Die Pflegeversicherung in Deutschland dient zur Absicherung der Gefahr pflegebedürftig zu werden. 1995 wurde die Soziale Pflegeversicherung als separater Zweig der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt und gilt auch für die private Krankenversicherung.
Jeder der Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung ist, ist versicherungspflichtig. Die Pflegeversicherung gehört, neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, dem jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherungen und ist somit deren „fünfte Säule“.
Jede Krankenkasse und jede private Krankenversicherung muss daher ihren Versicherten auch eine Pflegeversicherung anbieten. Weil der Grundsatz gilt, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt, versichern gesetzlich Krankenversicherte das Pflegerisiko bei einer gesetzlichen Pflegekasse, während privat Krankenversicherte verpflichtet sind, das Pflegerisiko bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abzusichern.
Quelle Wikipedia