Hausratpolice - Hausratabsicherung

Neue Risiken mit der Hausratpolice absichern.
Verbesserter Versicherungschutz mit der Hausratpolice

(verpd) Angefangen von Elektrogeräten über Möbel, Bekleidung und ähnlichem Bestand eines Hauses – alles unterliegt dem Wandel. Um sicherzugehen, dass die Einrichtungsgegenstände umfangreich gesichert sind, müssen daher ältere Hausratpolicen entsprechend zugeschnitten sein. Das hat noch einen Vorteil: Viele Gefahren, die bis dato nicht versicherbar waren, wie der einfache Raub eines Mähroboters oder die Zerstörung privat Daten nach einer Überspannung, können Sie sehr oft mit einer neuen oder veränderten Hausratpolice absichern.

Vom Mobiltelefon, dem Tablet-PC, dem elektrisch betriebene Fahrrad, dem internetfähigen TV bis hin zu automatischen Mäh- und Saugrobotern – noch, das heute in vielen Wohnungen vorhanden ist, sind auch viele Altgeräte vorhanden. Nicht zu übersehen, dass sich auch der Wert des Hausrates zeitverlauf der Zeit permanent verändert. Größere Hausratversicherungs-Verträge offerieren jedoch häufig nur den Versicherungsschutz, der zum Augenblick des Vertragsschlusses aktuell war.

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Für eine umfangreiche Absicherung ist es daher sinnvoll, eine vorhandene Versicherungspolice immer wieder den aktuellen Ereignisse anzupassen. Das gilt nicht alleine für die Gegenstände vom Versicherungsnehmer und die Höhe der Versicherungssumme, sondern auch für die versicherten Risiken.

Hausratpolice - Optimierten Versicherungsschutz

Denn abgesehen von den bis dato üblicherweise versicherten Risiken wie Brand, Blitzschlag, Detonation, Sturm, Hagel, Einbruch-Diebstahl, Raub sowie unsachmäßiger Nutzung lässt sich vieles, das bis dato nicht versicherbar war, teils wahlweise mitversichern. Darunter fallen beispielsweise Risiken wie Trickdiebstahl und Zerstörungswut, selbstverständlich auch Überspannungs-, Seng- und Schmorschäden, Schädigungen durch auslaufende Wasserbetten und Aquarien sowie ein leichter Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten wie dem Mähroboter.

Zum Teil versicherbar ist auch der Raub von Hausratgegenständen wie Jacke oder Tasche aus einem verschlossenen Auto, einem Hotelzimmer oder einer Umkleidekabine in der Turnhalle. Auch gegen einen Diebstahl eines Fahrrades oder Pedelecs – sprich egal, ob Diebe das Velo bei Tag oder Nacht stehlen – kann man sich bei einigen Hausratpolicen versichern.

Entgegen den standardmäßigen Vereinbarungen kann in einer handvoll Policen mittlerweile auch abgemacht werden, dass es bei Schädigungen, die durch eine grobe Achtlosigkeit des oder der Versicherten hervorgegangen sind, zu keiner Leistungskürzung kommt. Wahlweise lassen sich in den meisten Hausratversicherungs-Verträgen gegen Prämienaufschlag zudem Schädigungen durch die bekannten Elementarrisiken wie Dauerregen, Überflutung, Schneelast, Erdstoß, Erdsenkung, Kataklysmus und andere Elemente mitversichern.

Hausratpolice - Neue Gefahren absichern

Zudem findet man Risiken, die erst zeitverlauf der Zeit dazugekommen sind, die sich in neueren Policen mit absichern können. Manche neuen Hausratpolicen erstatten beispielsweise bis zur vereinbarten Summe die Wiederherstellungs-Kosten, um auf einer Harddisk gespeicherte eigene Daten, die durch ein versichertes Risiko beeinträchtigt wurden, wiederherzustellen. Auch infolge Cyberkriminalität erlittene Schäden können Sie in gewissem Maß in Hausratversicherungs-Verträgen mit absichern.

Darunter fallen beispielsweise finanzielle Schädigungen, die man durch Cyberkriminelle wie Hacker beziehungsweise infolge Phishing und Pharming, also beispielsweise durch Kontodaten- oder Identitätsmissbrauch und betrügerische Shops hat. Es gibt zudem Hausratversicherer, die zusätzlich zur Hausratpolice auch einen Notfallservice anbieten.

Solche Hausratschutzbriefe erstatten gemäß Vertragsvereinbarung beispielsweise die Vermittlung und/oder Übernahme der Kosten von Dienstleistern wie einem Rohrreinigungs-, Heizungs-, Sanitär-, Elektroinstallateur-, Schlüssel- oder auch Schädlingsbekämpfungs-Service. Beim Versicherungsfachmann gibt es eine detaillierte und richtige Beratung, inwieweit eine bestehende Hausratpolice angepasst oder gegebenenfalls durch eine neue ausgetauscht werden muss, um tunlichst umfassend und den eigenen Wollen angemessen abgesichert zu sein.