Abbruch des Urlaubs aufgrund von Krankheit

Abbruch des Urlaubs aufgrund von Krankheit, verursacht durch unhygienische Zustände im Hotel

Ein Gerichtsurteil hat Licht in die Frage gebracht, unter welchen Voraussetzungen ein Reisender erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen das Reiseunternehmen geltend machen kann, insbesondere wenn er aufgrund von hygienischen Mängeln im Hotel erkrankt und deshalb seinen Urlaub vorzeitig abbrechen muss. Die Frage, ob eine Reise aufgrund einer Erkrankung wegen unhygienischer Zustände im Hotel vorzeitig abgebrochen wird, hat kürzlich das Landgericht München entschieden (AZ: 132 C 230/23). Dieses Urteil zeigt, dass kein Schadensersatzanspruch besteht, wenn die behauptete Ursache der Erkrankung nicht unwiderlegbar nachgewiesen ist.

Der Unfall, um den es in dem Urteil ging, betraf einen Reisenden, der für sich und seine Familie – seine Frau und seinen minderjährigen Sohn – eine Pauschalreise nach Antalya gebucht hatte. Der Gesamtpreis der Reise betrug rund 3.800 Euro. Der Urlaub sollte eine Woche dauern, wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig abgebrochen.

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Kurz nach ihrer Ankunft im Hotel traten bei dem Reisenden und seinen Familienmitgliedern Symptome wie Übelkeit und Erbrechen auf. Diese Krankheitssymptome traten erst mehrere Tage nach der Ankunft auf und veranlassten den Reisenden, seinen Urlaub abzubrechen und mit seiner Familie nach Deutschland zurückzukehren.

Unhygienische Zustände im Hotelzimmer und im Poolbereich

Der Reisende führte seine Krankheitssymptome auf unhygienische Zustände im Hotel zurück: Er bemerkte insbesondere folgende Hygienemängel: Brechmittel, das immer wieder am Rand des Swimmingpools auftrat, wurde nicht schnell genug entfernt; seine Erfahrungen mit den im Hotel angebotenen Speisen (insbesondere Eier- und Fischgerichte) ließen ihn stets glauben, dass diese gesundheitsgefährdend seien. Diese Angebote hätten nicht nur unappetitlich ausgesehen, sie seien auch definitiv nicht lange genug gekocht worden.

Darüber hinaus beobachtete er, dass andere Gäste des Hotels die gleichen Symptome zeigten, was ihn in seiner Annahme bestärkte, dass die Ursache der Infektionen in den hygienischen Verhältnissen des Hotels liegen müsse und ihm eine Grundlage für seine Ansprüche bot. Angesichts dieser Erfahrung und seines Gedankenkonstrukts eines direkten Kausalzusammenhangs zwischen dem Hotel und den Krankheitssymptomen beschloss der Tourist, den Reisevermittler auf Erstattung eines Teils seiner Reisekosten und auf Ersatz der verkürzten Urlaubszeit sowie der Mehrkosten für die Rückreise zu verklagen.

Neben disem Fall gibt es noch viele weitere Umstände, die zu einem notwendigen vorzeitigen Abbruch einer Reise führen können. Wer bei einem Reiseabbruch aus wichtigen Gründen, beispielsweise einer plötzlich auftretenden sehr schweren Erkrankung, finanziell abgesichert sein möchte, kann von einer Reiseabbruchversicherung profitieren. Eine solche Versicherung deckt in der Regel die Kosten der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen sowie Mehrkosten, die durch eine Umbuchung oder durch eine individuelle Rückreise entstehen. Versicherte Gründe für einen Reiseabbruch können beispielsweise schwere Erkrankungen, ein Todesfall in der Familie, erhebliche Schäden am Wohneigentum des Versicherten durch Unfälle wie Feuer, unvorhergesehene Ereignisse oder Naturkatastrophen sowie arbeitsbedingte Entlassungen während eines Urlaubs sein. In vielen Policen ist es auch möglich, Kosten zu versichern, die durch erhöhte Gewalt am Reiseort entstehen.

