
Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Gleichzeitig wünschen sich viele Beschäftigte eine verlässliche Absicherung für die Zeit nach der aktiven Berufstätigkeit. Eine zusätzliche Rente aus der bAV kann die Antwort sein – vorausgesetzt, Sie nutzen Ihr Recht konsequent. In diesem Beitrag erhalten Sie eine verständliche Übersicht über die wichtigsten Zahlen für 2023, 2024 und 2025 sowie praktische Tipps, wie Sie jetzt handeln können.
1. Warum spielt die betriebliche Altersvorsorge heute eine so große Rolle?
Die gesetzliche Rente allein wird in Zukunft kaum ausreichen, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Das derzeitige Rentenniveau liegt bei rund 48 Prozent des letzten Bruttogehalts und wird laut Prognosen bis 2030 weiter sinken. Eine ergänzende betriebliche Altersvorsorge verschafft Ihnen zusätzliche Absicherung und mindert so die Rentenlücke.
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2. Aktuelle Fallzahlen 2023 – 2025 im Überblick
2.1 Jahr 2023
- 51,9 Prozent der 34,9 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hatten Ende 2023 eine aktive betriebliche Altersvorsorge.
- 20,9 Millionen aktive Anwartschaften wurden insgesamt gezählt.
- 30,501 Milliarden Euro an Leistungen aus Betriebsrenten wurden 2023 in Deutschland ausgezahlt.
- 48 Prozent der Beschäftigten verfügten gleichzeitig nicht über eine bAV – ein deutliches Signal für Handlungsbedarf.
2.2 Jahr 2024
- Eine Deloitte-Umfrage zeigte: 34 Prozent der Arbeitnehmer gingen 2024 davon aus, dass ihr Arbeitgeber gar keine bAV anbietet.
- Beiträge bis 302 Euro monatlich (4 % der damaligen Beitragsbemessungsgrenze) waren sozialabgabenfrei, bis 644 Euro sogar steuerfrei.
2.3 Jahr 2025 (Stand: April 2025)
- Nach Regierungsangaben verfügen rund 54 Prozent der Beschäftigten inzwischen über eine Betriebsrente.
- Der sozialabgabenfreie Höchstbetrag für Entgeltumwandlung stieg auf 3.864 Euro pro Jahr (322 Euro pro Monat)
- Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung kletterte 2025 auf 96.600 Euro jährlich bzw. 8.050 Euro monatlich.
Diese Zahlen belegen, dass die betriebliche Altersvorsorge zwar wächst, aber noch längst nicht alle Beschäftigten die Chancen auf zusätzliche Absicherung und bessere Rente nutzen.
3. Ihr Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Seit 2002 können Sie bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei in Ihre betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Auf Wunsch können Sie sogar weitere 4 Prozent steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig ins Vorsorgebudget einbringen. Ihr Arbeitgeber muss Ihren Wunsch akzeptieren. Falls er keine eigene Versorgungszusage anbietet, haben Sie das Recht, eine Direktversicherung als Durchführungsweg zu verlangen.
4. Was, wenn Ihr Arbeitgeber keine bAV anbietet?
Viele kleine Betriebe scheuen noch immer den organisatorischen Aufwand. Doch Ihr individueller Anspruch bleibt bestehen. Gehen Sie aktiv auf den Arbeitgeber zu und bitten Sie um die Einrichtung einer Direktversicherung. Bei Bedarf helfen wir von der Finanzkompass GmbH Leipzig, damit Ihre Altersvorsorge, Ihre Absicherung und Ihre künftige Rente planbar werden.
5. Die häufigsten Vorteile für Arbeitnehmer
- Niedrigere Abgaben: Durch die Entgeltumwandlung reduzieren sich sofort Ihr steuer- und beitragspflichtiges Einkommen – mehr Netto vom Brutto für Ihre Altersvorsorge.
- 15-Prozent-Zuschuss: Seit 2019 muss jeder Arbeitgeber mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss leisten und so Ihre Rente zusätzlich stärken.
