Riester-Rente - Mehr Geld für Riester-Sparer

Riester-Sparer erhalten mehr Geld Riester-Rente.
Mit der Riester-Rente Leipzig erhalten Riester-Sparer mehr Geld.

(verpd) Der Gesetzesgeber hat erst vor kurzem Verbesserungen bei der staatlich geförderten Altersvorsorge in Form der Riester-Rente vereinbart. Diese werden ab dem 1. Januar 2018 gültig. So gibt es dann für Riester-Sparer eine höhere Zulage.

Von den gerade erst beschlossenen Änderungen profitiert jeder, der einen Riester-Vertrag hat oder noch abschließen will. Die Aktualisierungen treten teilweise ab 2018 in Kraft. Neben einer Erhöhung der Zulagen, davon profitieren alle Riester-Sparer, gibt es für bestimmte Personen auch weitere Vorteile. Das betrifft unter anderem Empfänger der Riester-Rente, die nur eine geringe gesetzliche Rente haben.

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Unter anderem können seit 2002 alle gesetzlich rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Form eines Vertrages  Riester-Rente abschließen. Sie haben Anspruch auf Förderung in Form eines jährliche Grundzulage sowie eventuell auch einer Kinderzulage. Des Weiteren können sie möglicherweise auch Steuervorteile nutzen, wenn sie mindestens 60 Euro als Sockelbetrag im Jahr in den Vertrag Riester-Rente einzahlen. Eine Reihe von Verbesserungen bei der Riester-Rente im Rahmen des verabschiedeten Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes wurde vor kurzem beschlossen.

Grundzulage zur Riester-Rente

Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ist schon die Anhebung der jährlichen Grundzulage von bisher 154 Euro auf 175 Euro ab dem 1. Januar 2018 eine Verbesserung. „Durch die Erhöhung der Grundzulage auf 175 Euro ist der Abschluss eines Riester-Vertrags für die private Altersvorsorge damit noch attraktiver“, so das BMF.

Für jedes Kind, für das sie einen Anspruch auf Kindergeld haben, erhielten die Riester-Sparer, zusätzlich 185 Euro pro Jahr dem Riester-Vertrag gutgeschrieben. So sind es jährlich schon 300 Euro für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden. In einem Rechenbeispiel werden vom BMF die Vorteile erläutert: „Für eine Person mit zwei Kindern, die 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt, summieren sich allein die Zulagen durch den Staat auf 15.500 Euro.

Zuzüglich der eingezahlten Eigenbeiträge kommt damit ein ordentliches Finanzpolster für die eigene Altersvorsorge zusammen, das die im Alter zur Verfügung stehenden Einkünfte entsprechend erhöht.“ Des weiteren wird vom Ministerium angemerkt „Durch die Erhöhung der Grundzulage auf 175 Euro ist der Abschluss eines Riester-Vertrages für die private Altersvorsorge damit noch attraktiver.“

Neues zur Riester-Rente bei Grundsicherung

Wer im späteren Rentenalter eine so geringes Alterseinkommen inklusive der gesetzlichen Rente hat, so dass er auf eine Grundsicherung, also eine Sozialhilfe aus Steuermitteln angewiesen ist, dem wurde bisher auch die Rente aus einem Riester-Rentenvertrag komplett als Einkommen mitangerechnet.

Dadurch hatte der Riester-Sparer von seiner Riester-Rente nicht viel. Und auch das wurde nun geändert. „Durch die Schaffung eines neuen Freibetrags in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kommen Riester-Renten zukünftig bei der Berechnung der Grundsicherungs-Leistungen nicht mehr voll zur Anrechnung.

Es bleibt ein Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro monatlich für die Bezieher dieser Leistungen. Ist die Riester-Rente höher als 100 Euro, ist der übersteigende Betrag zu 30 Prozent anrechnungsfrei. Auf diese Weise können bis zu 202 Euro als anrechnungsfrei gelten“, wie das BMF erklärt.

Riester-Rente - Rechenbeispiel

Durch das BMF wird das an einem Beispiel eines Rentners verdeutlicht, der monatlich 160 Euro Riester-Rente erhält. Abgesehen davon ist sein gesamtes Alterseinkommen so gering, dass er eine Grundsicherung in Anspruch nehmen muss. Dabei werde zwar die Riester-Rente als Einkommen angerechnet, allerdings greife hier der neue Freibetrag. „Bei seiner Riester-Rente sind 100 Euro anrechnungsfrei sowie 30 Prozent der übersteigenden 60 Euro (= 18 Euro).

Insgesamt sind dann 118 Euro anrechnungsfrei, und es werden nur 42 Euro bei der Berechnung der Grundsicherungs-Leistungen als Einkommen berücksichtigt. Die 118 Euro behält der Riester-Rentner zusätzlich zu den Grundsicherungs-Leistungen.

Riester-Rente - Verbesserung für Beamte

Beamte müssen einwilligen, dass ihre Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gehen. Diese Einwilligung ist eine Voraussetzung bei dieser Personengruppe, dass ein Anspruch auf eine Zulage besteht. Sie muss bisher bis zwei Jahre nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres, in dem sie als Riester-Sparer Beiträge einbezahlt haben, vorliegen.

Das gilt insbesondere für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Zeitsoldaten, die einen Riester-Vertrag haben. Diese Einwilligung ist ab 2019 „nun grundsätzlich im Beitragsjahr zu erteilen. Stellt sich dann heraus, dass diese fehlt, kann die Einwilligung nachträglich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Festsetzungsverfahrens nachgeholt werden. Dies hat den Vorteil, dass die fehlende Einwilligung früher auffällt. Somit kann man den Fehler kurzfristig beheben und die Zulagenförderung geht nicht verloren“, wie das BMF betont.

Riester-Rente - Wann es die volle Förderung gibt

Ein Riester-Sparer erhält die volle Förderung in Form der gesamten Grundzulage und der Kinderzulage, wenn er einen Mindesteigenbetrag von vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens für den Vertrag einzahlt.

Zahlt er weniger ein, mindestens jedoch 60 Euro im Jahr, erhält er eine anteilige Förderung. Zudem sind bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien inklusive der Zulagen im Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Wird vom Finanzamt festgestellt, dass durch diesen Sonderausgabenabzug die Steuerersparnis höher ist als die Summe der Zulagen, erhält der Riester-Sparer Leipzig eine entsprechende Herabsetzung der zu zahlenden Einkommensteuer.

Tipp von Finanzkompass Leipzig: Auch Partner von Förderberechtigten können unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit als mittelbar Zulageberechtigte einen Anspruch auf die staatliche Förderung im Rahmen eines Riester-Vertrages haben.

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