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Feuerversicherung

Eine Feuerversicherung sorgt bei einem Brandschaden laut den Vertragsbedingungen für einen finanziellen Ausgleich. Über die Feuerversicherung werden Mobilien und Immobilien abgesichert. Mit der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung können Ertragsausfälle abgefedert werden. Der Versicherungsschutz sorgt für die Erstattung von anfallenden Kosten. Dazu gehören Kosten für Abbruch, Aufräum- und Reinigungsarbeiten. und andere.

 

Quelle Wikipedia

 

 

Famililienversicherung

Ehepartner, Kinder oder eingetragene Lebenspartner können kostenfrei bei der GKV des Partners mitversichert werden. Voraussetzung dafür ist, dass kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen vorhanden ist.

Freiwillige Zusatzrentenversicherung

In der DDR wurde am 01.März 1971 die FZR Freiwillige Zusatzrentenversicherung eingeführt und bestand bis 30.06.1990.

Ab einem Einkommen über 600 Mark konnten sich die Bürger durch Beitragszahlungen zur FZR zusätzlich versichern. Die Beiträge zur FZR werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt.