
In Deutschland wächst die Zahl der Pflegebedürftigen ständig. So ist ihre Anzahl von 2019 bis 2021 auf knapp fünf Millionen gestiegen.

(verpd) Ein Teil der gestiegenen Pflegebedürftigen ist auch auf die Alterung der Bevölkerung, also dem steigenden Anteil an Senioren, zurückzuführen. Auch künftig ist mit einem Anstieg der Pflegebedürftigen zu rechnen, wie Modellrechnungen ergeben haben. Bis 2035 wird mit 6,3 Millionen und bis 2055 sogar mit 7,6 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet. Letztes entspricht einem Anstieg um 53 Prozent gegenüber 2021.

Im Jahr 2021 bekamen hierzulande rund fünf Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies geht aus den veröffentlichten Zahlen zur Pflegeversicherung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. Die Anzahl der Pflegebedürftigen ist seit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 nahezu jedes Jahr gestiegen. Besonders stark war der Zuwachs mit über 20 Prozent von 2015 bis 2021.

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Fortschreitende Alterung der Bevölkerung

Schuld daran ist unter anderem die fortschreitende Alterung der Bevölkerung. Ab dem 80. Lebensjahr steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, rapide an. Das heißt: Je älter die Bevölkerung, desto höher die Zahl der Pflegebedürftigen.

Die Alterung der Bevölkerung hängt zum einen mit der steigenden Lebenserwartung zusammen. Zum anderen liegt das aber auch an den geburtenstarken Jahrgängen, den sogenannten Babyboomern, die 1955 bis 1969 geboren wurden. Denn durch diese Generation wird in den nächsten Jahren die Anzahl der über 70- und der ab 80-Jährigen stark steigen.

Während Ende 2021 etwa 2,7 Millionen oder 55 Prozent der gesamten Pflegebedürftigen 80 Jahre und älter waren, können es bei konstanten Pflegequoten im Jahr 2055 rund 4,4 Millionen oder 65 Prozent sein. Dieser Anstieg wird sich vor allem zwischen 2035 (3,0 Millionen) und 2055 vollziehen. Damit ist die Zunahme der Pflegebedürftigen insgesamt in diesem Zeitraum stark durch die ab 80-Jährigen bestimmt.

Nach 2055 sind keine starken Veränderungen mehr zu erwarten, da die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1950er und 1960er Jahren, die sogenannten Babyboomer, dann durch geburtenschwächere Jahrgänge im höheren Alter abgelöst werden. Bis 2070 rechnen die Statistiker mit etwa 7,7 Millionen Pflegebedürftigen. Damit würde der Anstieg gegenüber 2055 nur bei rund 100.000 Betroffenen beziehungsweise bei etwas mehr als einem Prozent in 15 Jahren liegen.

Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung ist, damit nur teilweise die anfallenden Kosten deckt, ist eine private Pflegevorsorge sinnvoll. Sie wird vom Staat mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr unterstützt. Hier bietet es sich an, den Vertrag mit dynamisierten Leistungen abzuschließen, mit denen sich ein möglicher Verlust an Kaufkraft kompensieren lässt. Mehr Informationen zur privaten Pflegevorsorge und eine individuelle Beratung erhält man beim Versicherungsvermittler in Leipzig.

Um die angeschlagene gesetzlichen Pflegeversicherung zu stützen, sind die Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung am 1. Juli um bis zu 18 Prozent angehoben worden. Nur für Eltern mit mindestens drei Kindern wurde es günstiger.

Generell sollen Eltern 0,25 Prozentpunkte mehr Pflegebeitrag zahlen zu den bisherigen 3,05 Prozent. Kinderlose zahlen 0,60 Prozentpunkte mehr – damit kommen sie auf 4,00 Prozent.

Ab dem zweiten Kind werden Familien mit 0,15 Beitragssatz-Punkten je Kind entlastet. Das gilt bis zum fünften Kind.

Die private Pflege-Pflichtversicherung war bereits am Jahresanfang teuer geworden.

Seitdem zahlen die Privatversicherten nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) im Durchschnitt 104 Euro Monatsbeitrag, während gesetzlich Krankenversicherte durchschnittlich 122 und je nach Einkommen maximal 170 Euro zahlen müssen.

Ab 2024 sollen pflegende Angehörige mit finanzieller Unterstützung rechnen dürfen, heißt es in dem Bericht der FAZ. Das Pflegegeld soll dann um fünf Prozent erhöht werden.

In diesem Zusammenhang sind auch die Pflegeheime in diesem Jahr wieder teurer geworden. Wie stark die Versicherten dort zur Kasse gebeten werden, unterscheidet sich je nach Bundesland um bis zu 1.000 Euro monatlich.

Nach Abzug der gesetzlichen Pflegeversicherungs-Leistungen im ersten Jahr können für eine stationäre Pflege 2.411 Euro im Monat anfallen. Das sind fast 280 Euro mehr als im Vorjahr. Dabei gibt es große regionale Unterschiede.

