Altersvorsorge und gesetzliche Altersrente

Altersvorsorge von Finanzkompass Leipzig.
Die frühzeitige Altersvorsorge von Finanzkompass Leipzig sichert den Lebensabend.

(verpd) Mit der Rentenanpassung 2019 lag der Durchschnitt aller Arten der ausgezahlten gesetzlichen Altersrenten bei netto 952 Euro pro Monat. Männliche Rentner bezogen sogar 1.187 Euro Rente, Frauen nur 764 Euro Rente. Die aktuelle Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales belegt, dass die durchschnittliche Höhe der Rente sich zum Teil auch sehr zwischen den jeweiligen Rentenarten und den Rentner im Osten und Westen Deutschlands unterscheidet. Etwa 18,25 Millionen Bürger, das sind im Detail 8,11 Millionen Männer und fast 10,15 Millionen Frauen, bezogen im Sommer 2019 eine gesetzliche Altersrente. Das belegt die veröffentlichten Rentenbestandsstatistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Statistik zur Rente in Deutschland informiert über den Rentenbestand sowie die durchschnittliche Nettorentenhöhe, d.h. die Rentenhöhe abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, vor Steuern je nach Altersrentenart zum 1. Juli 2019. Die gesetzliche Altersrente ist sehr niedrig und reicht nicht für den Ruhestand. Eine frühzeitige Altersvorsorge wird dringend empfohlen. Die letzte Anpassung der Rente mit 3,18 Prozent im Westen und 3,91 Prozent im Osten Deutschlands (Altersvorsorge Leipzig) ist in die Statistik eingearbeitet worden.

Altersvorsorge - Die gesetzliche Altersrente ist sehr niedrich

Die mittlere Höhe der Rente von allen Arten der gesetzlichen Altersrente lag bei 952 Euro je Monat und Rentner. Die Rentner erhielten im Durchschnitt etwa 1.187 Euro, die Rentnerinnen nur 764 Euro. Mit der Statistik wird klare Unterschiede in der Höhe der Rente nach Rentenart, Geschlecht der Rentenbezieher und zwischen dem Osten und dem Westen Deutschlands deutlich. Diese Unterschiede sind mit einer persönlichen Altersvorsorge ohne Bedeutung.

Finanzberater und Versicherungsmakle aus Leipzig

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!


Tel. (0341) 99 38 66 56
oder Rückruf vereinbaren

Anzahl der Rentenbezieher je Altersrentenart

In Summe erhielten 17,72 Millionen Rentner, das sind 7,69 Millionen Männer und 10,03 Millionen Frauen, eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die 532.400 Rentner, welche die Altersrente von der Knappschaftlichen Rentenversicherung erhielten, sind hierbei nicht berücksichtigt. Die Rentenversicherung der Knappschaft ist der Träger der Rentenversicherung der Beschäftigten rund um den Bergbau.

Von den Empfängern Altersrente, also ohne die ehemaligen Beschäftigten des Bergbaus, die im Sommer  2019 eine Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhielten, bekamen fast 7,48 Millionen Bürger eine reguläre Altersrente, wird auch als Regelaltersrente genannt. Eine private Altersvorsorge sichert den Lebensabend garantiert.

Etwa 1,91 Millionen Rentner bezogen eine Altersrente für langjährig Versicherte und knapp 1,25 Millionen eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch als abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren bezeichnet. Weniger als 1,76 Millionen Rentenempfänger erhielten eine Altersrente für Schwerbehinderte.

So wurden aber auch noch Rentenarten für Altersrentner überwiesen, die nur noch einige Bestandsrentner bezogen, Das sind Rentner, die schon vor mehreren Jahren in Rente gegangen sind und somit auch entsprechende Voraussetzungen erfüllt haben. Das sind die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Das waren im Jahr 2019 etwa 1,87 Millionen Bürger. Ebenso auch die Altersrente für Frauen. Diese Rentenart wurden 2019 an 3,45 Millionen Bürger angewiesen.

Die verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente

In Deutschland existieren fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die noch ausgezahlt werden, aber nicht mehr neu beantragt werden können. Es werden die folgenden Rentenarten unterschieden.

Regelaltersrente: Für die Regelaltersrente ist eine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und entsprechend dem Jahr der Geburt liegt das Eintrittsalter Rente bei frühestmöglich dem 65. bis 67. Lebensjahr.

Die Altersgrenze für das Regelalter wurde und wird für alle Bürger, die ab dem 1. Januar 1947 bis einschließlich 31. Dezember 1963 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für Menschen, die ab dem Jahr 1964 geboren wurden, ist der früheste Renteneintritt mit 67 Jahren möglich.

Altersrente für langjährig Versicherte: Einen Anspruch auf diese Art der Altersrente haben langjährig Versicherte mit Abschlägen, die eine Wartezeit von mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung nachweisen können und das 63. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, diese wird auch als abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren bezeichnet, kann ein Bürger entsprechend dem Geburtsjahr ab 63 Jahren bis 65. Jahren erhalten. Die Wartezeit von 45 Jahren ist dabei Voraussetzung. Bürger, die nach 1964 zur Welt gekommen sind, haben aber erst mit 65 Jahren einen Anspruch darauf.

Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte wird an Bürger mit einer Schwerbehinderung gezahlt. Der Behinderungsgrad (GdB) muss bei mindestens 50 liegen. Ebenso wird eine Wartezeit von 35 Jahren vorausgesetzt. Entsprechend dem Jahr der Geburt kann diese Art der Rente abschlagsfrei oder mit Abschlägen bezogen werden.

Für Bürger, die in den Jahren 1952 bis 1964 zur Welt kamen, wird die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr in Schritten angehoben. Bei den Jahrgängen 1952 bis 1964 wird schrittweise erhöhte Altersgrenze vom 60 Jahren auf 62 Jahre erhöht, um die Rente mit Abschlägen erhalten zu können. Von Menschen ab Jahrgang 1964 kann eine Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschläge mit 65 Jahren und mit Rentenabschlägen mit 62 Jahren bezogen werden. Mit einer zusätzlichen Altersvorsorge bzw. Altersvorsorge Leipzig wird der Ruhestand abgesichert.

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

Zu den Arten der Rente, die zwar noch ausgezahlt werden, aber wegen der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute nicht mehr neu beantragt werden können, gehören

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Diese Rente wurde unter bestimmten Voraussetzungen an Bürger, die vor dem Jahr 1952 zu Welt kamen.

Altersrente für Frauen: Diese Rente wurde nur unter bestimmten Bedingungen an Frauen, die vor 1952 geboren wurden, gewährt.

Die persönliche Altersvorsorge jedes Einzelnen wird immer wichtiger und ist langfristig anzulegen.

Hohe Rentenunterschiede …

Die Durchschnittsrente der gesetzlichen Altersrenten, ohne die Versicherten in der Knappschaftlichen Rentenversicherung, netto 939 Euro. Die Höhe der Nettorente betrug im Mittel 1.171 Euro bei den Rentnern und 761 Euro bei den Rentnerinnen.

Es wurde auch ermittelt, dass die durchschnittliche Altersrente im Westen Deutschlands mit 895 Euro wesentliche niedriger als im Osten Deutschlands mit 1.117 Euro war. Rentenanwärter aus Westdeutschland hatten eine Rente im Durchschnitt von 1.153 Euro, die Anwärter aus Ostdeutschland 1.251 Euro. Der Unterschied wurde bei den Rentnerinnen besonders deutlich. Eine Rentnerin erhielt im Westen im Durchschnitt eine Altersrente von 693 Euro und im Osten von 1.024 Euro. Die Vorsorge für das Alter, d.h. die persönliche Altersvorsorge wird immer wichtiger für jeden einzelnen Bürger in Deutschland.

... auch zwischen den Rentenarten

Selbst bei Altersrentenarten wurden erhebliche Unterschiede bei der Nettorentenhöhe entsprechend dem Standort Ost oder West sowie zwischen Rentnerinnen und Rentnern ermittelt. Die Rentenhöhe Netto ist bei der Regelaltersrente im Osten höher als im Westen Deutschlands. Das betrifft die Männer und auch die Frauen.

Das ist bei den Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte sowie für schwerbehinderte genau anders. Die Höhe der Nettorente Rentner im Westen lag erheblich über den Renten im Osten. Diese Unterschiede werden mit einer zusätzlichen Altersvorsorge mehr aus ausgeglichen.

Die Statistik der Renten belegt, dass die Rentnerinnen im Osten Deutschlands in allen Arten der Altersrenten eine höhere Nettorente im Durchschnitt bezogen, als die Frauen im Westen Deutschlands. Die Differenz lag bei zwei Prozent bei der Altersrente für besonders langjährige Versicherte und bis zu 48 Prozent bei der Rente Regelalter.

Die Rentnerinnen in Deutschland gesamt haben im Vergleich zu den Männern geringere Nettorenten. Im Westen hatten die Frauen entsprechend der Art der Rente zwischen 26 Prozent und 41 Prozent weniger Rente als die Rentner.

Im Osten fiel der Unterschied bei der Höhe der Rente zwischen Rentnern und Rentnerinnen Geschlechtern nicht ganz so hoch aus. Es wurden nur zwischen sechs und 24 Prozentermittelt. Der entscheidende Unterschied wurde im Westen und im Osten bei der Altersrente für langjährig Versicherte mit 41 Prozent beziehungsweise 24 Prozent festgestellt.

Die Höhe der gesetzlichen Altersrente, die ein Arbeitnehmer als Rentner erhält, ist nicht vergleichbar mit dem gewohnten Einkommen. Die Inflation ist mit dafür verantwortlich, dass trotz einer jährlichen Anpassung der Rente, die gesetzliche Rente an Kaufkraft verliert. Daher ist eine frühzeitige Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung angebracht.

Warum die Inflation bei der Altersvorsorge wichtig ist

Die Inflation verringert nicht nur die Kaufkraft des Vermögens, sondern auch der Rente. Der Ausgleich des Verlustes der Kaufkraft der gesetzlichen Altersrente wird durch gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen der Rentenvorgenommen. Diese Änderungen wirken sich aber nur wenig aus. Mit einer ausreichenden Altersvorsorge kkönnen die Folgen der Inflation minimiert werden.

