Wichtig: Krankengeld nur für begrenzte Zeit und ersetzt teilweise nur das Einkommen

Wichtig: Krankengeld gibt es nur eine begrenzte Zeit und ersetzt teilweise nur das Einkommen
Wichtig: Krankengeld gibt es nur eine begrenzte Zeit und ersetzt teilweise nur das Einkommen

(verpd) Während der ersten sechs Wochen der Krankschreibung erhält ein Arbeitnehmer in der Regel eine Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber, was in der Regel zu minimalen Einkommenseinbußen führt. Danach hat ein gesetzlich versicherter Arbeiter oder Angestellter Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse. Allerdings ist dieses Krankengeld nicht nur zeitlich, sondern auch betragsmäßig begrenzt, was je nach Gehalt zu erheblichen Einkommenseinbußen führt.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) hat ein Arbeitnehmer bei Krankheit oder Unfall Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch seinen Arbeitgeber. Anspruchsberechtigt ist, dass der Arbeitnehmer mindestens vier Wochen vor Beginn seiner Krankheit oder Verletzung beim Arbeitgeber beschäftigt war. Die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht weitgehend dem bisherigen Einkommen des Arbeitnehmers.

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Dauert die Krankheit oder Verletzung eines Arbeitnehmers aufgrund derselben Krankheit innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen an, hat ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse, einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Das Krankengeld ist jedoch in Dauer und Höhe begrenzt

Krankengeld wird ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren gezahlt, einschließlich der sechs Wochen der Lohnfortzahlung, die als Krankengeldbezugszeit gelten. Auch wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen derselben, nicht ausgeheilten Krankheit innerhalb von drei Jahren mehrfach eintritt, wird der Krankengeldbezug aus der Krankenkasse daher nach 78 Wochen eingestellt.

Das Krankengeld wird nach dem bisherigen Einkommen berechnet, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsbemessungsgrenze), die derzeit 4.987,50 Euro monatlich beträgt. Verdient ein Arbeitnehmer darüber hinaus, wird der die GKV-Beitragsbemessungsgrenze übersteigende Teil seines Gehalts bei der Berechnung des Krankengeldbetrags nicht berücksichtigt.

Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit können daher für Gutverdiener erhebliche finanzielle Einbußen im Vergleich zu ihrem bisherigen Einkommen entstehen.

Beispielsweise hat ein gesetzlich versicherter alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von 8.000,00 Euro oder einem Nettogehalt von 4.509 Euro im Jahr 2023 Anspruch auf Krankengeld in Höhe von 3.491,40 Euro monatlich oder 116,38 Euro pro Tag. Je nach Kinderzahl und Wohnstaat müsste der Arbeitnehmer zwischen 14 und 15 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen, was eine Nettozahlung von rund 102 Euro pro Tag ergibt. Daher drohen Gutverdienern bei längerer Arbeitsunfähigkeit besonders hohe Einkommenseinbußen.

Eine wochenlange Krankheit kann sich nicht nur negativ auf die Gesundheit, sondern auch auf die Finanzen auswirken. In solchen Fällen kann eine private Krankentagegeld-Versicherung Abhilfe schaffen. Diese Versicherung kann helfen, die Einkommenseinbußen im Krankheitsfall zu vermeiden, indem sie ein steuer- und sozialabgabenfreies Krankentagegeld auszahlt. Die Bezugsdauer des Krankentagegeldes ist dabei flexibel wählbar und kann in einigen Policen sogar bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden.

Insbesondere für Erwerbstätige, die keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben, ist eine Krankentagegeld-Versicherung von großer Bedeutung. Wenn ein kompletter Verdienstausfall im Krankheitsfall droht, ist eine private Krankentagegeld-Versicherung eine sinnvolle Absicherung. Dies betrifft vor allem Selbstständige sowie Arbeitnehmer, die privat krankenversichert oder in der GKV freiwillig mit einem ermäßigten Beitragssatz von derzeit 14,0 statt 14,6 Prozent versichert sind und somit keinen Krankengeldanspruch gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse haben.

Für eine ausführliche Beratung zur privaten Krankentagegeld-Versicherung ist es empfehlenswert, einen Versicherungsfachmann aufzusuchen. Dieser kann detaillierte Informationen bereitstellen und bei der Auswahl einer geeigneten Versicherung helfen.