Altersvorsorge und abschlagfreie Altersrente

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Altersvorsorge - Die Altersgrenzen für die abschlagsfreie Altersrente haben sich geändert

(verpd) Seit dem 1. Januar 2018 haben sich die Altersgrenzen für die abschlagfreie gesetzliche Altersrente geändert. So steigen die Altersgrenze für die normale gesetzliche Altersrente an. Gleiches gilt auch für die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren. Damit rückt die Altersvorsorge immer mehr in den Fokus.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hat vor Kurzem auf eine ganze Reihe von Neuerungen im Rentenrecht, die seit dem 1. Januar 2018 gelten, hingewiesen. Unter anderem betrifft das alle, die in diesem Jahr zum ersten Mal eine gesetzliche Altersrente ohne Abschläge beziehen wollen.

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Altersvorsorge - Altersgrenzen für abschlagfreie Altersrente …

Bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte, häufig auch als Rente ab 63 bezeichnet, steigt die Altersgrenze bis 2029 jedes Jahr. Demzufolge müssen Rentenanwärter, welche diese in Anspruch nehmen wollen, 45 Beitragsjahre als Wartezeit nachweisen. Außerdem muss die gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreicht sein. Anwärter der Geburtsjahre 1951 und 1952 konnten bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Die Altersgrenze von 63 Jahren wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben, bei den ab 1953 Geborenen. Versicherte, die 1955 geboren sind, können ab 2018 dann erst mit 63 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen. Das Eintrittsalter erhöht sich um jeweils zwei Monate für alle, die später geboren wurden. Für alle, die ab 1964 geboren wurden, wird ab 2029 eine Altersgrenze von 65 Jahren gelten.

Altersvorsorge - … und für die normale Altersrente steigen

Auch die Altersgrenze für die normale Altersrente (Regelaltersrente) erhöht sich auf dem Weg zur Rente mit 67 Jahren im Vergleich zum Vorjahr weiter. Somit steigt für Versicherte, die 1953 geboren sind und 2018 das 65. Lebensjahr erreichen die Altersgrenze für die Regelaltersrente um einen Monat auf 65 Jahre und sieben Monate. Ab dem Jahr 2031 gilt dann für alle ab Geburtsjahrgang 1964 eine Altersgrenze von 67 Jahren. Einen Überblick zu den unterschiedlichen Altersgrenzen je Geburtsjahr und Rentenart bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entsprechend in einer herunterladbaren Zusammenstellung im PDF-Format. Die Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zum Thema Altersvorsorge. Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin mit unseren Beratern.