Es muss festgestellt werden, dass bei zehn der letzten 20 Jahre die Anpassung der Renten der gesetzlichen Altersrente geringer war als die in diesen Jahren geltende Inflation. Dies Daten wurden vom statistischen Bundesamt und der Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht.

Für eine angemessene Altersvorsorge ist auch die Inflation miteinzubeziehen. Die Inflation sorgt für einen erhebliche Minderung der Kaufkraft. So liegt die Kaufkraft von derzeit 1.000 Euro bei einer jährlichen Inflation von einem Prozent in 20 Jahren nur noch bei 820 Euro. Wird eine Inflation von zwei Prozent angenommen, dann reduziert sich die Kaufkraft auf nur noch 673 Euro.

Diese Zahlenbespiele verdeutlichen sehr klar, dass eine aktuell noch ausreichende Rente in zehn, 20 oder gar 30 Jahren wegen der Inflation nicht mehr ausreichen würde, um den gewohnten Standard beizubehalten.

Selbst die gesetzlich vorgeschriebenen Rentenanpassungen der gesetzlichen Altersrenten, die jedes Jahr zum 1. Juli entsprechend den Vorgaben umgesetzt wird, genügt in einigen Jahren dann nicht mehr, um den inflationsbedingten Ausfall der Kaufkraft abzufedern. Mit einer privaten Altersvorsorge kann der Ruhestand finanziell gesichert werden.

Altersvorsorge - Inflationsrate und Rentenanpassung

Die Auswertungen der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes bestätigen diese These. Allein seit 2000 waren elf Jahren die Anpassungen der Renten im Westen und in acht Jahren im Osten deutliche geringer als die Inflationsrate in diesem Zeitraum.

So wurden 2004 bis 2006 und 2010 in Deutschland keine Anpassungen der Renten vorgenommen. Die Inflationsrate lag aber in 2004 und 2005 bei je 1,6 Prozent, in 2006 1,5 Prozent und in 2010 1,1 Prozent. Konkret waren im Westen Deutschlands in den Jahren 2000, 2001, 2003 bis 2008, 2010, 2011 und 2013 die Anpassungen der Renten zwischen 0,06 und 1,76 Prozentpunkte geringer als die Inflationsrate. In Osten lag die Anpassung der Renten in den Jahren 2000, 2004 bis 2008, 2010 und 2011 um 0,8 bis 1,76 Prozentpunkte unter der Inflationsrate.

Mit der persönlichen Altersvorsorge die Auswirkungen der Inflation minimieren.

Damit im Alter der Kaufkraftverlust nicht zum Problem wird

Dass die Rentenanpassungen den Verlust der Kaufkraft durch die Inflation nicht minimieren können, wird durch die Auswertungen bestätigt. Daher ist bei der Altersvorsorge dieser Umstand mit zu berücksichtigen. Die persönliche Planung der Altersvorsorge sollte nicht nur die Einkünfte im Alter inklusive der gesetzlichen Altersrente und auch Einkünfte aus Vermietungen oder Kapitalanlagen miteinschließen. Dazu sollte aber auch die Inflation mit eingerechnet werden, um keine Abstriche beim Lebensstandard machen zu müssen.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zum Thema Altersvorsorge und Inflation. Mittels softwaregestützter Finanzanalysen, mit denen auch der Verlust der Kaufkraft eingerechnet wird, ist es möglich, eine individuelle und bedarfsgerechte Lösung zur Altersvorsorge zu ermitteln.

Selbst die Bundesregierung empfiehlt eine zusätzliche Altersvorsorge wie eine Riester-Rente, da die gesetzliche Altersrente nicht genügt, um den gewohnten Lebensstil beizubehalten. Ein aktueller Bericht gibt dazu Auskunft, wie sich durch die Riester-Rente das Niveau der Versorgung im Alter oder auch der Altersvorsorge erhöhen lässt.

Wie sich die Riester-Rente im Alter finanziell auswirkt

Der Standardrentner in Deutschland erhält aktuell weniger als die Hälfte gewohnten Einkommens als gesetzliche Altersrente. Wird aber in die staatlich geförderte Altersvorsorge des Riester-Rentenvertrages eingezahlt, dann kann der Einzelne seine Rentenniveau aufbessern.

Das belegt sogar eine Beispielrechnung des Bundesministeriums für Arbeit. Diese wurde im aktuellen Bericht zur Rentenversicherung 2020 veröffentlicht. Laut dem aktuellen Rentenversicherungs-Bericht 2020 der Regierung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lag das Nettorentenniveau eines Standardrentners im Jahr 2020 bei 48,2 Prozent des bisherigen Einkommens (netto). Das reicht nicht um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine zusätzliche Altersvorsorge Leipzig ist angebracht.

Unter dem Begriff Standardrentner wird ein Musterrentner angenommen, der bis zum Eintritt in die Rente 45 Jahre ein Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten hatte und Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eingezahlt hat.

Laut der Modellrechnungen im Bericht der Rentenversicherung wird sich bis 2034 das Rentenniveau Netto, auch als Sicherungsniveau vor Steuern bezeichnet, auf rund 46,0 Prozent fallen. Der Bericht informiert aber auch darüber, dass mit einer staatlich geförderte Altersvorsorge in Form eines Riester-Rentenvertrages, das Versorgungsniveau im Alter deutlich gesteigert werden kann.

Durch eine Riester-Rente die Alterseinkünfte erhöhen

Die Modellrechnungen im Bericht der Rentenversicherung bis zum Jahr 2034 laut BMAS dazu: „Das gesamte Versorgungsniveau aus Sicherungsniveau vor Steuern einschließlich einer Riester-Rente kann über den gesamten Vorausberechnungs-Zeitraum der Rentenzugänge zwischen gut 53 und gut 55 Prozent gehalten werden.“

Basis für diese Beispielrechnungen ist ein Rentner, der jährlich bis zum Eintritt in die Rente einen Beitrag inklusive der staatlichen Zulagen in Höhe von insgesamt vier Prozent seines Bruttoeinkommens vom Vorjahr in einen Riester-Vertrag einzahlt. So wird mit der privaten Altersvorsorge vorgesorgt.

So ist die maximale Zulagenförderung für den Riester-Sparer gesichert. Jedes Jahr gibt es eine Förderung in Form einer Grundzulage von maximal 175 Euro. Der Riester-Sparer erhält für jedes Kind, für das auch Kindergeld gezahlt wird, eine Kinderzulage von bis zu 185 Euro pro Jahr. Sind die Kinder 2008 zur Welt gekommen, sogar bis zu 300 Euro als Beitrag gutgeschrieben.

Prinzipiell hat jeder Anspruch auf eine staatliche Förderung Altersvorsorge in Form eines Sparvertrages Riester, der unmittelbar förderberechtigt ist, wie gesetzlich rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, Arbeitnehmer und Beamte, sowie deren Ehepartner. Der mindeste Eigenbetrag je Riester-Sparer beträgt 60 Euro pro Jahr.

Viele Bürger in Deutschland nutzen schon eine private Rentenversicherung zur Altersvorsorge.

Modellrechnungen für einen Standardrentner

Entsprechend den Modellrechnungen BMAS bekommt ein Musterrentner, der 2020 in Rente ging, eine gesetzliche Altersrente von 1.539 Euro netto. Das sind 48,2 Prozent seines Einkommens (netto). Die berechneten Werte sind ohne Abzug von Steuern hochgerechnet.

Wenn man davon ausgeht, dass dieser Rentner zusätzlich in einen Riester-Vertrag eingezahlt hat, so würde die Rente zusätzlich eine Riester-Rente in Höhe von monatlich 111 Euro erhalten. Der Gesamtbetrag Rente würde bei 1.650 Euro liegen. Das Versorgungsniveau vor Steuern erhöht sich auf 51,7 Prozent.

Geht ein Rentner im Jahr 2030 in Rente, hätte der Standardrentner gemäß der Beispielrechnung eine gesetzliche Altersrente von 1.878 Euro. Das entspricht einem Rentenniveau vor Steuern von 47,6 Prozent. Die Riester-Rente würde bei 252 Euro liegen. Der Standard-Rentner hätte einen Gesamtrente von 2.130 Euro. Das Versorgungsniveau ohne Berücksichtigung möglicher Abzüge Steuer liegt bei 54,0 Prozent.

Es ist zu bedenken, dass durch die Inflationsrate die Kaufkraft der zu erwartenden Renten im Rentenalter niedriger sein wird als heute. Für die Altersvorsorge muss jeder Bürger selbst etwas tun. Im internationalen Vergleich ist die Altersvorsorge in Deutschland nur Mittelmaß.

Für einen finanziell abgesicherten Lebensabend im Rentenalter muss vorgesorgt werden. Es ist auch frühzeitig zu klären, mit welchen Einkünften man im Alter selbst planen kann. Eventuelle Lücken im Einkommen sollten frühzeitig erkannt und durch einen Altersvorsorge geschlossen werden.

Das BMAS erläutert dazu auf der Website, dass eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig ist, „um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können“. Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig ermittelt mit Ihnen gemeinsam ihren persönlichen Bedarf und die für Sie beste Lösung zur Altersvorsorge.

In den letzten Jahren gab es erhebliche Veränderungen beim Eintrittsalter Rente. Das belegen die aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung. Diese Informationen liefern auch Rückschlüsse über die Frühverrentungen und die Abschläge, die Rentenanwärter bereit sind in Kauf zu nehmen. Diese können durch eine private Altersvorsorge abgefedert werden.

Die Bürger gehen immer später in Rente

Im vergangenen Jahr wurden 816.000 Bürger als neue Altersrentner registriert. Im Durchschnitt war ein Rentner bei Renteneintritt 64,3 Jahre alt. Vor zwanzig Jahren sind die Rentner zwei Jahre eher in Rente gegangen.

Jeder vierte Rentner ging vor dem eigentlichen Eintrittsalter für eine reguläre Altersrente in den Ruhestand. So wurden auch Abschläge bei der Rente hingenommen. Im Vorjahr haben insgesamt 816.129 Bürger zum ersten Mal eine Rente wegen Alters erhalten. Das waren vier Prozent mehr neue Altersrentner.

Das belegen die veröffentlichten Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Das durchschnittliche Renteneintrittsalter lag bei 64,3 Jahren. Im Jahr 2000 gingen Neurentner im Durchschnitt schon mit 62,3 Jahre in den Ruhestand. Viele mit einer privaten Altersvorsorge.

