Garantiezins - Lebensversicherung und Rentenversicherung

Lebensversicherung und Rentenversicherung von Finanzkompass Leipzig.
Eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung von Finanzkompass Leipzig auch zur Absicherung Berufsunfähigkeit und der Hinterbliebenen.

(verpd) Der Höchstrechnungszins, auch Garantiezins genannt, gewährleistet bei einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung eine hohe Sicherheit. So wird gesichert, dass am Ende der Laufzeit des Vertrages mindestens das eingezahlte Kapital verzinst mit dem Garantiezins zur Verfügung steht. Bei einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung ist der Gesamtertrag durch die laufende Überschussbeteiligung und dem möglichen Schlussüberschuss in der Regel höher als der Garantiezins.

Die Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben den vorhandenen Sparanteil einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung mindestens mit dem am Vertragsabschluss geltenden Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt, jährlich verzinsen.

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Diese Vorgabe gilt unabhängig von der Situation am Kapitalmarkt. Die mit dem Versicherungsnehmer der Lebensversicherung oder Rentenversicherung vereinbarte garantierte Versicherungsleistung ist somit sicher und steht mit dem Ende der Ansparphase garantiert zur Verfügung.

Der verzinste Sparanteil setzt sich aus den angesparten Versicherungsbeiträgen abzüglich der Kosten für die Verwaltung und mögliche Beitragsanteile, die für vereinbarte Zusatzleistungen wie den Hinterbliebenenrente und/oder Rente bei Berufsunfähigkeit anfallen, zusammen.

Die Höhe des Garantiezinses wird entsprechend der jeweiligen Entwicklung des Finanzmarktes vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) für alle Lebensversicherungen und Rentenversicherungen verbindlich festgelegt. Für Bestandskunden einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung ändert sich auch bei einer Anpassung des Garantiezinses nichts.

Lebensversicherung - Gesamtrendite um einiges höher als der Garantiezins

Bürger, die in den Jahren 1942 bis Juni 1986 eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung mit Garantiezins abgeschlossen hatten, bekamen oder bekommen bis Ende der Vertragslaufzeit eine garantierte Verzinsung von 3,50 Prozent.

Für Neuverträge in der Zeit von Juli 1986 bis Juni 1994 liegt der Garantiezins bei 3,50 Prozent, von Juli 1994 bis Juni 2000 bei 4,00 Prozent, von Juli 2000 bis Ende 2003 bei 3,25 Prozent, von 2004 bis 2006 bei 2,75 Prozent und von 2007 und 2011 bei 2,25 Prozent.

Für Versicherungsnehmer, die in der Zeit von 2012 bis 2014 einen Vertrag Lebensversicherung oder Rentenversicherung geschlossen haben, gilt bis zum Vertragsende bzw. bis zum vereinbarten Ende der Laufzeit des Vertrages ein Höchstrechnungszins von 1,75 Prozent.

Für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung, die in den Jahren 2015 oder 2016 abgeschlossen wurden, sind es 1,25 Prozent. Für Neuverträge, die zwischen 2017 bis Ende 2021 abgeschlossen wurden oder auch noch werden liegt der Garantiezins bei 0,90 Prozent.

Aktuell wurde die Fünfte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichts-Gesetz des Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt amtlich veröffentlicht. In dieser Verordnung ist geregelt, dass für alle neuen Verträge Lebensversicherung und Rentenversicherung mit einem vereinbarten Garantiezins, die ab dem Jahr 2022 geschlossen werden, der Höchstrechnungszins mit 0,25 Prozent festgelegt wurde.

Rentenversicherung - Marktdurchschnittliche Nettoverzinsung weit über Garantiezins

Die Rendite eines Vertrages hängt nicht nur davon, auch wenn der Garantiezins für Neuverträge von staatlicher Seite nochmals gesenkt wurde.

Bei einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung setzt sich die Gesamtverzinsung einmal aus der vereinbarten, garantierten Versicherungssumme und den von den Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüssen zusammen.

Die tatsächlich erreichte marktdurchschnittliche Nettoverzinsung der Lebens- und Rentenversicherungen lag in 2019 bei 3,91 Prozent, obwohl seit 2004 der Garantiezins unter drei Prozent, seit dem Jahr 2012 unter zwei Prozent und seit 2017 sogar unter einem Prozent liegt.