Der Verband der Ersatzkassen e.V. (VDEK) wertet in regelmäßigen Abständen den Eigenanteil aus, den Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei bis fünf für eine vollstationäre Pflege nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung zu zahlen haben. Basis der Auswertung sind die Vergütungsverträge, die der VDEK mit den Pflegeeinrichtungen abschließt und aus denen die aktuellen Vergütungssätze der jeweiligen Pflegeheime hervorgehen. Da jeder Anbieter unterschiedliche Kosten für den Pflegeaufwand, für Unterkunft und Verpflegung und für Investitionskosten wie Gebäudefinanzierung und Instandhaltungskosten des Pflegeheims verlangen kann, handelt es sich bei den Ergebnissen um Durchschnittswerte. Je nach Einrichtung kann sich damit auch der Eigenanteil deutlich von dem Durchschnittswert unterscheiden.

Die jüngste Auswertung basiert auf den Daten vom 1. Januar 2023. Demnach muss ein Pflegebedürftiger im deutschlandweiten Durchschnitt für die Kosten der stationären Pflege im Pflegeheim nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung je nach bisheriger Pflegedauer zwischen 2.411 Euro im ersten Jahr und 1.671 Euro nach dem dritten Jahr selbst tragen.

Von der gesetzlichen Pflegeversicherung wird für die stationäre Pflege ein Pauschalbetrag abhängig von der Pflegegradeinstufung für den Aufwand für Betreuung, pflegerische Behandlung sowie notwendige Pflegeutensilien bezahlt.

Da die Pflegekosten mit dieser Pflegepauschale nicht abgedeckt sind, hat der Pflegebedürftige zudem einen sogenannten einrichtungs-einheitlichen Eigenanteil (EEE) für den Pflegeaufwand selbst zu tragen.

Dieser EEE muss laut gesetzlichen Vorgaben für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad zwei bis fünf, die im gleichen Pflegeheim untergebracht sind, gleich hoch sein und ist damit unabhängig von den individuellen Pflegekosten, die für den Betreffenden vom Heim aufzubringen sind.

Unter bestimmten Bedingungen gibt es seit dem Jahr 2022 ab Pflegestufe zwei einen Leistungszuschlag von der gesetzlichen Pflegeversicherung, wodurch sich der Eigenanteil der Pflegebedürftigen verringert.

Die sonstigen Kosten der Heimunterbringung müssen die Bewohner selbst tragen. Das sind laut der Auswertung ab Pflegegrad zwei für die stationäre Pflege im bundesweiten Schnitt 857 Euro für Unterkunft und Verpflegung, 472 Euro für Investitionskosten und 1.139 Euro für den EEE.

Auf Basis der regionalen Unterschiede beim Lohnniveau, den Immobilienpreisen und den Lebenshaltungskosten, gibt es zwischen den Bundesländern zum Teil erhebliche Abweichungen beim durchschnittlichen Eigenanteil von bis zu 53 Prozent für eine stationäre Pflege.

Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine deutliche Erhöhung, denn der Eigenanteil ist in allen Bundesländern und für jede Pflegedauer ab 1. Januar 2023 gestiegen. Im Durchschnitt sind das 13 Prozent beziehungsweise monatlich 278 Euro mehr als noch vor einem Jahr.

Wenn man sich in der bisherigen Wohnung nicht mehr selbst versorgen kann, sind also plötzlich zwischen 2.000 und 2.800 Euro monatlich für den stationären Aufenthalt aufzubringen.

Auch eventuell vorhandenes sonstiges Vermögen kann für die Pflegekosten verwendet werden. Wenn das aufgebraucht ist und die laufenden Einnahmen nicht reichen, kann der Staat einspringen. Dann bleibt aber von den eigenen Einkünften nur noch ein kleines Taschengeld zur freien Verfügung. Unter Umständen sind auch der Ehepartner und/oder die eigenen Kinder verpflichtet, einen Teil der restlichen Pflegekosten zu übernehmen.

Frühzeitige Vorsorge in Leipzig zahlt sich aus

Dass die gesetzliche Pflegeversicherung in Leipzig nur einen Teil der Leistungen übernimmt, gilt im Übrigen nicht nur für die stationäre Pflege. Schon für den mobilen Pflegedienst, der in die Wohnung kommt, entstehen zusätzliche Kosten, für die man selbst aufkommen muss.

Wer einem solchen Szenario vorbeugen will, schließt eine private Pflegezusatzversicherung ab. Die übernimmt die restlichen Aufwendungen für ambulante oder stationäre Pflege je nach Vertrag vollständig oder teilweise. So lässt sich bei Bedarf auch Vermögen für die Erben retten. Und das auch mit staatlicher Förderung.

Je früher die Pflegezusatzpolice in Leipzig abgeschlossen wird, desto niedriger ist der Beitrag. Zu bedenken ist zudem, dass Pflegebedürftigkeit durch Unfall oder Krankheit auch eintreten kann, wenn man jung ist. Dann muss die Versicherung aber bereits abgeschlossen sein. Gerne beraten Sie die Versicherungsexperten von Finanzkompass Leipzig hierzu.