Riester-Zulage für den Ehepartner

Riester Zulage
Riester Zulage auch für den Partner

(verpd) Wer glaubt, dass nur gesetzlich Rentenversicherte einen Anspruch auf eine staatliche Förderung für ihre Altersvorsorge haben, der irrt sich. Auch deren Ehepartner können von den dafür gewährten staatlichen Geldgeschenken profitieren. Immer noch lassen sich zahlreiche Ehepartner von Arbeitnehmern und sonstigen gesetzlich Rentenversicherten die staatliche Förderung für eine Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente entgehen. Viele wissen nämlich nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf staatliche Geldzulagen im Rahmen eines Riester-Rentenvertrages haben. Die gesetzliche Rente alleine reicht in den wenigsten Fällen aus, um den Lebensstandard halten zu können. Deshalb fördert der Staat im Rahmen der Riester-Rente die private Altersvorsorge durch Riester Zulage und Steuererleichterungen. Um diese Förderung zu erhalten, ist ein entsprechender Altersvorsorgevertrag, der bestimmte Kriterien erfüllt – auch Riester-Vertrag genannt –, die Voraussetzung. Insgesamt gibt es dazu vier Varianten, nämlich Riester-Rentenversicherungs-Verträge, Riester-Banksparpläne, Riester-Fondssparpläne und Wohn-Riester-Verträge. Einen Anspruch auf eine staatliche Förderung im Rahmen eines Riester-Vertrages haben aber nicht nur gesetzlich Rentenversicherte wie Arbeitnehmer und rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige sowie Beamte als direkt Förderberechtigte. Unabhängig von der beruflichen Tätigkeit können auch die Ehegatten (bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Lebensgefährten) der direkt Förderberechtigten staatliche Zulagen erhalten, wenn sie für ihre Altersvorsorge einen Riester-Vertrag abschließen.

Maximale Förderung

Alle Förderberechtigten – also fast alle gesetzlich Rentenversicherten, Beamten sowie deren Ehepartner –, die für sich selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, erhalten eine staatliche Zulage, wenn sie mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr als Eigenanteil in den Vertrag einzahlen. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen inklusive der staatlichen Zuschüsse mindestens vier Prozent des Vorjahresbrutto-Einkommens des Förderberechtigten in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden. Bei den Zulagen gibt es als Förderung die sogenannte Grundzulage von maximal 154 Euro pro Jahr. Je Kind, für das dem Riester-Sparer Kindergeld zusteht, erhält er pro Jahr zudem eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, sind es sogar jeweils 300 Euro jährlich. Die Zulagen werden jedes Jahr dem Riester-Vertrag gutgeschrieben und erhöhen so den Anspruch auf eine Riesterrente.

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Steuern sparen

Für direkt Förderberechtigte räumt der Staat neben der Förderung in Form einer Zulage auch steuerliche Vorteile ein. So sind die in den Riester-Vertrag einbezahlten Prämien bis maximal 2.100 Euro steuerlich absetzbar. Wie hoch der steuerliche Vorteil ist, hängt unter anderem von der Einkommenshöhe ab. Umfassende Informationen zur Riester-Förderung enthält die kostenlos beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) herunterladbare Broschüre „Die Riester-Rente“. Unter anderem ist hier erklärt, wem eine staatliche Förderung zusteht, wie die Förderung funktioniert und welche Sicherheiten und Garantien ein Riester-Vertrag bietet. Für die individuell passende Auswahl einer geförderten oder sonstigen Altersvorsorge empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann. Er kann beispielsweise anhand der persönlichen Daten ermitteln, welche Höhe eine Altersvorsorge insgesamt haben sollte, um voraussichtlich vorhandene Einkommenslücken im Alter zu schließen.