Mangelnde Beweislage bei Abbruch des Hotelaufenthalts

Ein solches Urteil unterstreicht die Bedeutung des Beweises eines präzisen Abschlusses, wenn Schadensersatzansprüche gegen einen Reiseveranstalter geltend gemacht werden sollen. Die Beweislast des Touristen als Anspruchsbeteiligter kann durchaus eine schwere Hürde darstellen, insbesondere wenn es sich um Umstände handelt, die gesundheitliche Gefahren aufgrund von Umweltfaktoren betreffen, die dem Urlaubsort eigen sind. Dasselbe Urteil unterstreicht die forensische Stärke, Annahmen über umwelthygienische Mängel Gewicht zu verleihen, wenn diese keine substantiellen Anhaltspunkte aufweisen, aus denen sich ein definitiver Schluss ziehen lässt, der jeden Zweifel an der Schuld ausräumt, wenn Symptome vorliegen, die einschlägigen Erscheinungen ähneln, die prägnant solche degenerativen Leiden darstellen könnten: Die absolute Behauptung eines bloßen Verdachts auf umwelthygienische Mängel ohne jegliche substantiierten Indizien reicht nicht aus, um einen Anspruch auf Schadensersatz zu begründen. Das bloße Vorhandensein solcher Symptome selbst bei anderen Gästen kann nicht schlüssig zu einer rein logischen Schuld des Hotels führen.

Waren die hygienischen Bedingungen in dem Hotel unzureichend?

Das Gericht stellte außerdem fest, dass Krankheiten auch über Kontaktflächen übertragen werden können und dass die räumliche Nähe zu anderen Gästen ein weiterer Faktor ist, der die Bestimmung einer unmittelbaren Ursache nur erschwert. Selbst eine Reihe nahezu gleichzeitig auftretender Erkrankungen ist nicht unbedingt ein Beweis dafür, dass die Ursache im Rahmen der Haftung des Hotels liegt. Es könnte genauso gut ein einzelner Gast mit seiner bereits bestehenden Anfälligkeit sein; er kommt ins Hotel und bringt eine hochansteckende Norovirus-Infektion mit.

Solche Umstände führen dazu, dass Reisende umfangreichere Vorkehrungen treffen müssen und in bestimmten Fällen nach einer Art zusätzlichen Versicherungsschutzes suchen, der ihnen in solchen Fällen helfen könnte. Die Reiserücktrittsversicherung, die in vielen Fällen von einer Reiseabbruchsversicherung begleitet wird, wenn sie als Paket mit einer Reiseversicherung angeboten wird, hat gute Chancen, genau diese Rolle übernehmen zu können. Neben dem Versicherungsschutz bei vorzeitigem Abbruch der Reise wegen Krankheit (wie bereits beschrieben) besteht möglicherweise auch Versicherungsschutz bei anderen schwerwiegenden Umständen, die dazu führen könnten, dass der Reisende seine Pläne ändern muss.

Reiserücktrittsversicherung: Finanzieller Schutz bei vorzeitigem Reiseabbruch

Auf diese Weise können Reisende ihre Reise besser planen und sich vor unerwarteten Problemen schützen. Tatsächlich wird empfohlen, dass die Leute den genauen Zustand der Reiseversicherungsdokumente überprüfen und sicherstellen, dass alle Bestimmungen darin den Anforderungen des Reisenden entsprechen. Prüfen Sie beispielsweise, für welche Ereignisse Sie Schutz haben, welche Nachweise im Schadensfall erforderlich sind und welche Abläufe im Schadensfall zu befolgen sind.

Dieser Fall zeigt uns, dass Reisende bei der Auswahl ihrer Urlaubsziele und Unterkünfte sehr sorgfältig sein sollten, sich die Bewertungen und Berichte anderer Touristen durchlesen und gegebenenfalls eine unabhängige Überprüfung der Hygienestandards vor Ort anfordern sollten. Auf diese Weise können Sie die Risiken minimieren und die Voraussetzungen für eine gesunde und erholsame Erholung schaffen.

Damit ein Notfall im Urlaub nicht zur finanziellen Belastung wird

Alle, die aus irgendeinem Grund während ihres Urlaubs Rettung oder medizinische Behandlung benötigen, gehen ein hohes Risiko ein, wenn sie nicht durch eine entsprechende Versicherung abgesichert sind. Damit ein „Sonnenbrand“ nicht zur finanziellen Belastung wird, ist ein entsprechender Versicherungsschutz ratsam.