In den vergangenen Jahren wurden beim mittleren Alter Renteneintritt auch keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern festgestellt. Auffallend ist auch, dass in den letzten sechs Jahren nur minimalen Schwankungen festgestellt wurden.

Im Unterschied zu 2010 ist das eine Zunahme um zehn Monate und gegenüber 2005 ein Plus von über einem Jahr festgestellt worden. Zum Jahrtausendwechsel wurde ein Unterschied von zwei Jahren ermittelt.

Dazu muss man sich keine Gedanken machen, wenn eine ausreichende private Altersvorsorge zusätzlich zur Verfügung steht.

Frühzeitiger Ruhestand mit Rentenabschlägen

Entsprechend der Art der gesetzlichen Altersrente kann ein Rentenanwärter noch vor der gesetzlich festgelegten Altersgrenze für eine reguläre Altersrente in den Ruhestand gehen. Er muss aber dann eine Minderung der Rente, den Rentenabschlag hinnehmen.

Ein Anwärter für die Altersrente für langjährig Versicherte, der früher in Rente geht und nicht die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, erhält einen Rentenabschlag. Dann ist einen ausreichende Altersvorsorge um so wichtiger.

Die Rentenabschlagshöhe ergibt sich aus der Anzahl der Abschlagmonate. Das sind die Monate, die man vor Erreichen des vorgesehenen Regelalters in Rente geht. Pro Abschlagsmonat werden 0,3 Prozent von dem Anspruch der Rente, den man bis zum Zeitpunkt des vorzeitigen Renteneintritts ohne Abschläge hätte, gekürzt.

So ist bei der Altersrente für langjährig Versicherte ein Abschlag von bis zu 14,4 Prozent möglich. Das bedeutet einen vorzeitigen Renteneintritt von 48 Monaten vor der gesetzlich festgelegten Regelaltersgrenze. Dabei ist zu beachten, dass sich der Rentenabschlag auf die gesamte Zeit des Bezuges der Rente, also ab Beginn der Rente bis Lebensende des Rentners bezieht. Mit einer kangfristigen Altersvorsorge sind Abschläge hinnehmbar.

2019 im Schnitt über 26 Monate Rentenabschlag

Bei den 803.567 neuen Rentnern im letzten Jahr wurde statistisch ermittelt, ob die Neurentner vor dem gesetzlich vorgegebenen Eintrittsalter in den Ruhestand gegangen sind und dafür einen Abschlag bei der Rente hinnahmen. Fast jeder vierte neue Rentner, d.h. 184.033 Menschen haben sich dafür entschieden.

Im Bundesdurchschnitt hatten die neuen Rentner im letzten Jahr im Mittel 26,4 Abschlagsmonate hingenommen. Das ist der höchste Wert seit dem Jahr 2013. In den Jahren 2005 bis 2012 lag der Durchschnitt zwischen 27,0 und 39,4 Abschlagsmonate. Bei einem Rentenabschlag von 7,9 Prozent im Jahr, das sind 26,4 Monate multipliziert mit 0,3 Prozent, ergibt das laut DRV einer Kürzung der Bruttorente von rund 96 Euro im Monat bis zum Lebendende des Rentenbeziehers. Mit einer zusätzlichen Altersvorsorge ist das möglich.

Empfehlung: Gemäß dem Flexirentengesetz ist seit Juli 2017 möglich, dass gesetzlich Rentenversicherte ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. So können eventuelle Abschläge bei der Rente vermieden werden.

Die gesetzliche Altersrente liegt auch ohne Abschläge wesentlich unter dem gewohnten Einkommen. Daher ist es wichtig, schon während Berufslebens eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen. So kann der Ruhestand ohne finanzielle Engpässe genossen werden.

Die Höhe der persönliche Rentenlücke ohne zusätzliche Vorsorge ermitteln die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Es werden so die individuell passenden Möglichkeiten der Altersvorsorge, auch mit staatlicher Förderung, ermittelt.

Eine Umfrage eines Versicherers zeigt auf, welchen Sparformen für den Ruhestand die Berufstätigen vertrauen.

Altersvorsorge: Lebensversicherung vor gesetzlicher Rente

Eine aktuelle Umfrage enthüllt die Interessen der Sparer, die ihr Geld für die Altersvorsorge anlegen möchten. Platz eins belegt die eigene Immobilie, die Lebensversicherung als private Altersvorsorge rangiert auf Platz zwei.

Im Auftrag eines Versicherungsunternehmens wurde in Deutschland eine Umfrage unter 3.600 Erwerbstätigen ausgeführt. Dabei stand im Vordergrund, welche Geldanlage für die Altersvorsorge aktuell das meiste Vertrauen genießt. Die Teilnehmer konnten unter zehn klassischen Varianten der Altersvorsorge auswählen.

Von den Teilnehmern gaben 51 Prozent an, dass sie bei der Altersvorsorge auf eine eigene Immobilie, also ein Haus oder eine Eigentumswohnung vertrauen. Auf Platz zwei gelangte die private Lebens- und Rentenversicherung. Fast jeder vierte der Befragten gab das so an.

Gesetzlicher Rente vertraut nicht mal jeder Vierte

Auf die gesetzliche Rente vertraut jeder fünfte Berufstätige (22 Prozent). Das gilt auch für die vermietete Immobilien. Von der Betriebsrente als Variante Altersvorsorge sind 20 Prozent der Befragten angetan. Die fünf hinteren Platzierungen kamen auf einen Anteil bei den Befragten von zwischen 19 Prozent und vier Prozent. Das sind Geldanlagen in Form von Wertpapieren wie Aktien und Fonds, die Rücklage von Bargeld, Spareinlagen und Sparkonten, Wertgegenstände wie Gold und Schmuck und als Letztgenannte um berufsständische Versorgungswerke.

Sinkendes Rentenniveau

Das immer weiter sinkende Rentenniveau lässt das Vertrauen zur gesetzlichen Rente weiter schwinden. Die Altersvorsorge in Form einer eigenen Immobilie oder einer privaten Lebensversicherung stehen weiterhin hoch im Kurs.

Aktuell bekommt ein Arbeitnehmer, der die Regelaltersrente erreicht hat und 45 Jahre lang einen Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller gesetzlich Rentenversicherten hatte, weniger als die Hälfte seines gewohnten Einkommens als gesetzliche Altersrente.

Die Deutschen Rentenversicherung (DRV) gibt aktuell an, dass nach 2025 das Niveau der Renten von den bis dahin festgelegten 48 Prozent auf dann rund 44 Prozent bis 2035 sinken wird.

Ein entscheidender Grund dafür ist, dass die Generation Babyboomer und damit besonders viele Menschen bis dahin das Renteneintrittsalter erreichen und eine gesetzliche Rente beanspruchen werden. Ds kann aber jeder mit einer privaten Altersvorsorge absichern.

Kombination von Vorsorgevarianten sinnvoll

So ist es gerade bei der Altersvorsorge von Vorteil, dass die persönlichen Rücklagen auch ausreichen, um im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein und den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können. Mit einer Kombination von verschiedenen Varianten der Altersvorsorge ist das gut möglich. Die gesetzliche Rentenversicherung zur Absicherung im Alter reicht für den Lebensabend bei weitem nicht aus.

Die Versicherungen bieten entsprechend dem Sparziel und persönlichen Strategien zur Altersvorsorge verschiedene Anlage- und Absicherungsformen sowie auch Lösungen der Altersvorsorge, um eine Immobilie zu finanzieren.

Auch wer der Meinung ist, selbst keinen finanziellen Spielraum für eine Altersvorsorge zu haben, sollte sich von den unabhängigen Versicherungsmaklern Leipzig von Finanzkompass Leipzig beraten lassen. Eine Vielzahl von Lösungen zur Altersvorsorge sind auch mit einer staatlichen Förderung möglich.

Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Statistik veröffentlicht, die aufzeigt, in welchen Einkommensklassen die meisten staatlich geförderte Verträge zur Altersvorsorge in Form eines Riester-Rentenvertrages besitzen.

Riester-Rente: Förderung für alle Einkommensklassen

In Deutschland erhalten fast elf Millionen Bürger eine Förderung zum vorhanden staatlich geförderten Riester-Rentenvertrag. Dabei existieren kaum Unterschiede beim Anteil bei den Gering-, Normal- oder auch Gutverdienern. Das ist das Ergebnis einer Datenauswertung des Bundesministeriums der Finanzen. Als Grund dafür wurde angegeben, dass alle Einkommensklassen von dieser Art der Altersvorsorge Vorteile haben.

Nicht ganz elf Millionen Sparer der Riesterrente erhielten 2017 eine staatliche Förderung in Form einer staatliche Geldzulagen und/oder Steuervorteile in Höhe von über 3,9 Milliarden Euro. Auf alle Zulagen entfielen 2,7 Milliarden Euro und auf die Steuervorteile 1,2 Milliarden Euro.

Über 10,8 Millionen Sparer bekamen die vereinbarten Zulagen und 4,6 Millionen Inhaber eines Riestervertrages noch zusätzlich Steuerentlastungen. Knapp 128.000 Sparer wurden ausschließlich Steuervorteile gewährt. Das wird in Statistik des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bekannt gegeben.

Der Riester-Vertrag und seine Vorteile

Prinzipiell haben rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, aber auch Beamte einen direkten sowie deren Ehepartner einen indirekten Anspruch auf eine solche Förderung. Voraussetzung ist, dass ein Riester-Vertrag vorliegt und ein Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr in den Vertrag zur Altersvorsorge eingezahlt wird.

Jedes Jahr gibt es eine Grundzulage von maximal 175 Euro. Bis 2017 waren es noch bis zu 154 Euro. Für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt, wird zudem eine Kinderzulage von bis zu 185 Euro pro Jahr – für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, sind es jährlich maximal 300 Euro – ausgezahlt.

Für Bürger, die jünger als 25 Jahre sind und Riester-Sparer sind, wird zusätzlich einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro erstattet. Das sollte aber nicht davon abhalten, frühzeitig eine private Altersvorsorge abzuschließen.

Die gesamte Förderung Zulagen, das sind die maximale Grund- und Kindergeldzulage, wird nur gewährt, wenn insgesamt, also auch inklusive der staatlichen Zulagen, vier Prozent seines Bruttoeinkommens vom Vorjahr in den Riester-Vertrag eingezahlt hat.

