Privatrechtsschutz-Versicherung - Kostenschutz bei Streitigkeiten

Bei Unfällen mit Tieren trägt die Privatrechtsschutz-Versicherung die Kosten.
Mit einer Privatrechtsschutz-Versicherung kann das eigene Recht durchgesetzt werden.

(verpd) Kommt es bei einem Ausflug mit einem Pony oder Pferd zu einem Unfall, weil sich eine typische Tiergefahr verwirklicht hat, dann trägt der Tierhalten laut einem veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 8 U 7/20) alle Kosten, die sich aus dem Unfall ergeben. Mit einer Privatrechtsschutz-Versicherung können Betroffene ohne Kostenrisiko Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung einklagen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass eine andere Person für den Unfall verantwortlich ist.

Eine junge Mutter hatte für ihre Tochter einen Ausritt mit einem Pony gebucht. Die Frau setzte das fünfjährige Mädchen auf das Pferd und führte das Tier in einer Gruppe in den nahegelegenen Wald. Als zwei Kinder vor ihr das Tempo erhöhten, riss sich das Pony los. Dabei fiel das Kind vom Pferd. Es zog sich dabei schwere innere Verletzungen zu.

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Die Mutter des Kindes reichte eine Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro gegen den Besitzer des Pferdehofes ein.

Der Betreiber vertrat den Standpunkt, dass er keine Schuld an dem Unfall habe, denn die Mutter hatte die Verantwortung übernommen und das Tier mit dem Kind im Sattel vom Hof geführt.

Das Oldenburger Oberlandesgericht folgte dieser Argumentation nicht und gab der Klage der der jungen Frau in vollem Umfang statt.

Privatrechtsschutz-Versicherung - kein Kostenrisiko

Der Richter vertrat die Ansicht, dass der Eigentümer des Pferdehofes aus der sogenannten Tiergefahr gemäß Paragraf 833 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches haftet, da diese sich bei dem Unfall mit dem Pony verwirklicht habe.

Die Kindesmutter trägt auch keine Mitschuld an dem Unfallgeschehen. In der Regel haftet entsprechend Paragraf 834 BGB auch derjenige, der die Aufsicht über ein Tier übernommen habe. Das ist nicht der Fall, wenn sich der Aufseher der Tiere entlasten könne.

In dem vor Gericht verhandelten Fall müsse von einer Entlastung ausgegangen werden. Die Mutter des Kindes habe annehmen dürfen, „dass ein Pony, das zum Ausreiten vermietet wird, eine gewisse Routine bei Ausritten hat und im Gelände nicht nervös wird oder besonders gesichert werden muss, zumal ihr das Tier auch nur mit einem einfachen Führstrick übergeben wurde“, so der Richter am Oberlandesgerichts Oldenburg.

Die Mutter habe keine Chance gehabt, das Tier aufzuhalten oder ihre Tochter rechtzeitig vom Sattel zu heben. Daher treffe sie kein Mitverschulden.

Somit hafte der Betreiber des Ponyhofes allein für den Unfall des Kindes. Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg ist mittlerweile rechtskräftig.

Mit einer Privatrechtsschutz-Versicherung bzw. Privatrechtsschutz-Police kann jeder nach einem solchen Unfall oder bei Unfällen als Fußgänger oder Radfahrer ohne Kostenrisiko Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung einklagen, wenn er der Meinung ist, dass eine andere Person, für den Unfall haften muss. Zusätzlich ist eine private Unfallversicherung für Kinder angebracht.

Die Privatrechtsschutzversicherung trägt unter anderem auch ähnlichen Streitfällen die Prozesskosten, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und der Versicherer vorab eine Deckungszusage erteilt hat.

Zum einen hat der Versicherungskunde über die Privatrechtsschutz-Versicherung selbst, aber auch der Ehepartner oder ein namentlich im Versicherungsvertrag aufgeführter Lebensgefährte sowie die minderjährigen Kinder.

So sind auch erwachsene Kinder über die Privatrechtsschutzversicherung der Eltern mitversichert, wenn diese noch die Schule besuchen oder ihre erste Ausbildung, also Berufsausbildung oder Studium, absolvieren. 

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig stehen Interessenten Privatrechtsschutz-Versicherung bzw. Privatrechtsschutz-Police gern für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

 

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