Anstieg der Anträge zur abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren

Frühzeitig mit der Planung der Altersvorsorge in Leipzig beginnen

(verpd) Die jüngste Antragsstatistik zur gesetzlichen Altersrente offenbart einen signifikanten Trend: Eine zunehmende Zahl von Personen strebt die Inanspruchnahme der Altersrente für besonders langjährig Versicherte an, die auch als abschlagfreie Rente ab 63 Jahren bekannt ist. Diese Entwicklung hat zu einem neuen Antragsrekord geführt. Seit der Einführung dieser Rentenform entfällt nahezu ein Drittel aller Rentenanträge auf diese Kategorie. Im Jahr 2023 haben beinahe 300.000 Personen diese spezielle Rentenart beantragt, was einen neuen Höchstwert darstellt. Dies ist besonders bemerkenswert, da die Zugangsvoraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, oft auch als Rente ab 63 bezeichnet, außergewöhnlich streng sind.

Für Personen, die nach 1952 geboren wurden, stehen aktuell fünf verschiedene Arten der gesetzlichen Altersrente zur Auswahl.

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5 verschiedene Arten der gesetzlichen Altersrente

In Deutschland gibt es verschiedene Arten der gesetzlichen Altersrente, die Teil der Rentenversicherung sind. Diese Rentenarten richten sich nach den individuellen Lebensläufen und Beitragszeiten der Versicherten. Hier sind die fünf wesentlichen Arten der gesetzlichen Altersrente:

1. Regelaltersrente: Die Regelaltersrente ist die am häufigsten in Anspruch genommene Rentenart. Sie kann von Versicherten in Anspruch genommen werden, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese Altersgrenze wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Voraussetzung für den Bezug der Regelaltersrente ist zudem eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren.

2. Altersrente für langjährig Versicherte: Diese Rentenart steht Versicherten zur Verfügung, die eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Sie ermöglicht einen früheren Rentenbeginn vor Erreichen der Regelaltersgrenze, allerdings unter Umständen mit Abschlägen bei der Rentenhöhe.

3. Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Anspruch auf diese Rente haben Versicherte, die bei Rentenbeginn als schwerbehindert gelten (Grad der Behinderung von mindestens 50) und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Auch hier ist ein vorzeitiger Rentenbeginn möglich, ebenfalls potenziell mit Abschlägen.

4. Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Diese auch als abschlagfreie Rente ab 63 bekannte Rentenform richtet sich an Versicherte, die eine besonders lange Versicherungszeit von 45 Jahren vorweisen können. Sie ermöglicht den Rentenbezug ohne Abschläge bereits ab dem 63. Lebensjahr, wobei das Mindestalter schrittweise bis auf 65 Jahre angehoben wird.

5. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Diese Rentenart ist für Versicherte vorgesehen, die arbeitslos sind oder nach einer Altersteilzeitarbeit in Rente gehen. Sie setzt eine Wartezeit von 15 Jahren und eine Beschäftigungszeit von 8 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn voraus. Diese Rentenart wird jedoch nicht mehr für Neuzugänge angeboten und betrifft nur Personen, die vor einem bestimmten Stichtag geboren sind.

Jede dieser Rentenarten hat spezifische Voraussetzungen bezüglich Alter, Wartezeiten und weiteren Kriterien. Die genauen Bedingungen und Möglichkeiten sollten individuell mit der Deutschen Rentenversicherung oder einem Rentenberater geklärt werden, da es auch Übergangsregelungen und Sonderfälle gibt.

Die abschlagfreie Rente ab 63: Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die auch unter der Bezeichnung „abschlagfreie Rente ab 63“ bekannt ist, besteht seit etwa einem Jahrzehnt. Anspruch auf diese Rente haben nur diejenigen, die ein spezifisches Alter erreicht und die geforderte Wartezeit von 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.

Für im Jahr 1952 Geborene war es möglich, bereits mit 63 Jahren diese Rente zu beziehen. Seit 2016 steigt das frühestmögliche Eintrittsalter für Neugeborene schrittweise bis zum 65. Lebensjahr. Demnach können Personen, die ab 1964 geboren wurden, diese Rentenform frühestens mit 65 Jahren beanspruchen.