Wird weniger eingezahlt, verringern sich auch die Zulagen. Ein Riester-Sparer mit einem Sparvertrag zur Altersvorsorge kann zudem die Steuerlast senken. Das ist möglich, da die eingezahlten Beiträge inklusive der staatlichen Zulagen bis 2.100 Euro im Jahr bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben angegeben werden können.

Alle Einkommensklassen vertreten

In der Statistik des BMF wird belegt, dass bei den 10,5 Millionen direkt Förderberechtigten, also den gesetzlich rentenversicherungs-pflichtigen Beschäftigten, denen eine Zulage gewährt wurde, Gering- und Normal-, aber auch Gutverdiener dazu zählen.

Es wird auch klar, dass sich die Sparer Altersvorsorge insgesamt nur wenig unterscheiden. Entscheidend dafür ist, dass die Förderung Riester-Rente für alle Einkommensklassen gilt und jeder Berechtigte von den staatlichen Förderungen profitiert.

Etwa 3,5 Millionen Riester-Sparer hatten ein jährliches Einkommen von bis zu 20.000 Euro. Das sind 33 Prozent aller direkt Förderberechtigten mit Zulagenförderung. Über 20.000 bis weniger als 40.000 Euro Jahresgehalt verfügten 3,7 Millionen Riester-Sparer. Das sind 35 Prozent, die per Zulagen gefördert werden.

Über ein Jahreseinkommen von über 40.000 Euro, das liegt deutlich Durchschnittsentgelt in Höhe von 38.212 Euro aller 2018 gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten, verfügten 3,3 Millionen Riester-Vertragsinhaber und konnten die Zulagenförderung in Anspruch nehmen. Das sind 31 Prozent aller direkt Förderberechtigten mit Förderung Zulagen zur Altersvorsorge.

Im Durchschnitt knapp 360 Euro im Jahr geschenkt

Jeder zweite Riester-Vertragsinhaber erhielt eine Zulagenförderung, da diese die vollen Zulagen, also die geforderten vier Prozent ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens als Gesamtbeitrag, inklusive Zulagen, in den Vertrag Riester einzahlten. So kann mit der Altersvorsorge der Ruhestand gesichert werden.

Die Förderhöhe lag 2018 im Durchschnitt pro Riester-Vertrag bei über 356 Euro. Im Jahr 2013 waren es nur rund 333 Euro. Die Werte können im Einzelfall auch deutlich höher ausgefallen sein. Dies trifft besonders zu, wenn einige Kriterien erreicht werden und ein Riester-Vertragsinhaber weitere Formen der Zulagen, so z.B. die Grund- und Kinderzulage gewährt bekommt oder zusätzlich von den Ersparnissen bei der Steuer profitiert.

Jeder Arbeitnehmer sollte für sich prüfen, ob und in welcher Form sich eine staatlich geförderte Altersvorsorge wie einer Riester-Rente lohnt. Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zu diesem Thema Altersvorsorge.

Es gibt viele Bürger, die täglich vom Ruhestand träumen und sich wünschen, es wäre schon so weit in Rente gehen zu können. Doch bis zum Jahr 2031 erhöhen sich die Altersgrenzen zur Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrenten.

Der frühestmögliche Rentenbeginn

Um die gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Je nach Art der Altersrente muss auch das gesetzlich festgelegte Eintrittsalter Rente erreicht sein. Das frühestmögliche Eintrittsalter für einige Altersrenten wird seit dem 2012 jedes Jahr bis zum Jahr 2031 erhöht.

So wird ein Arbeitnehmer im Jahr 2031 frühestens mit 67 Jahr in die Altersrente gehen können. In Deutschland gibt es mehrere Arten der gesetzlichen Altersrente. Dazu gehören unter anderem die reguläre Altersrente (Regelaltersrente), die Altersrente für langjährig Versicherte sowie die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (auch als Rente ab 63 bekannt).

Die Rente kann man erstmalig nur in Anspruch nehmen, wenn man auch das vom Gesetz festgesetzte Renteneintrittsalter (Altersgrenze) der jeweiligen Rentenart erreicht hat. Das Eintrittsalter in die Rente wird für verschieden Rentenarten seit 2012 bis 2031 jährlich erhöht.

Das hat Auswirkungen auf die Rentenanwärter, die eine abschlagsfreie Rente erstmalig beziehen möchten. Das ist aber auch von Bedeutung, für jene, die wegen eines früheren Renteneintritts Rentenabschläge in Kauf nehmen würden.

Ein Rentenanwärter der 2021 63 Jahre alt wird und vorzeitig in Altersrente mit Abschlägen gehen möchte, das ist frühestens mit 63 Jahren möglich, muss höhere Einbußen, sprich Abschläge hinnehmen, als ein Rentner, der vor 2021 63 Jahre alt geworden ist. Das kann mit einer privaten Altersvorsorge ausgeglichen werden.

Altersvorsorge und normale Altersrente

Die reguläre Altersrente erhält jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Mindest-Versicherungszeit von fünf Jahren (allgemeine Wartezeit) erfüllt und die gültigen Altersgrenze erreicht hat. Die Altersgrenzen für die Altersrenten werden seit 2012 für alle, die ab 1947 zur Welt gekommen sind, von 65 auf 67 Jahre in Schritten erhöht.

Eine private Altersvorsorge zur Sicherung des Ruhestandes kann zu jeder Zeit zusätzlich abgeschlossen werden.

Im Detail müssen die 1947 bis 1958 zur Welt gekommenen Bürger einen Monat älter sein, um in die Altersrente gehen zu können, als diejenigen, die ein Jahr zuvor geboren wurden.

Bei den Jahrgängen 1959 bis 1964 sind es jeweils zwei Monate. Während Personen, die 1946 geboren wurden, noch mit 65 Jahren eine reguläre Altersrente bekamen, mussten 1947 Geborene bereits 65 Jahre und einen Monat alt und 1948 Geborene 65 Jahre und zwei Monate alt sein.

Der Jahrgang 1955 durfte frühestens mit 65 Jahren und neun Monaten die Regelaltersrente antreten. Ein im Jahr 1956 zur Welt gekommener Bürger muss dafür schon mindestens 65 Jahre und zehn Monate alt sein.
Ab dem Jahr 2031 kann von allen Jahrgänge nach 1964 die Regelaltersrente frühestens mit 67 Jahren in Anspruch genommen werden.

Im Gegensatz dazu ist Alter bei der privaten Altervorsorge eher von ungerordneter Bedeutung.

Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte

Gesetzlich Rentenversicherte, die 1951 oder 1952 zur Welt kamen, hatten die Gelegenheit, wenn auch eine 45-jährige Wartezeit erreicht war, schon mit 63 Jahren eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu erhalten.

Ab 2016 wird für alle späteren Jahrgänge das Eintrittsalter Rente für diese abschlagsfreie Rentenart von 63 auf das 65 Jahre erhöht. Die Jahrgänge 1953 bis 1957 müssen demzufolge einen Monat älter sein, um in Altersrente gehen zu können, als die Bürger, die ein Jahr zuvor geboren wurden. Bei den Jahrgängen 1958 bis 1964 sind es dann schon zwei Monate jeweils.

Der Jahrgang 1957 kann bereits mit 63 Jahren und zehn Monaten die Altersrente in Anspruch nehmen. Aber für alle Bürger die 1958 zur Welt kamen, ist der frühestmögliche Eintritt in die Rente erst mit 64 Jahren möglich.

Die Anhebung der Altersgrenzen wirkt sich zum Teil erheblich aus, so bei der Altersgrenze der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Ein Rentenanwärter, der am 31. Dezember 1957 zur Welt kam, hat die Möglichkeit zum 1. November 2021 in Rente zu gehen, d.h. im Alter von 63 Jahren und zehn Monaten.

Ein Rentenanwärter, der am 1. Januar 1958 zur Welt kam, also nur einen Tag später, kann dagegen erst am 1. Januar 2022 mit 64 Jahren in Altersrente gehen. Er muss zwei Monate länger arbeiten. Der Jahrgang 1964 kann somit die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Jahren erhalten.

Mit einer langfristigen Altersvorsorge kann jeder Bürger für sich seinen Lebensabend finanziell absichern.

Durch die Altersanhebung ändern sich die Abschläge

Ein vorzeitiger Start in die Rente ist bei einigen Rentenarten möglich. Dazu muss man aber bereit sein, Abschläge in Kauf zu nehmen. Das ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Hier ist ein Eintritt in die Rente schon mit frühestens 63 Lebensjahren möglich. Voraussetzung ist eine 35-jährige Wartezeit. Die Abschläge bei der Altersrente sind abhängig vom Geburtstag, dem tatsächlichen Datum Renteneintritt sowie der Altersgrenze, ab dem eine abschlagsfreie Rente umsetzbar ist.

Wer vor der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte in Rente geht, muss einen Abschlag bei der Rente von 0,3 Prozent hinnehmen und das bis an das Lebensende. Das kann mit einer privaten Altersvorsorge ausgeglichen werden.

Der Jahrgang 1949, der mit 63 Jahren die vorzeitige Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nahm, muss einen Rentenabschlag von 7,2 Prozent hinnehmen.

Zu dieser Zeit lag die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente noch bei 65 Jahren. Bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren wurden somit 24 Abschlagsmonate zu je 0,3 Prozent eingerechnet.

Mit einer privaten Altersvorsorge sind die Abschlagsmonate hinnehmbar, da der Ruhestand auch so finanziell gesichert ist.

Für Rentenanwärter die 1958 zur Welt kamen, liegt die Grenze für eine abschlagsfreie Rente bei 66 Jahren. Wer 1958 geboren wurde und im Jahr 2021 zum 63. Geburtstag in Altersrente geht, hätte noch insgesamt drei Jahre oder auch 36 Monate bis zur abschlagsfreien Altersgrenze zu arbeiten. Um sich früher in Rente gehen zu können, muss der Rentenanwärter 36 mal 0,3 Prozent, also 10,8 Prozent Rentenabschläge über die gesamte Rentenzeit akzeptieren.

Beim Jahrgang 1957 liegt die Altersgrenze dagegen bei 65 Jahren und elf Monaten. Wer also im mit 63 Jahren in Altersrente ging, musste 35 Monate Abschlag in Höhe von 10,5 Prozent in Kauf nehmen. Mit einer zusätzlichen Altersvorsorge ist das gut möglich.

