Versicherungswechsel bei einer Trennung oder Scheidung

Zwei Eheringe auf einem Tisch mit unscharfem, streitendem Paar im Hintergrund – Symbolbild für Trennung, Scheidung und den nötigen Versicherungswechsel in Leipzig
Versicherungswechsel bei Trennung oder Scheidung – Beratung in Leipzig

Eine Trennung oder Scheidung bringt viele Veränderungen mit sich – emotional, rechtlich und finanziell. Während Themen wie Unterhalt oder Sorgerecht oft im Vordergrund stehen, wird der Versicherungsschutz schnell übersehen. Doch gerade bei einer Trennung ist es wichtig, bestehende Versicherungsverträge zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Häufig sind beide Partner über dieselben Versicherungen abgesichert, und eine Änderung der Lebensumstände kann den bestehenden Schutz gefährden. Dieser Blogartikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick darüber, was beim Versicherungswechsel im Falle einer Trennung oder Scheidung zu beachten ist, wie Sie Absicherungslücken vermeiden und welche Schritte Sie gehen sollten.

Warum der Versicherungswechsel bei einer Trennung oder Scheidung notwendig ist

Der wichtigste Grund, warum Sie sich bei einer Trennung oder Scheidung mit Ihren Versicherungen beschäftigen sollten, ist der Verlust des bisherigen Versicherungsschutzes. Viele Policen decken automatisch beide Partner ab, solange sie zusammenleben. Trennen sich die Wege, kann ein Partner aus der Versicherung herausfallen, was zu gefährlichen Lücken im Schutz führt. Dies betrifft unter anderem Krankenversicherung, KFZ-Versicherung und Hausratversicherung.

Drei sympathische und professionell gekleidete Personen stehen nebeneinander. Die Gruppe besteht aus André Brumme, Claudia Liebmann und Marcus Aßmann. Das Bild repräsentiert unabhängige Finanzberater und Versicherungsmakler aus Leipzig, die kompetente Beratung und maßgeschneiderte Versicherungslösungen anbieten.

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Beispiele, bei denen eine Änderung notwendig wird:

  • Gemeinsame Privathaftpflichtversicherung: Der Partner, der nicht der Versicherungsnehmer ist, verliert möglicherweise den Versicherungsschutz.
  • Gemeinsame Hausratversicherung: Bei einem Auszug muss geklärt werden, ob und wie der Schutz für den jeweiligen Haushalt weiterhin besteht.
  • KFZ-Versicherung: Oft gehört der Schadenfreiheitsrabatt nur einem der Partner, was beim Trennungsfall berücksichtigt werden muss.

Die wichtigsten Versicherungen im Überblick

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen. Während der Ehe oder Lebensgemeinschaft sind beide Partner über denselben Vertrag abgesichert. Doch mit der Trennung endet dieser Schutz oft für den mitversicherten Partner.

Wenn nur ein Partner Versicherungsnehmer der Privathaftpflichtversicherung ist, verliert der andere Partner den Schutz mit der Scheidung. Auch wenn es sich um unverheiratete Paare handelt, ist der Versicherungsschutz nur solange gegeben, wie beide Partner zusammenleben und einer der beiden als Versicherungsnehmer eingetragen ist.

Wichtige Schritte bei einer Trennung:

  • Prüfen Sie, wer als Versicherungsnehmer eingetragen ist.
  • Der mitversicherte Partner sollte rechtzeitig eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen.
  • Der Versicherungsnehmer kann den bisherigen Partner aus der Police streichen lassen.

Hausratversicherung: Absicherung des eigenen Haushalts

Die Hausratversicherung schützt den Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Wenn sich ein Paar trennt, ist es wichtig zu klären, welcher Partner den Versicherungsschutz weiterhin nutzt. In der Regel ist der Versicherungsschutz an die Wohnung des Versicherungsnehmers gebunden. Zieht der Versicherungsnehmer aus, gilt der Schutz für seine neue Wohnung. Der Partner, der in der bisherigen Wohnung bleibt, muss eine eigene Hausratversicherung abschließen.

Beispiele, wann eine neue Hausratversicherung notwendig wird:

  • Einer der Partner zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus und benötigt eine eigene Police.
  • Der Partner, der in der bisherigen Wohnung bleibt, muss überprüfen, ob die Versicherungssumme noch angemessen ist.

Tipps für den Wechsel:

  • Informieren Sie sich über die Kündigungsfristen und den Umzugsschutz der bestehenden Police.
  • Passen Sie die Versicherungssumme an den neuen Haushalt an, um eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden.

KFZ-Versicherung: Wer bekommt den Schadenfreiheitsrabatt?

Eine Trennung oder Scheidung betrifft oft auch die gemeinsame Nutzung eines Autos und die dazugehörige KFZ-Versicherung. In der Regel ist nur ein Partner als Versicherungsnehmer eingetragen und erhält somit den Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Dieser Rabatt kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auf den anderen Partner übertragen werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass dieser das Auto hauptsächlich gefahren hat.

Wichtige Punkte bei der KFZ-Versicherung:

  • Der Schadenfreiheitsrabatt gehört dem Versicherungsnehmer, nicht dem Fahrzeughalter.
  • Wenn das Auto weiterhin von dem Ex-Partner genutzt wird, sollte dieser eine eigene KFZ-Versicherung abschließen.
  • Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatt ist möglich, erfordert jedoch die Zustimmung des Versicherungsnehmers.