Wenn ein Urlauber nach einem Unfall oder einer Krankheit im Urlaub eine medizinische Rückführung oder medizinische Hilfe in Anspruch nehmen muss, können ohne die entsprechende Versicherung erhebliche Kosten auf ihn zukommen. Im schlimmsten Fall können diese Beträge bis zu fünf- oder sogar sechshunderttausend betragen. Eine entsprechende Absicherung, die Sie vor solchen Eventualitäten schützen kann, ist dennoch für einen sehr geringen Beitrag zu haben.

Unabhängig davon, ob Sie innerhalb Europas reisen oder im Ausland Urlaub machen, sollte eine Auslandskrankenversicherung nicht fehlen. Auch im Urlaub besteht immer das Risiko, bei einem Unfall verletzt zu werden oder plötzlich zu erkranken (z. B. durch eine Infektion wie eine Erkältung, eine Magen-Darm-Grippe oder auch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall).

Je nach Umständen muss eine medizinische Versorgung ambulant oder stationär erfolgen. Manchmal muss zusätzlich eine Evakuierung oder Rettung erfolgen oder ein Patient in ein Krankenhaus verlegt werden. Wenn Sie keine Auslandsreiseversicherung haben, gehen Sie im Ausland ein erhebliches finanzielles Risiko ein.

Obwohl Sie über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite der eHCP befindet, gesetzlich versichert sind, gilt in einigen europäischen Ländern ein Basisschutz, der nur die Kosten abdeckt, die nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes für dort lebende Personen übernommen werden. Informationen darüber, welche Kosten bei einem Unfall oder einer Krankheit im Ausland von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden und welche nicht, können Sie den Informationsbroschüren des GKV-Spitzenverbandes entnehmen. Allerdings deckt die EHIC in vielen Fällen nicht alle medizinisch notwendigen Kosten ab, die einem deutschen gesetzlich Versicherten in Deutschland erstattet würden.

Insbesondere Kosten für einen obligatorischen medizinischen Rücktransport aus dem Ausland – sei es aus einem anderen EU-Land oder einem anderen Land – werden von der gesetzlichen Krankenversicherung für den Patienten in der Regel nicht übernommen. Außerhalb Europas werden Kosten in Ländern wie den USA, Kanada, Australien, Japan oder Kenia in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn es um medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte geht.

Wenn Sie gegen dieses bestehende Kostenrisiko im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls während Ihrer Reise, auch einschließlich einer Rückführung, abgesichert sein möchten, empfehlen wir den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung. Der GKV-Spitzenverband empfiehlt in allen seinen Informationsbroschüren, eine solche Police dringend abzuschließen.

Darüber hinaus gibt es Versicherungen, die Kosten abdecken, die entstehen, wenn Sie eine gebuchte Reise aus Krankheits-, Unfall- oder anderen genannten Gründen nicht antreten können, aber auch, wenn Sie eine bereits angetretene Reise abbrechen müssen. Eine bestehende Reiserücktrittsversicherung deckt die teilweise hohen Stornokosten ab, die anfallen, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen. Diese Gründe können beispielsweise eine plötzliche Erkrankung, ein Unfall oder auch der Tod eines Familienmitglieds sein.

Eine Reiseabbruchversicherung hingegen deckt die teilweise hohen Stornokosten ab, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.

Die Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung deckt die Kosten, die entstehen, wenn ein Urlauber aufgrund eines versicherten Risikos einen bereits begonnenen Urlaub abbrechen muss. Dazu können die Kosten für einen außerplanmäßigen Rückflug sowie nicht genutzte Freizeitleistungen wie Ausflüge und Übernachtungen gehören. Eine Reiseabbruch- und eine Reiserücktrittsversicherung können entweder in Form von zwei einzelnen Policen abgeschlossen oder in einem kombinierten Versicherungsvertrag zusammengefasst werden. Es ist sinnvoll, sich vor der Buchung einer Reise von einem Versicherungsfachmann in Leipzig über die richtige Deckungshöhe beraten zu lassen.

Die richtigen Medikamente für den Urlaub im Gepäck

Auf diesen Bedarf kann man sich während eines Urlaubs jedoch nicht verlassen. Tatsächlich ist es von Vorteil, die richtigen Medikamente zur Hand zu haben. Welche Medikamente für diesen Zweck mitgeführt werden sollten und welche besonderen Vorkehrungen chronisch Kranke treffen müssen, wenn sie mit den erforderlichen Medikamenten ins Ausland reisen möchten, sind wichtige Überlegungen bei der Reisevorbereitung. Eine richtige Zusammenstellung der Reisetruhe ist das A und O.