Wissenswertes rund um die Rente

Die meisten Abschläge bei der Rente für den Fall, dass die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch genommen wird, fallen beim Jahrgang 1964 an. Hier ist die Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente das 67. Lebensjahr. Wer dann aber zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. mit 63 Jahren in Rente geht, muss 48 Abschlagsmonate und damit eine Abschlagshöhe von 14,4 Prozent (48 mal 0,3 Prozent) bedenken.

Eine Übersicht zu den unterschiedlichen Altersgrenzen je Geburtsjahr und Rentenart liefert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer herunterladbaren Zusammenstellung im PDF-Format. Die Website der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bietet einen Rentenbeginn- und -höhenrechner zur freien Nutzung.

Jeder Rentenanwärter kann für sich prüfen, in welchem Alter er welche Art der Altersrente frühestens mit oder ohne Abschläge in Anspruch nehmen könnte. Aber alles auch unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Wartezeiten eingehalten werden. Detaillierte Informationen zum Thema Altersrente und Altersvorsorge vermittelt die kostenlos Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ der DRV.

Nur mit der gesetzlichen Altersrente, ob nun mit oder ohne Rentenabschläge, ist in der Regel kaum der gewohnte Lebensstandard zu halten. Daher ist es angebracht, sich frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge zu beschäftigen. Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig stehen Ihnen gern zur Seite und ermitteln mithilfe einer Finanzanalyse eine individuell passende Strategie zur Altersvorsorge für Sie.

Den meisten Bundesbürgern ist bekannt, dass das Rentenniveau, also die Rentenhöhe gegenüber dem gewohnten Arbeitseinkommen wesentlich niedriger ist. Allerdings gilt das Rentenniveau mit etwa 48 Prozent nur für den angenommenen Standardrentner, der auch noch bestimmte Kriterien erfüllt. Zu solche einem oder ähnlichem Ergebnis kommen in der Praxis nur wenige. Mit einer zusätzlichen Altersvorsorge ist der Ruhestand gesichert.

Die wenigsten erfüllen die Kriterien eines Standardrentners

Bei der Planung der eigenen Altersvorsorge sollte das Rentenniveau nicht so sehr im Fokus stehen. Die gesetzliche Rentenversicherung gibt diese Informationen jährlich bekannt. Der Eckrentner, Musterrentner oder auch Standardrentner ist nicht der, der frühzeitig in den Ruhestand treten will. Der Musterrentner hat mindestens 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Die Rentenstatistik bestätigt, dass nur wenige Rentenanwärter auf 45 Beitragsjahre kommen. Das hat negative Auswirkungen auf die Höhe der Renten.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) veröffentlicht jährlich das Rentenniveau. Das wird auch als Sicherungsniveau vor Steuern bezeichnet. Das Rentenniveau erläutert das Verhältnis zwischen der Nettohöhe der gesetzlichen Altersrente eines Musterrentners und dem durchschnittlichen Nettoverdienst eines gesetzlich rentenversicherten Arbeitsnehmers in diesem Jahr. Das aktuelle Rentenniveau wird mit 48,2 Prozent angegeben.

Laut der DRV wird das Rentenniveau bis 2025 gemäß einer gesetzlich festgelegten Haltelinie bei mindestens 48,0 Prozent liegen und danach bis zum Jahr 2035 auf etwa 44 Prozent fallen. Es ist allgemein bekannt, dass nicht jeder gesetzliche Altersrentner eine Rente in Höhe des angegebenen Rentenniveaus erhält. Tatsächlich erfüllen nur wenige die fiktiven Kriterien, die zur Ermittlung des Rentenniveaus angenommen werden. Die Bürger in Deutschland können durch zusätzliche Maßnahmen zur Altersvorsorge den eigenen Lebensabend finanziell absichern.

Das Rentenniveau basiert auf fiktiven Kriterien, …

Die Basis der Berechnung des Rentenniveaus ist tatsächlich ein Musterrentner, auch Eck- oder Standardrentner genannt, der in seinem Arbeitsleben mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Es wird bei der Berechnung auch angenommen, dass der Musterrentner in den 45 Arbeitsjahren auch immer einen Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens der gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer in Deutschland hatte.

Die Statistiken der DRV decken jedoch klar auf, dass nicht einmal jeder dritte Rentner, der 2019 erstmalig eine Altersrente erhielt, eine Mindestversicherungs-Zeit oder auch Wartezeit ab 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen konnte.

Im Detail lag Anteil der neuen Rentner, die erst nach 45 Arbeitsjahren eine Altersrente beantragten und auch erhielten bei 31 Prozent. Alle anderen Rentner sind schon nach einer Wartezeit von frühestens fünf bis unter 45 Jahren in Altersrente gegangen.

Das ist gut erkennbar an den Arten der Altersrenten, die die neuen Rentner in Anspruch nahmen. Es existieren mehrere Arten von gesetzlichen Altersrenten. Der Unterschied besteht unter anderem beim geforderten Renteneintrittsalter und der Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Mit einer zusätzlichen Altersvorsorge kann jeder Bürger den Start in die Rente unabhängiger planen.

… die die meisten Bürger nicht erfüllen

Von allen fast 816.130 Personen, die 2019 erstmalig eine Rente erhielten, bekamen knapp 356.900 Rentner eine reguläre Altersrente. Das ist die Regelaltersrente, die man erst ab dem vorgeschrieben Eintrittsalter Rente und nach einer Wartezeit von mindestens fünf Jahren in Anspruch nehmen kann. Mit 44 Prozent waren das die meisten neuen Rentner.

Eine Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für Schwerbehinderte, für die eine Wartezeit von 35 Jahren notwendig ist, hatten nur circa 204.000 Bürger und damit rund 25 Prozent aller neuen Rentner.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute mit einer geforderten Wartezeit von 25 Jahren erhielten 2019 erstmalig 47 Menschen (weniger als 0,01 Prozent der Neurentner).

Weitere rund 1.500 Neurentner und damit weniger als 0,2 Prozent der Neurentner erhielten 2019 erstmalig eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit oder eine Altersrente für Frauen, für die zum Teil eine Wartezeit von 15 Jahren nötig ist.

Die beiden letzten Arten der Altersrente werden wegen rechtlicher Bedingungen wie ein Geburtsdatum vor 1952 aktuell nur noch wenig beantragt. In Summe hatten 69 Prozent aller neuen Rentner eine Wartezeit von unter 45 Jahren.

Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Jahre Wartezeit und so die Kriterien eines Musterrentners erfüllten, hatten dagegen nur 31 Prozent beziehungsweise rund 253.000 Neurentner.

Die unabhängigen Versicherungsmakler informieren Sie gern zum Thema private Altersvorsorge.

Die wenigsten arbeiten 45 Jahre bis zum Rentenbeginn

Bei den Rentnern, die 2019 oder auch bereits in den Jahren zuvor eine gesetzliche Altersrente erhielten, ist der Teil derer, die die Kriterien eines Standardrentners erfüllten, sogar noch wesentlich geringer. Als Begründung kann angenommen werden, dass in der Vergangenheit anteilig mehr Personen abschlagsfrei in Altersrente gehen konnten, bevor sie die damalige Regelaltersgrenze von 65 Jahre erreichten, auch wenn sie noch keine 45 Jahre Wartezeit nachweisen konnten.

Die Altersrente für Frauen, die bereits nach 15 Beitragsjahren und im Alter ab 60 Jahren möglich war, erhielten 2019 3,4 Millionen Frauen, Das war fast jeder fünfte Bestandsrentner. Von allen knapp 18,4 Millionen Bestandsrentnern in 2019 konnten nur etwa acht Prozent, das waren circa 1,4 Millionen Rentenbezieher, eine Wartezeit von 45 Jahren nachweisen.

Jeder fünfte Rentner (21 Prozent) hatte bis zum Einstieg in die Rente eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren, um die Bedingungen für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder für Schwerbehinderte zu erfüllen. 71 Prozent aller Rentner hatten eine Wartezeit von fünf bis unter 35 Jahren, als das erste Mal die gesetzliche Altersrente ausgezahlt wurde.

Fehlende Wartezeiten können mit einer zusätzlichen Altersvorsorge ausgeglichen werden.

Die tatsächliche Durchschnittsrente ist niedriger

Neben der 45 Jahren Beitragszeit wird zur Ermittlung des Rentenniveaus eines Musterrentners ein Arbeitseinkommen über die ganze Zeit in Höhe des jeweiligen durchschnittlichen Bruttoeinkommens der gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer in Deutschland zugrunde gelegt.

So hätte 2019 der Standardrentner beispielsweise 38.901 Euro, 2010 31.144 Euro, 2000 27.741 Euro, 1990 21.447 Euro und 1980 15.075 Euro verdienen müssen. Die Realität ist aber eine andere. Nur wenige Arbeitnehmer und speziell auch Berufseinsteiger haben einen Verdienst in der Höhe des Durchschnittseinkommens. Diese Defizite können mit zusätzlichen Maßnahmen zur Altersvorsorge minimiert werden.

Die Altersrente ist bei den meisten Bürgern erheblich geringer als bei dem Standardrentner. Das belegen die durchschnittlichen Rentenhöhen in der Statistik. Die folgenden Rentenhöhen sind Nettorenten, also nach Abzug der vom Rentner zuzahlenden Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, aber ohne Berücksichtigung möglicher Einkommensteuerabzüge.

Die durchschnittliche Nettoaltersrente vor Steuern eines Standardrentners betrug 2019 1.327 Euro in West- und 1.280 Euro in Ostdeutschland, was einem Rentenniveau von rund 48 Prozent entspricht. Die rund 6,6 Millionen Neurentner in den alten Bundesländern hatten im Mittel nur eine gesetzliche Altersrente von 918 Euro und die über 154.000 Neurentner in den neuen Bundesländern von 1.065 Euro netto vor Steuern. Im bundesweiten Durchschnitt waren es 946 Euro. Die Regelaltersrente, die mit 44 Prozent am häufigsten bezogene Altersrentenart bei Neurentnern, lag im bundesweiten Schnitt sogar bei nur knapp 629 Euro netto vor Steuern.

Den Empfehlungen der Deutschen Rentenvesicherung und der Bundesregierung zur persönlichen Altersvorsorge sollte (muss) jeder Bürger in Deutschland folgen, wenn der Lebensabend finanziell gesichert sein soll.

Individuelle Rentenhöhe

Diese Informationen machen klar, dass die gesetzliche Rente in der Regel nicht genügt, um den gewohnten Standard zu halten. Das Rentenniveau und die Angabe der Rentenhöhe eines Standardrentners in Deutschland ist für den einzelnen Bürger wenig hilfreich, um seine eigene Altersvorsorge ausreichend planen zu können.

Die veröffentlichten Werte lassen keine Rückschlüsse auf die tatsächliche persönliche Rentenhöhe zu. Es ist zu bedenken, dass die Kriterien für die Berechnung dieser Werte fiktiv gewählt wurden und nicht mit tatsächlichen Erwerbsbiografien der Bürger, die wirklich ausschlaggebend für die Rentenhöhe des Einzelnen sind, übereinstimmen.

Ein Bürger, der sich über die voraussichtliche Höhe der eigenen gesetzlichen Altersrente informieren möchte, kann bei einer der deutschlandweiten Auskunfts- und Beratungsstellen des DRV nachfragen. Wer sich für eine ausreichende Altersvorsorge interessiert, ist bei den unabhängigen Versicherungsmaklern Leipzig von Finanzkompass Leipzig genau richtig.

Die Versicherungsmakler Leipzig analysieren mit welchem Einkommen im Alter, dazu gehören die gesetzliche Rente und sonstigen Einkünften beispielsweise aus Kapitalanlagen und Vermietungen man insgesamt rechnen kann. So wird auch unter Berücksichtigung der Inflation berechnet, ob das voraussichtlich verfügbare Alterseinkommen ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard im Alter beizubehalten.

Werden durch die Versicherungsmakler Einkommenslücken festgestellt, dann können diese mit einer individuell passenden Altersvorsorge geschlossen werden.

Die Rentenversicherung hat eine Broschüre veröffentlicht, in der erklärt wird, wie sich die gesetzliche Rente berechnet. Aber auch warum nicht nur die letzten fünf Jahre des Erwerbslebens ausschlaggebend für die Rentenhöhe sind.

Klarheit über die gesetzliche Rentenhöhe

Viele Menschen haben Schwierigkeiten, die eigenen gesetzlichen Rentenansprüche für die Altersrente zu ermitteln. Die dazu verwendeten Formeln und zu berücksichtigenden Faktoren sind schon schwierig und nicht für jeden verständlich. Dazu wurden zwei aktuelle Ratgeber veröffentlicht. In einem werden die Besonderheiten des Ostens berücksichtigt und in dem anderen die der alten Bundesländer. Die Möglichkeiten der persönliche Altersvorsorge zur finanziellen Absicherung des eigenen Ruhestandes werden ebenfalls erläutert.

Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente hat, wer entsprechend der Altersrentenvariante eine Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, die sogenannte Wartezeit von mindestens fünf bis 45 Jahren nachweisen kann und Alter zum Renteneintritt hat.

Die Rentenhöhe ist abhängig von verschiedenen Bedingungen. Dazu informiert auch die Website der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Ein wichtiges Kriterium ist die eigene Versicherungszeit und die eigenen eingezahlten Beiträge im direkten Vergleich zum Durchschnitt aller gesetzlich Rentenversicherten, d.h. was diese in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dann ist auch die Art der gesetzlichen Altersrente, die der Einzelne nutzen möchte und das aktuelle Alter des Rentenanwärters, ab dem dieser in Rente gehen will, von Bedeutung.

Die Rentenformel und die persönlichen Entgeltpunkte

Die komplexen Formeln zur Berechnung der Renten sowie die darin genutzten Fachbezeichnungen werden in den Informationsheften „Rente: So wird sie berechnet – alte Bundesländer“ und „Rente: So wird sie berechnet – neue Bundesländer“ der DRV genauestens erläutern. Die Broschüren wurden aktualisiert und stehen zum kostenlosen Download bereit.

Die Formel zur Berechnung der Renten lautet: Höhe der Altersrente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor.

Die für die Höhe der Renten wichtigen Punkte berechnen sich zum Beispiel aus der Höhe des Einkommens, für das Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden, im Vergleich zum durchschnittlichen Jahreseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten in Deutschland.

Entsprach das Einkommen dem durchschnittlichen Einkommen aller gesetzlich Rentenversicherten, dann erhält der Betroffene für dieses Jahr 1,0 Entgeltpunkte. Ist das Einkommen höher, erhält man anteilig über und wer weniger verdient unter 1,0 Entgeltpunkte.

Auch für einige rentenrechtlich relevante Zeiten, bei denen man kein Arbeitseinkommen hatte, aber die dennoch die Höhe der Altersrente beeinflussen, wie die Kindererziehungszeiten, kann es Entgeltpunkte geben. Für die Berechnung der persönlichen Höhe der Rente werden alle erreichten Entgeltpunkte bis zum Beginn der Rente zusammengerechnet.

Unanhängig von den Berechnungen zur Höhe der Rente ist eine private Altersvorsorge angebracht.

Vom Zugangsfaktor bis zum aktuellen Rentenwert

Der Zugangsfaktor ist abhängig davon, ob man das gesetzlich vorgegebene Eintrittsalter für die jeweilige Rentenart eingehalten hat. Wer zum entsprechenden Renteneintrittsalter in Rente geht, erhält den Zugangsfaktor 1,0. Geht man später in Rente, obwohl schon das entsprechende Renteneintrittsalter erreicht ist, werden Zuschläge gewährt. Der Zugangsfaktor ist dann auch größer 1,0.

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist es möglich, schon mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Dazu muss eine Wartezeit von 35 Jahren eingehalten werden und man muss bereit sein, Rentenabschläge zu akzeptieren.

Damit liegt der Zugangsfaktor natürlich auch unter 1,0. Der aktuelle Rentenwert ist ein Faktor der Rentenformel und ergibt sich aus der Rentenhöhe pro Entgeltpunkt, den ein Arbeitnehmer, der immer das durchschnittliche Arbeitseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten gehabt hätte, bekommen würde.

Dieser Rentenwert kann nicht vom gesetzlich Rentenversicherten selbst beeinflusst werden. Im Westen Deutschlands liegt der Wert pro erreichten Entgeltpunkt bei 33,05 Euro und im Osten bei 31,89 Euro. Der ebenfalls zur Berechnung der Höhe der Renten wichtige Faktor Rentenart hat bei allen gesetzlichen Altersrentenarten die Höhe von 1,0.

Mit einer privaten Altersvorsorge können Einkommenslücken ausgeglichen werden.

Hilfe bei der Ermittlung der Alterseinkünfte

Wichtige Informationen zur voraussichtlichen Höhe der Rente liefert die jährliche Renteninformation. Diese Information erhält jeder ab 27 Jahre, der mindestens fünf oder mehr Jahre an rentenrechtlichen Beitragszeiten nachweisen kann. Die Renteninformation wird von der DRV zugestellt.

Diese Information enthält die Summe der erzielten Entgeltpunkte und nachgewiesenen Versicherungszeiten. Es wird auch die Höhe der Regelaltersrente angegeben, die im Rentenalter zu erwarten ist. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich das Arbeitseinkommen in den verbleibenden fünf Jahren bis zur Regelaltersrente nicht mehr ändern.

Die Höhe der eigenen gesetzlichen Altersrente kann aber auch bei einer der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung nachgefragt werden.

Wenn man sich aber informieren möchte, welches persönliche Einkommen im Ruhestand tatsächlich zur Verfügung stehen wird, dann ist es angebracht ein persönliches Gespräch mit den unabhängigen Versicherungsmaklern Leipzig von Finanzkompass Leipzig zum Thema Altersvorsorge zu führen.

Die Experten sind in Lage mittels ausgereifter Softwarelösungen die voraussichtliche individuell gesetzliche Rentenhöhe sowie auch das Einkommen aus sonstigen Einkünften wie Vermietungen und Kapitalanlagen zu berechnen. Die professionellen Versicherungsmakler Leipzig sind zudem in der Lage, unter Berücksichtigung der Inflation zu berechnen, ob das zu dem Zeitpunkt verfügbare Alterseinkommen ausreichend ist, um den gewohnten Lebensstil auch im Alter beibehalten zu können oder ob noch eine zusätzliche Altersvorsorge angebracht ist.

Seit Jahresanfang ist für Selbstständige die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien wieder um zwei Prozent angestiegen. Das gilt ebenso für andere Gruppen von Personen, die auch im Rahmen einer privaten Altersvorsorge in einen staatlich geförderten Rürup-Sparvertrag einzahlen.

Höhere Steuerersparnis mit der Rürup-Rente

Mit dem Basis-Rentenvertrag, auch als Rürup-Rentenvertrag bezeichnet, können nicht nur Selbstständige für den Ruhestand vorsorgen und im Rahmen der dafür zu stehenden staatlichen Förderung noch steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Wer als Riester-Sparer in einen Rentensparvertrag einzahlt, kann einen gewissen Anteil der Prämie steuerlich absetzen. Dieser prozentuale Anteil wurde wieder um zwei Prozent erhöht.

Ein Riester-Rentenvertrag und der Rürup-Rentenvertrag sind jeweils staatlich geförderte private Formen der Altersvorsorge. Damit diese Lösungen zur Altersvorsorge als Riester- oder Rürup-Rentenvertrag auch gilt und staatlich gefördert wird, muss der Vertrag entsprechende Vorgaben einhalten.

Die Rürup-Rente ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die nach Erreichen einer im Vertrag vereinbarten Altersgrenze, dem Sparer eine monatliche Rente bis an sein Lebensende zahlen muss. Wurde ein Rürup-Rentenvertrag im Jahr 2012 geschlossen hat, dann besteht erst mit Erreichen des 62. Lebensjahres Anspruch auf eine Rentenzahlung gemäß dem Vertrag.

Der Sparer des Rürup-Rentenvertrages kann je nach den Vereinbarungen im Vertrag zur Altersvorsorge selbst festlegen, wann und welche Beträge er in den Rentenvertrag einzahlen will.