Schritte beim Wechsel der KFZ-Versicherung:

  • Prüfen Sie, wer den Schadenfreiheitsrabatt nutzen kann.
  • Beantragen Sie rechtzeitig die Übertragung des Rabatts, wenn der Ex-Partner weiterhin das Fahrzeug fährt.
  • Vergleichen Sie neue Versicherungsangebote, um die besten Konditionen zu erhalten.

Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat?

Eine Trennung hat bei der Krankenversicherung oft weitreichende Konsequenzen. Insbesondere bei Paaren, bei denen einer der Partner über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichert ist, ändert sich nach einer Scheidung einiges.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Wenn ein Partner über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert ist, endet dieser Schutz mit der Scheidung. Der betroffene Partner muss sich dann entweder freiwillig gesetzlich versichern oder zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. Wichtig ist, dass dies rechtzeitig nach der Scheidung geschieht, um Versicherungslücken zu vermeiden.

Wichtige Punkte:

  • Familienversicherte Partner müssen sich nach der Scheidung eigenständig versichern.
  • Es gibt eine Frist von zwei Wochen, um zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wählen.
  • Kinder bleiben in der Regel weiterhin bei einem der Elternteile in der GKV mitversichert.

Private Krankenversicherung (PKV)

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Jeder Versicherte zahlt einen eigenen Beitrag. Dennoch kann es bei einer Trennung oder Scheidung notwendig sein, bestehende Verträge anzupassen. Wenn ein Partner als Versicherungsnehmer eingetragen ist und den anderen Partner mitversichert hat, muss der mitversicherte Partner innerhalb von zwei Monaten eine eigene private Krankenversicherung abschließen.

Tipps für den Wechsel:

  • Prüfen Sie, ob der Vertrag angepasst werden muss oder ob eine neue Versicherung erforderlich ist.
  • Informieren Sie sich über die Fristen zur Weiterversicherung, um Lücken zu vermeiden.
  • Vergleichen Sie die Konditionen zwischen GKV und PKV, um die beste Lösung zu finden.

Weitere wichtige Versicherungen nach einer Trennung

Lebens- und Unfallversicherung

Bei einer Trennung oder Scheidung sollten Sie auch bestehende Lebens- oder Unfallversicherungen überprüfen, insbesondere was die Bezugsberechtigung betrifft. In vielen Fällen ist der (Ex-)Partner als Bezugsberechtigter eingetragen, was bedeutet, dass er im Todesfall die Versicherungssumme erhält. Möchten Sie dies ändern, müssen Sie den Versicherer informieren und eine Anpassung der Police veranlassen.

Schritte zur Anpassung:

  • Prüfen Sie, wer als Bezugsberechtigter eingetragen ist.
  • Wenn der Bezugsberechtigte „unwiderruflich“ festgelegt wurde, benötigen Sie das Einverständnis des Ex-Partners für eine Änderung.
  • Vergessen Sie nicht, auch bei Wiederheirat die Police anzupassen.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist besonders in rechtlichen Auseinandersetzungen wichtig – und eine Scheidung gehört oft dazu. In vielen Fällen sind beide Partner über dieselbe Police abgesichert. Mit der Trennung endet jedoch oft der gemeinsame Versicherungsschutz, weshalb der nicht als Versicherungsnehmer eingetragene Partner rechtzeitig eine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen sollte.

Wichtige Schritte:

  • Prüfen Sie, wer in der Police als Versicherungsnehmer eingetragen ist.
  • Der nicht versicherte Partner sollte eine neue Police abschließen, um weiterhin rechtlich abgesichert zu sein.

Was tun bei einer Trennung? Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Versicherungswechsel

Eine Trennung bringt viele organisatorische Herausforderungen mit sich, und der Versicherungswechsel ist nur eine davon. Doch um sicherzustellen, dass Sie weiterhin gut abgesichert sind, ist es wichtig, diese Schritte zu befolgen:

  1. Bestandsaufnahme machen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle bestehenden Versicherungen. Wer ist der Versicherungsnehmer? Welche Policen laufen auf den gemeinsamen Haushalt?
  2. Veränderungen klären: Prüfen Sie, welche Versicherungen nach der Trennung angepasst oder neu abgeschlossen werden müssen. Dies betrifft insbesondere die Krankenversicherung, KFZ-Versicherung und Hausratversicherung.
  3. Neue Policen abschließen: Der Partner, der bisher mitversichert war, sollte rechtzeitig neue Versicherungen abschließen, um Lücken zu vermeiden.
  4. Kündigungsfristen beachten: Achten Sie darauf, dass Sie die Kündigungsfristen der bestehenden Verträge einhalten, wenn ein Wechsel zu einem neuen Versicherer geplant ist.
  5. Beratung einholen: Ziehen Sie einen Versicherungsberater hinzu, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Aspekte bedacht werden und keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen.

Versicherungswechsel bei einer Trennung oder Scheidung sorgfältig planen

Ein Versicherungswechsel im Falle einer Trennung oder Scheidung erfordert sorgfältige Planung. Viele Versicherungen wie die Krankenversicherung, die KFZ-Versicherung oder die Hausratversicherung müssen neu organisiert werden, um sicherzustellen, dass beide Partner weiterhin abgesichert sind. Dabei ist es wichtig, die jeweiligen Kündigungsfristen zu beachten und rechtzeitig neue Verträge abzuschließen, um eine lückenlose Absicherung zu gewährleisten.

Berücksichtigen Sie zudem, dass auch bestehende Verträge wie die Lebensversicherung oder Unfallversicherung geprüft und angepasst werden sollten, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden. Mit einer guten Planung und eventuell der Hilfe eines Versicherungsberaters können Sie sicherstellen, dass Sie nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin gut abgesichert sind und keine unerwarteten Risiken eingehen.