- Pfändungsschutz: Guthaben aus der bAV bleiben bei persönlicher Insolvenz geschützt und bieten somit langfristige Absicherung.
- Portabilität: Wechseln Sie die Stelle, können Sie den Vertrag in der Regel zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
6. Steuern, Sozialabgaben und Förderbeträge 2025
Der neue Freibetrag von 3.864 Euro jährlich bedeutet für viele Beschäftigte einen zusätzlichen Sparvorteil. Kombiniert mit dem steuerfreien Spielraum von weiteren 3.864 Euro können Sie 2025 bis zu 7.728 Euro steuerbegünstigt in Ihre betriebliche Altersvorsorge investieren. Dank Steuer- und Sozialerleichterungen sichern Sie sich so eine höhere spätere Rente bei moderatem Eigenaufwand.
7. Spezielle Chancen für kleine und mittlere Unternehmen
Noch immer besitzt rund ein Drittel der Arbeitnehmer in Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern keine Betriebsrente. Hier lohnt sich ein Blick auf Branchenlösungen und das sogenannte Sozialpartner- und Opt-Out-Modell. Diese Instrumente vereinfachen die Implementierung der bAV und stärken Ihre Absicherung. Fragen Sie aktiv nach – Ihr Anspruch auf Altersvorsorge gilt unabhängig von der Betriebsgröße.
8. Beispiele: So wirkt die Entgeltumwandlung in der Praxis
Nehmen wir an, Sie verdienen 4.000 Euro brutto im Monat und wandeln davon 322 Euro (also 4 % der BBG) in Ihre betriebliche Altersvorsorge um. Ihr Netto sinkt nicht um den vollen Betrag, weil Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entfallen. Gleichzeitig steuert der Arbeitgeber mindestens 15 % (48 Euro) zu Ihrer künftigen Rente bei. Unterstellt man eine Rendite von 3 % p. a., ergibt sich nach 30 Jahren ein Kapital von rund 210.000 Euro – ein solider Baustein Ihrer Absicherung.
9. Checkliste: In fünf Schritten zur optimalen Betriebsrente
- Überprüfen Sie, ob und welche bAV-Lösung Ihr Arbeitgeber anbietet.
- Entscheiden Sie sich für einen geeigneten Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).
- Nutzen Sie den maximalen steuer- und beitragsfreien Betrag, um Ihre Altersvorsorge zu beschleunigen.
- Prüfen Sie jedes Jahr, ob eine Erhöhung der Beiträge Ihre Absicherung sinnvoll ausbaut.
- Holen Sie professionelle Beratung ein – die Versicherungsmakler der Finanzkompass GmbH Leipzig stehen Ihnen gern zur Seite.
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Unabhängig davon, ob Sie Ihre bestehende betriebliche Altersvorsorge optimieren, Ihre private Absicherung verbessern oder Ihre gesamte Planung für eine höhere Rente aufstellen möchten: Unser erfahrenes Team analysiert Ihre Situation und entwickelt ein maßgeschneidertes Konzept.
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10. Häufige Fragen zur bAV kurz beantwortet
Gilt mein Anspruch auch für Teilzeitkräfte?
Ja. Das Recht auf Entgeltumwandlung besteht unabhängig vom Arbeitsumfang.
Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge kündigen?
Eine klassische Kündigung gibt es nicht. Sie können aber bei Arbeitgeberwechsel den Vertrag ruhen lassen oder übertragen.
Was passiert mit meiner bAV im Todesfall?
Die meisten Verträge enthalten einen Hinterbliebenenschutz, der Ihrer Familie zusätzliche Absicherung und Rente garantiert.
11. Ausblick: Reformen und Trends ab 2026
Der Entwurf eines zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes sieht weitere Erleichterungen für kleine Unternehmen sowie höhere Aktienquoten in Pensionskassen vor. Halten die Beschäftigten das Tempo, könnte der Deckungsgrad der betrieblichen Altersvorsorge bis 2030 auf 60 Prozent steigen. Das wäre ein wichtiger Baustein für eine stabile, generationengerechte Rente und eine nachhaltige Absicherung.