
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betonen, dass Schüler und Studenten, aber auch andere Menschen für einen Aushilfsjob keine gesetzlichen Versicherungsbeiträge für Rente, Kranken- und Pflegeversicherungen zahlen müssen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. So erklärte die Deutsche Rentenversicherung (DRV), dass Arbeitnehmer, die im jeweiligen Kalenderjahr kaum oder wenig Arbeit haben, also insgesamt nicht mehr als zwei Monate oder siebzig Arbeitstage, keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen.
Allerdings muss die zeitliche Begrenzung bereits von vornherein festgelegt sein, wie es beispielsweise oftmals bei Studenten oder Schülern der Fall ist, die nur während der Schul- oder Semesterferien einem Ferienjob nachgehen. Wird jedoch jemand in einem Kalenderjahr mehrere Beschäftigungsverhältnisse von dieser Art ausüben, werden diese zusammen addiert. Wird die genannte Zeitvorgabe damit überschritten, müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.
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Wann auch Minijobs sozialabgabenfrei sind
Eine Beschäftigung, die zwar längerfristig angelegt ist, der regelmäßige Verdienst jedoch auf das ganze Jahr gerechnet 450 Euro im Monat nicht überschreitet, gilt als Minijob.
Zwar sind seit dem 1. Januar 2013 auch Minijobber generell Rentenversicherungspflichtig, allerdings können sich (nicht nur) Studenten und Schüler mit einem Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungs-Pflicht befreien lassen. In diesem Fall zahlen dann auch Ferienjobber, die einen Minijob ausüben, keine Sozialabgaben von ihrem Lohn. Nur der Arbeitgeber muss für einen Minijobber – egal, ob sich dieser von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen oder nicht – eine Pauschale für die Renten- und Krankenversicherung entrichten.
Weitere Informationen zum Thema Ferienjobs, Minijobs und Sozialversicherung erhalten Sie bei Finanzkompass Leipzig Tel.: (0341) 99 38 66 56 oder unter der Service-Telefonnummer 0800 10004800 der DRV und in den online herunterladbaren Broschüren „Tipps für Studenten“, „Minijob – Midijob“ der DRV sowie online bei der Minijob-Zentrale.
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