Trotz der anspruchsvollen Voraussetzung einer Wartezeit von 45 Jahren – im Vergleich zu nur fünf Jahren bei der Regelaltersrente –, erfreut sich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte einer hohen Nachfrage. Konkret entfielen auf diese Rentenart zwischen 2016 und dem letzten Jahr zwischen 28 und 30 Prozent aller gestellten Anträge.

Im letzten Jahr wurden laut aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) insgesamt etwa 1.017.500 Anträge auf eine gesetzliche Altersrente gestellt, von denen 411.500 auf eine Regelaltersrente und fast 299.800 – rund 29,5 Prozent – auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte entfielen. Mehr als 235.900 Personen beantragten eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen, und es gab fast 70.000 Anträge auf eine Altersrente für Schwerbehinderte, mit oder ohne Abschläge.

Die Gesamtzahl der Anträge auf eine Altersrente hat sich von 2022 auf 2023 um 10,4 Prozent erhöht. Die Anzahl der Anträge auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte stieg im gleichen Zeitraum jedoch um 17,5 Prozent bzw. um etwa 44.740 Anträge, was einen neuen Rekordwert seit der Einführung dieser Rentenart markiert.

Jedoch müssen auch Empfänger der Altersrente für besonders langjährig Versicherte damit rechnen, dass die Höhe ihrer Rente nicht ausreichen wird, um ihren bisherigen Lebensstandard im Ruhestand zu wahren. Trotz 45 Jahren der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung erhalten sie weniger als die Hälfte ihres bisherigen Nettoeinkommens als Rente, was durch das derzeitige Nettorentenniveau von etwa 48 Prozent unterstrichen wird.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht ausreichen

Die Frage, warum die Rente im Alter oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten oder grundlegende finanzielle Bedürfnisse zu decken, lässt sich durch eine Vielzahl von Faktoren erklären.

1. Niedriges Rentenniveau: Das Rentenniveau in Deutschland, das heißt das Verhältnis der Rente zum vorherigen Einkommen, liegt bei etwa 48 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Dies bedeutet, dass Rentner nur knapp die Hälfte ihres früheren Einkommens als gesetzliche Rente erhalten, was oft nicht ausreicht, um den vorherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

2. Langlebigkeit: Die Menschen leben heute länger als frühere Generationen. Eine längere Lebenserwartung bedeutet, dass die angesparte Rente über einen längeren Zeitraum reichen muss, was die Gefahr der Altersarmut erhöht, wenn die Rente nicht ausreichend ist.

3. Steigende Lebenshaltungskosten: Die Kosten für Lebensmittel, Energie, Gesundheitsversorgung und Pflege steigen kontinuierlich. Rentner mit festen Einkommen sind von diesen Preissteigerungen besonders betroffen, da ihre Renten nicht in gleichem Maße angepasst werden.

4. Geringe Erwerbsbiografien: Nicht jeder hat durchgängige Erwerbsbiografien. Lücken in der Erwerbstätigkeit, Teilzeitarbeit, niedrige Einkommen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse führen zu geringeren Einzahlungen in die Rentenkasse und somit zu niedrigeren Rentenansprüchen.

5. Fehlende private Altersvorsorge: Viele Menschen haben keine oder nur eine unzureichende private oder betriebliche Altersvorsorge. Die gesetzliche Rente ist in Deutschland zwar die Basis der Alterssicherung, aber für einen angemessenen Lebensstandard im Alter oft nicht ausreichend.

6. Demografische Entwicklung: Die demografische Entwicklung mit einer alternden Bevölkerung und einem sinkenden Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern erhöht den Druck auf das gesetzliche Rentensystem. Dies kann langfristig zu niedrigeren Renten führen, da die Einnahmen aus den Beiträgen der Erwerbstätigen nicht mehr ausreichen, um die Renten der wachsenden Zahl von Rentnern zu finanzieren.

7. Inflation: Die Kaufkraft der Rente kann durch Inflation erodieren. Selbst wenn die Renten jährlich angepasst werden, kann die Inflationsrate höher sein, was real zu einem Verlust der Kaufkraft führt.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, empfehlen Rentenexperten und die Regierung eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge. Es ist wichtig, frühzeitig mit der Planung der Altersvorsorge in Leipzig zu beginnen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Beratungen zur geeigneten Höhe der Altersvorsorge und zu bedarfsgerechten Vorsorgeformen, teilweise auch mit staatlicher Förderung, bietet der Versicherungsfachmann in Leipzig an.