Die Versicherungsunternehmen mit Lebensversicherung und Rentenversicherung sind vom Gesetzgeber her verpflichtet, die Beiträge ihrer Kunden mit Bedacht zu kalkulieren. So erwirtschaften die Versicherer durch die Kapitalanlage in der Regel höhere Erträge als dies für die garantierte Verzinsung der Sparanteile ihrer Kunden nötig wäre.

Aus den erwirtschafteten Überschüssen werden so auch Versicherungsverträgen laufende Beteiligungen an den Überschüssen gutgeschrieben. Die Versicherer legen zusätzlich mit den erwirtschafteten Überschüssen einen Sicherheitspuffer an, was den Kunden zu einem späteren Zeitpunkt als Schlussüberschuss gutgeschrieben wird. Die Höhe der Überschüsse kann während der Vertragslaufzeit nicht im Voraus festgesetzt werden.

Gilt auch für Berufsunfähigkeit - Sichere Geldanlage mit Zusatznutzen

Die vereinbarte, garantierte Versicherungssumme zum Zeitpunkt der Antragsstellung wird konkret in der Police festgeschrieben und steht zum Vertragsende sicher zur Verfügung.

Jeder Kunde einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung wird jährlich mit einer Übersicht zur Kapitalentwicklung mit Angaben zur garantierten Versicherungssumme und der voraussichtlichen Gesamtleistung informiert.

Die Leistungen der Lebensversicherung oder Rentenversicherung sind nicht nur auf das Ansparen von Kapital beziehungsweise auf die Rendite ausgelegt.

So kann in der Lebensversicherung oder Rentenversicherung auch vereinbart werden, dass die Hinterbliebenen für den Fall, dass die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrages stirbt, finanziell abgesichert werden.

Selbst die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit lassen sich mit einer optionalen Vereinbarung in der Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgesichert werden.

Wurde in der Rentenversicherung eine lebenslange Zahlung einer Rente vereinbart, wird auch dann, wenn das bis zum Beginn der Rentenzahlung angesparte Kapital im Laufe der Rentenzahlung aufgebraucht ist, weiterhin bis zum Ableben des Versicherungsnehmers die vereinbarte Rente ausgezahlt.

Wenn höhere Renditechancen gewünscht werden

Die Versicherungen bieten verschiedene Varianten der Lebensversicherung und Rentenversicherung. So die klassische oder fondsgebundene Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung. Möglich sind auch Mischformen in Verbindung mit einer staatlich geförderten Rentenversicherung wie die Riester-Rente oder Rürup-Rente mit garantierten Zinsen.

Für höhere Renditechancen, die mit der Garantiezins-Vereinbarung nicht möglich sind, kann bei einigen Tarifen Lebensversicherung oder private Rentenversicherung ganz oder teilweise auf eine garantierte Verzinsung verzichtet werden.

Das ist bei einigen fondsgebundenen Versicherungsverträgen möglich. Bei diesen Policen wird der Sparanteil in einem oder mehreren Investmentfonds angelegt. Das kann zum Teil von den Kunden mit ausgewählt und entschieden werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. gibt dazu an, dass der Versicherungskunde „an den Kursgewinnen, aber auch an den Kursverlusten der zugrunde liegenden Wertpapiere beteiligt“ wird.

Zum Portfolie gehören auch Mischvarianten. Dazu zählen die klassische Lebensversicherung oder private Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Rentenversicherung mit einer Beitragsgarantie sowie eine fondsgebundene Lebensversicherung oder private Rentenversicherung ohne Garantie.

Der GDV gibt hierzu an, dass für alle angebotenen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen folgendes gilt: „Lebensversicherer legen ihr Kapital langfristig und breit gestreut an, sie unterliegen dabei strengen Anlagevorschriften. Die Sicherheit der Kapitalanlagen hat oberste Priorität.“

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig stehen interessierten Bürgern gern zu allen Fragen zu den Themen Lebensversicherung, private Rentenversicherung und Berufsunfähigkeit zur Verfügung.

 

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