Häufige körperliche Beschwerden wie Übelkeit, Durchfall, Kopfschmerzen oder stechende Insektenstiche können den Urlaub trüben. Eine gut ausgestattete Reiseapotheke kann helfen, diese Beschwerden schnell zu lindern. Besonders chronisch Kranke müssen zudem darauf achten, eine ausreichende Menge an Medikamenten mitzunehmen, da es nicht selbstverständlich ist, dass alle Medikamente im Ausland verfügbar sind.

Wer eine Auslandsreise plant, sollte nicht nur die regelmäßig benötigten Medikamente mitnehmen, sondern auch solche, die für typische Reisekrankheiten und andere häufig auftretende Beschwerden benötigt werden. Zusammenfassende Empfehlungen zur Bestückung der Reiseapotheke bieten Experten der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) in einer herunterladbaren Checkliste „Reiseapotheke“. Für Familien mit Kindern gibt es spezielle Empfehlungen für eine kinderfreundliche Reiseapotheke vom CRM Centrum für Reisemedizin GmbH.

In jede Reiseapotheke gehören unter anderem ein elektronisches Fieberthermometer, Mullpflaster und sterile Verbandkompressen, Einmalhandschuhe sowie eine Schere, eine Pinzette, ein Insektenschutzmittel, Schmerz- und Fiebermittel sowie Medikamente gegen Reisekrankheiten wie Übelkeit, Verdauungsbeschwerden, Erkältungssymptome und Allergien. Darüber hinaus empfiehlt sich die Mitnahme von Medikamenten gegen Sonnenbrand, Insektenstiche und Lippenherpes, Verletzungen und Wunden sowie Salben und Desinfektionsmittel.

Die ABDA-Experten weisen darauf hin, dass die genaue Zusammenstellung einer Reiseapotheke von der Art der Reise, den bereisten Ländern und Regionen sowie der medizinischen Versorgung vor Ort abhängt. Ein Beratungsgespräch in der Apotheke kann Klarheit darüber bringen, welche Medikamente mitgenommen werden sollten und welche nicht.

Für Personen, die regelmäßig Medikamente einnehmen, sei es bei chronischen Erkrankungen oder beispielsweise bei Einnahme der Antibabypille, ist die Mitnahme ausreichender Mengen für die Dauer der Reise wichtig. Auch wenn Sie unter bekannten Allergien (zum Beispiel gegen Insektenstiche oder Nüsse) leiden, darf das erforderliche Notfallset nicht fehlen. Mehr dazu: Tipps für die Reiseapotheke zum Download.

Für Allergiker und Menschen mit chronischen Erkrankungen ist es sinnvoll, für den Notfall immer eine ausgefüllte Europäische Notfallkarte mitzuführen, damit Ärzte und Rettungskräfte schnell Auskunft über Ihre (Kranken-)Vorgeschichte haben. Die Europäische Notfallkarte erhalten Sie, teilweise kostenlos, bei Ihrem Arzt, Ihrer Krankenkasse (z.B. Techniker Krankenkasse, Deutsche Krankenkasse oder IKK Südwest oder der Deutschen Herzstiftung e.V.

Angesichts der Hitze im Ausland sollten Sie bei Reisen mit Medikamenten Tabletten, Pulver oder Tropfen vorziehen.

Wer mit dem Flugzeug reist, sollte wegen der Gefahr eines Gepäckverlusts alle notwendigen Medikamente zusammen mit dem Notfallset im Handgepäck mitführen.

In manchen Ländern unterliegt die Einfuhr einiger Medikamente, insbesondere Betäubungsmittel, strengen Bestimmungen. Auskünfte geben die Webportale der oben genannten Auslandsvertretungen des jeweiligen Landes, des Zollamts, des Auswärtigen Amtes und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln kann ein ärztliches Attest in englischer Sprache hilfreich sein, das Diagnose und medikamentöse Therapie dokumentiert.

Weitere medizinische Hinweise, wie empfohlene Impfungen und Aussagen zur medizinischen Versorgung im Zielgebiet, finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.