Steuerlich absetzbar sind in 2020 bis zu 22.541 Euro

Durch den Staat werden alle, die einen Basis-Rentenvertrag zur Altersvorsorge abschließen und Prämien einzahlen, mit steuerlichen Vorteilen bedacht. So kann ein Sparer Rürup-Vertrag zur Altersvorsorge einen Teil der Prämienzahlungen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich absetzen und somit sein zu versteuerndes Einkommen minimieren. Der förderfähige Höchstbetrag ist gemäß Paragraf 10 Absatz 3 EStG (Einkommensteuergesetz) an den Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt.

Zum 1. Januar 2020 sind sowohl der steuerlich abzugsfähige Prämienanteil als auch der förderfähige Höchstbetrag gestiegen. Laut gesetzlichen Vorgaben erhöht sich nämlich zum einen seit dem Jahr 2005 der prozentuale Anteil der steuerabzugsfähigen Prämien jährlich um zwei Prozent, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind. Der steuerlich absetzbare Prämienanteil ist dementsprechend von 88 Prozent in 2019 auf nunmehr 90 Prozent in 2020 gestiegen.

Zum anderen ist der Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) von 24.305 Euro in 2019 auf 25.046 Euro in 2020 angehoben worden. Damit hat sich auch der Höchstbetrag, aus dem sich der steuerlich absetzbare Anteil der Prämien maximal berechnet, geändert.

Während im Jahr 2019 ein Sparer Rürup-Vertrag zur Altersvorsorge maximal 21.388 Euro (88 Prozent von 24.305 Euro) als Sonderausgaben absetzen konnte, sind es in 2020 nun 22.541 Euro (90 Prozent von 25.046). Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern ist der maximale Abzug Sonderausgaben insgesamt doppelt so hoch, nämlich 45.082 Euro.

Nicht nur für Selbstständige interessant

Der Rürup-Rentenvertrag, als eine staatlich geförderte Altersvorsorge kann von Selbstständigen, aber auch von Beamten und Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden. Entsprechend der persönlichen Konstellation können auf die möglichen Steuervorteile viele Förderberechtigte von dieser Art der Altersvorsorge profitieren.

Detaillierte Informationen zur Basis- beziehungsweise Rürup-Rente sind in der Broschüre „Die Basisrente“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zu finden. Diese Informationen stehen zum kostenfreien Download auf der Website des GDV zur Verfügung.

Über die konkreten Vorteile eines Basis-Rentenvertrag im individuellen Fall und weitere Lösungen zur Altersvorsorge informieren die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig.

Eine Scheidung ist immer kompliziert und mit zum Teil dramatischen Folgen für die Betroffenen verbunden. Das kann sogar die Höhe der Renten beeinflussen.

Eine Scheidung ändert oftmals die Rentenansprüche

Eine Scheidung führt das zu, dass Sach- und Vermögenswerte, die während der Ehe gemeinsam angeschafft und erarbeitet wurden aufgeteilt werden. Das gilt auch für die während der gemeinsamen Ehe erworbenen Ansprüche bei der Rente und Altersversorge. In nur sehr wenigen Fällen kommt es nicht zu dem sogenannten Versorgungsausgleich bezüglich der Rentenansprüche.

Bei jeder Scheidungen wird der Versorgungsausgleich entsprechend den Vorgaben des Versorgungsausgleichs-Gesetzes (VersAusglG) vorgenommen. „Das Ziel ist“, so die Deutsche Rentenversicherung (DRV), dass beide Ehepartner „mit gleich vielen Versorgungsanrechten die Ehe oder Partnerschaft beenden“. Jeder für für sich kann nach der Scheidung in eine zusätzliche Altersvorsorge investieren.

Ab dem 1. September 2009 werden die während der gemeinsamen Ehe erworbenen gesetzlichen, betrieblichen und/oder privaten Renten- und Altersversorgungs-Anwartschaften (Versorgungsanrechte) zu gleichen Teilen aufgeteilt. Jeder erhält die Hälfte der Versorgungsanrechte, die der andere Ehepartner während der Ehe erworben hat.

Diese Versorgungsanrechte betrifft es

Dem Partner, der während der Ehezeit geringere Versorgungsanrechte aufgebaut hat als der andere, wird damit die Hälfte der Differenz beider Versorgungsanrechte zugeteilt. Die spätere Rente des Betroffenen erhöht sich damit. Der andere Ehepartner verliert dagegen den Teil seiner künftigen Rente.

Der Versorgungsausgleich wird bei den folgenden bestehenden Renten oder Rentenanwartschaften durchgeführt:

- aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie der gesetzlichen Altersrente,
- aus berufsständischen Versorgungs-Einrichtungen,
- aus der Alterssicherung für Landwirte,
- aus Versorgungen oder Versorgungs-Anwartschaften aus einem Beamtenverhältnis und aus einem Arbeitsverhältnis mit Versorgungsansprüchen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen, wie für angestellte Lehrer gelten,
- aus einer betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrente), zum Beispiel aus einer Direktversicherung, einer Pensions- oder Unterstützungskasse oder eines Pensionsfonds,
- aus bestehenden staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen wie Riester- und Rürup-Rentenverträgen sowie
- aus privaten Versicherungsverträgen mit Rentenleistungen wie einer privaten Rentenversicherung, einer Lebensversicherung auf Rentenbasis und/oder einer Berufs-, Erwerbs- oder Dienstunfähigkeits-Versicherung mit Rentenleistungen.

Lebensversicherungen, die nach Ablauf des Vertrages als Kapitalsumme und nicht als Rente ausgezahlt werden, fallen nicht dem Versorgungsausgleich zu. Für Leistungen dieser Art kann ein güterrechtlicher Ausgleich im Rahmen des Zugewinnausgleichs in Betracht gezogen werden.

So sind auch Leistungen mit Entschädigungscharakter, wie zum Beispiel Renten aus der gesetzlichen oder privaten Unfallversicherung nicht vom Versorgungsausgleich betroffen. Entsprechend dem Versorgungssystem erfolgt der Versorgungsausgleich über festgelegte Bezugsgrößen.

Für den Versorgungsausgleich werden bei der Beamtenversorgung Rentenbeträge, bei Lebensversicherungen auf Rentenbasis Kapitalwerte und bei der gesetzlichen Altersrente Entgeltpunkte, das ist für die Ermittlung der gesetzlichen Rentenhöhe ein wichtiger Faktor, aufgeteilt.

Anspruch auf eine Rente als Folge einer Scheidung

Verfügt einer der Ehepartner bei der gesetzlichen Rente über mehr Entgeltpunkte als der andere, die aber auch während der Ehe angesammelt wurden, wird die Hälfte der Differenz der Rentenpunkte von seinem gesetzlichen Rentenkonto abgezogen und auf das gesetzliche Konto bei der Rentenversicherung des anderen eingetragen.

Der Partner, dem Entgeltpunkte abgezogen werden, muss eine Minderung seiner Altersrente hinnehmen. Dem anderen Ehepartner werden die Entgeltpunkte gutgeschrieben und dessen Rente wird sich erhöhen.

Mit den gutgeschriebenen Rentenpunkten kann sich die Wartezeit ändern. Dies kann dazu führen, dass der Partner, der die Monate Wartezeit gutgeschrieben bekommt, die geforderte Mindestversicherungs-Zeit, sprich auch Wartezeit für den Anspruch auf eine bestimmte gesetzliche Rente erfüllt.

Das gilt für die fünfjährige Wartezeit, die für die Regelaltersrente, die gesetzliche Erwerbsminderungs- oder auch die Hinterbliebenenrente. Auch zum Einhalten der Altersrente für langjährig Beschäftigte oder für schwerbehinderte Menschen – beides Wartezeit 35 Jahre –, zählen die Monate Wartezeit aus einem Versorgungsausgleich.

Das ist aber bei der 45-jährigen Wartezeit, die für die Altersrente für besonders langjährig Beschäftigte (Rente ab 63 Jahren) benötigt wird, nicht möglich. Mit der Gutschrift von zusätzlichen Monaten Wartezeit entstehen dem anderen Partner, dem mehr Rentenpunkte abgezogen wurden als er vom anderen Partner gutgeschrieben bekam, keine Nachteile.

Kein Antrag notwendig

Bei einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich automatisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens vom Familiengericht, das ist eine Unterabteilung des Amtsgerichtes, vorgenommen. Die Ehepartner müssen auch keinen zusätzlichen Antrag stellen.

Dazu holt das Familiengericht von den Versorgungsträgern wie den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung oder den Lebensversicherern, bei denen eine Lebensversicherung für einen oder beide Ehepartner besteht, die entsprechenden Informationen über die Versorgungsanrechte ein.

Nach der Zustellung des Beschlusses zum Versorgungsausgleich an die Ehepartner und Versorgungsträger können die Beteiligten innerhalb eines Monats eine Beschwerde einreichen. Kommt es zu keiner Beschwerde setzen die Versorgungsträger den Versorgungsausgleich entsprechend den Vorgaben des Familiengerichts um. Dazu werden in der Regel die Betroffenen über ihre geänderten Ansprüche bezüglich der Rentenhöhe informiert.

Wann ein Versorgungsausgleich nicht oder geändert stattfindet

Es gibt jedoch Ausnahmen. Ein Versorgungsausgleich wird nicht oder in abgeänderter Form durchgeführt, wenn bei einer Scheidung die Ehe weniger als 37 Monate bestanden hat. Sollte in einem solchen Fall einer der Betroffenen die Durchführung eines Versorgungsausgleichs wünschen, dann muss von mindestens einem der Partner ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Bei Ehen, die mindestens 37 Monate bestanden haben, wird der Versorgungsausgleich auch nicht automatisch vorgenommen. Nämlich dann, wenn eine entsprechende notarielle Vereinbarung in Form eines Ehevertrages vorliegt, die belegt, dass auf einen Versorgungsausgleich verzichtet wird.

Wenn sich die Eheleute einig sind, ist unter Beachtung vorgegebener Kriterien auch noch vor oder während eines laufenden Scheidungsverfahrens eine notarielle oder gerichtlich protokollierte Vereinbarung über den Versorgungsausgleich, die von der gesetzlichen Aufteilung abweicht, möglich.

Eine Vereinbarung ist hinfällig, wenn durch den Verzicht auf den Versorgungsausgleich ein Ehepartner einseitig belastet oder dadurch zum Sozialhilfeempfänger wird. Dann greift die gesetzliche Aufteilung und wird auch vorgenommen.

Es ist aber möglich, dass einer der Ehepartner auf einen Versorgungsausgleich verzichtet und ihm dafür eine während der Ehezeit erworbene Immobilie zugesprochen wird.

Weitere Ausnahmen

Das Familiengericht kann von einer Aufteilung absehen, wenn sich bei einem Versorgungsausgleich nur ein geringer Unterschied zwischen den Renten beziehungsweise Anwartschaften der Ehepartner ergeben.
Als geringfügig gelten gemäß Paragraf 18 VersAusglG ein Prozent der Bezugsgröße als Rentenwert und 120 Prozent der Bezugsgröße als Kapitalwert. Das ist ein Rentenwert von bis zu 31,85 Euro oder ein Kapitalwert von höchstens 3.822 Euro in West- sowie ein Rentenwert von bis zu 30,10 Euro oder ein Kapitalwert von maximal 3.612 Euro in Ostdeutschland.

Ist der Wert jedoch für den anderen Ehepartner nicht unerheblich oder benötigt er die Anwartschaften, um die Voraussetzungen in Form einer bestimmten Wartezeit für eine gesetzliche Rente zu erfüllen, kann der Versorgungsausgleich dennoch durchgeführt werden.

Auch in schweren Fällen, wenn einer der Partner während der Ehe seine Pflichten zum Familienunterhalt beizutragen, grob verletzt hat, kann das Familiengericht auf den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise verzichten.

Weiterführende detaillierte Informationen zum Thema Versorgungsausgleich sind in der aktualisierten Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“ der DRV enthalten. Das Informationsheft steht zum kostenfreien Download auf der Website zur Verfügung.

So wird auch im Detail erläutert, wie die Rentenansprüche bei einem Versorgungsausgleich aufgeteilt werden, welche Auswirkungen dies auf die Rentenhöhe und -ansprüche der Eheleute ha. Es wird auch erklärt, wann eine Übertragung der Rentenansprüche und damit eine Rentenkürzung ausgeschlossen wird.

Basis für eine ausreichende finanzielle Absicherung im Rentenalter sind die persönlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung, die gesetzlich Rentenversicherten in der Regel ab dem 27. Lebensjahr, jährlich zugestellt wird.

So wichtig ist die jährliche Renteninformation

Jedem gesetzlich Rentenversicherte wird ab dem 27. Geburtstag jedes Jahr die individuelle Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung zugestellt. Diese Informationen sind eine entscheidende Basis bei der Suche nach einer passenden Altersvorsorge. Mit dieser Altersvorsorge soll der Ruhestand finanziell gesichert werden.

Die Renteninformation zeigt auf, mit welcher gesetzlichen Alters-, aber auch Erwerbsminderungsrente man auf der Basis der bereits persönlich erreichten gesetzlichen Rentenansprüche aktuell rechnen kann. Es wird auch über die mögliche Rentenhöhe im Rentenalter informiert.

Jeder weiß, dass die gesetzliche Altersrente auf keinen Fall ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Die gesetzliche Altersrente ist wesentlich geringer als das gewohnte Arbeitseinkommen. Ein gesetzlich Rentenversicherter, der 45 Jahre lang die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt hat, bekommt nicht einmal die Hälfte seines bisherigen Nettoverdienstes als gesetzliche Altersrente ausbezahlt.

Das Rentenniveau liegt in Deutschland aktuell etwa 48 Prozent. Rentenexperten gehen davon aus, dass das Rentenniveau in der Bundesrepublik weiter sinken wird. Daher ist es angebracht, bereits frühzeitig in die persönliche Altersvorsorge zu investieren, wenn man im Ruhestand seinen bisherigen Lebensstandard beibehalten möchte. Ohne eine frühzeitige Altersvorsorge wird man möglicherweise zum Sozialfall.

Die detaillierte Auskunft über die persönlichen Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung liefert jedes Jahr die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die ausführlichen Informationen werden fast jedem gesetzlich Rentenversicherte ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr zugestellt.

Das enthält die Renteninformation

Fast jeder gesetzlich Rentenversicherte in Deutschland erhält eben diese Renteninformation. Voraussetzung dazu ist lediglich, dass er mindestens 27 Jahre alt ist und mindestens fünf Jahre rentenrechtliche Beitragszeiten nachweisen kann. Diese Information kann auch die Basis für Maßnahmen zur persönlichen Altersvorsorge sein.

Der angeschriebene erfährt schon auf der ersten Seite des Schreibens das Datum, ab dem der Rentenversicherte erstmalig eine reguläre Altersrente (Regelaltersrente) in Anspruch nehmen könnte. Das ist das Datum, zu dem der Rentenversicherte die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht hat. Auf der ersten Seite sind für den Rentenversicherte drei Geldbeträge aufgelistet.

Der erste Betrag gibt die Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung an, die dem Versicherten aktuell zustehen würde, wenn er aus gesundheitlichen Gründen ab sofort dauerhaft nur noch weniger als drei Stunden am Tag einer Beschäftigung nachgehen könnte.

Der zweite Betrag steht für die Höhe der Regelaltersrente, die der Versicherte bekommen würde, wenn keine weiteren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt würden und der Rentenversicherte auch keine weiteren sonstigen Zeiten zur Rente angerechnet bekommen würde.

Der dritte Betrag steht für die hochgerechnete Höhe der Regelaltersrente, die der Versicherte nach Erreichen der Regelaltersgrenze erwarten kann, wenn sich seine Situation bzgl. dem Einkommen der letzten fünf Jahre bis zum Erreichen der Regelaltersrente nicht ändert.

Zusätzlich ist immer eine zusätzliche private Altersvorsorge für den Ruhestand von Vorteil.

Kaufkraftverlust ist zu berücksichtigen

Unter dem Punkt „Rentenanpassung“, wird erläutert, wie sich eine mögliche Rentenanpassung von ein oder zwei Prozent auf die Höhe der künftigen Regelaltersrente auswirken würde.

Es gilt zu beachten: Alle angegebenen Rentenbeträge sind Beträge in brutto, das heißt, die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse oder private Kranken- und Pflege(pflicht)-Versicherung sind davon zu zahlen. Das gilt auch für die Einkommensteuer, falls diese fällig sein sollte.

Auf der ersten Seite der Renteninformation wird auch erläutert, warum eine persönliche zusätzliche Altersvorsorge zur gesetzlichen Rente immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die DRV nutzt auch die Renteninformation, um darauf hinzuweisen, dass man bei der Ermittlung einer ausreichenden Altersvorsorge auch die künftige Inflation, den sogenannten Kaufkraftverlust, mit einrechnen muss.

Konkret ist hier zu lesen: „Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger („Versorgungslücke“). Bei der ergänzenden Altersvorsorge sollten Sie – wie bei Ihrer zu erwartenden Rente – den Kaufkraftverlust beachten.“

Entgeltpunkte – das A und O der gesetzlichen Rennte

Die Rückseite der Renteninformation beinhalten Erläuterungen zu den Grundlagen der Rentenberechnung. Das wird auch kurz erklärt. So sind für die Ermittlung der Rentenhöhe Entgeltpunkte, die sich aus den eingezahlten Rentenversicherungs-Beiträgen und den sonstigen Versicherungszeiten wie Kindererziehungszeiten ergeben. Zusätzlich ist auch durch die Bürger selbst in die private Altersvorsorge zu investieren.

Im Anschluss werden alle vom Versicherten an die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlten Beiträge zur Rentenversicherung aufgelistet. Das sind die Beiträge zur Rentenversicherung, die vom Versicherten selbst, vom Arbeitgeber, aber auch von öffentlichen Kassen, wie der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder auch vom Bund an die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Nachfolgend werden die erreichten Entgeltpunkte des Rentenversicherten gelistet.

Jeder Rentenversicherte hat das Recht, eine detaillierte Aufstellung seiner Beitragszahlungen an die Deutschen Rentenversicherung und die für die gesetzliche Rente relevanten Zeiten zu erhalten. Den Versicherungsverlauf kann jeder Rentenversicherte beim zuständigen Träger der DRV formlos anfordern.

Werden bei der Durchsicht der Auflistung durch den Rentenversicherten Lücken festgestellt, weil Ausbildungszeiten oder andere für die gesetzliche Rente wichtige Zeiten nicht erfasst wurden, kann der Versicherte Antrag zur Kontoklärung beim Träger der DRV stellen und auch die persönliche Altersvorsorge optimieren.

Die Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig informieren Bürger zu allen Fragen der Altersvorsorge.

Versicherungsverlauf im eigenen Interesse prüfen

Ab dem 43. Geburtstag wird dem gesetzlich Rentenversicherter von der DRV eine aktuelle Übersicht zum Verlauf der Versicherung zugestellt. Zusätzlich dazu erhält er einen Fragebogen zur Kontenklärung. Ab dem 55. Lebensjahr wird nur noch aller drei Jahre die Renteninformation, d.h. die Rentenauskunft, zugestellt. Diese Scheiben beinhaltet auch den aktuellen Verlauf der Versicherung und die erzielten Rentenpunkte. Jeder Bürger kann mit diesen konkreten Informationen Maßnahmen zur persönlichen Altersvorsorge einleiten.

In dem Anschreiben werden auch die verschiedenen gesetzlichen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ausführlich beschrieben sowie die voraussichtliche individuelle Höhe der Rente gemäß dem bekannten Verlauf der Rentenversicherung ausgewiesen.

Wer im Ruhestand über ausreichende Alterseinkünfte verfügen möchte, muss sich für eine frühzeitige Altersvorsorge entscheiden. Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig unterstützen Rentenversicherte aktiv mit entsprechenden Finanzanalysen, die auch den Verlust der Kaufkraft (Inflation) miteinschließen.

Die Versicherungsmakler nutzen spezielle Softwarelösungen Altersvorsorge, die auch die Rentenlücken im Rentenalter zwischen dem tatsächlich notwendigen Einkommen und den bis dato zustehenden Alterseinkünften berechnen.

So werden nicht nur die voraussichtliche gesetzliche Altersrente, sondern auch die sonstigen Einkünfte, dazu gehören bestehenden Lebens- oder Rentenversicherungen, Kapitalanlagen oder auch Einkünfte aus Vermietungen.

Die unabhängigen Versicherungsmakler werden jedem Rentenanwärter auch eine spezifische, auf ihn persönlich zugeschnitten Lösung zur Altersvorsorge empfehlen.