Für eine unfallfreie Skisaison

Vorsorge und Ansicherung für eine unfallfreie Skisaison

Auch wer über eine gute Kondition verfügt, sein eigenes Fahrkönnen richtig einzusetzen weiß, über die richtige Sicherheitsausrüstung verfügt und sich darüber hinaus auf der Skipiste richtig verhält, kann sein Unfallrisiko deutlich senken. Die Zahl der Menschen, die nach einem Pistenunfall zum Arzt mussten, ist einer Unfallanalyse zufolge in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Mit dem richtigen Verhalten und der richtigen Vorbereitung kann also jeder sein Pistenunfallrisiko senken. In der Skisaison 2014/15 mussten laut einer Analyse der Unfallstatistik einer Krankenkassen-Datenbank rund 39.000 Bundesbürger wegen eines Pistenunfalls ihren Arzt aufsuchen. Das waren deutlich weniger als in der Skisaison 2003/2004, als knapp 60.000 Menschen wegen eines Pistenunfalls zum Arzt gingen. Auch die Zahl der Skifahrer, die aufgrund eines Pistenunfalls einen Krankenhausaufenthalt einlegen mussten, ist zurückgegangen, und zwar von rund 8.000 im Jahr 2003/2004 auf rund 6.700 Skifahrer im Jahr 2014/2015. Möchte ein Skifahrer sein persönliches Unfallrisiko beim Skifahren senken, sollte die Vorbereitung bereits im Vorfeld des Skitages beginnen. Man sollte auf eine Top-Kondition achten und Konditionsaufbau- und Skigymnastiktraining zur Stärkung der Muskulatur absolvieren. Viele Fehler passieren, wenn man müde, schlapp, unkonzentriert und betrunken ist. Fahren Sie also keine Ski, wenn Sie nicht fit sind. Es ist daher nicht verwunderlich, dass, wie der Allgemeine Versicherungsverband Deutschlands e.V. hervorhebt, die meisten Unfälle am Nachmittag passieren, wenn Konzentration und Leistungsfähigkeit nachlassen. Und Alkohol ist ein Faktor, der bei Skiunfällen häufig im Spiel ist.

Auf die richtige Ski-Ausrüstung achten

Die skiausrüstende Beigabe ist da allerdings wichtig, wenn es um Unglücksverhütung und Vorsorge ginge. Die verkehrte Neigungsstellung der Ski­- oder Snowboardbindung kann zum Beispiel Stürze auslösen. Ist die Bindung beim Sturz nicht rechtzeitig gehen, ist große Folgeschädigungen möglich, wie zum Beispiel schwerste Brüche. Deswegen sollte die Bindung immer auf den entsprechenden Reiter eingestellt sein. Ebenso lebensrettend ist das Tragen eines Helms, der vor schwerer Kopfverletzung schützt. Natürlich gehört auch die Skibrille mit Dunkelglas zur Ausrüstung, die vor UV-Strahlung schützt und aus bruch- und splitterfestem Kunststoff besteht. Ein einfacher Sonnenbrille ist aber nicht geeignet, wie Fachleute im Kuratorium Gutes Sehen e.V. betonen. Viele Ski­unfälle werden durch Wahrnehmungsversagen mitverursacht, so Fachleute. Viele Stürze passieren, weil sie Buckel, Mulden oder Eisplatten zu spät gesehen haben.

Drei sympathische und professionell gekleidete Personen stehen nebeneinander. Die Gruppe besteht aus André Brumme, Claudia Liebmann und Marcus Aßmann. Das Bild repräsentiert unabhängige Finanzberater und Versicherungsmakler aus Leipzig, die kompetente Beratung und maßgeschneiderte Versicherungslösungen anbieten.

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Finanz- oder Versicherungsberatung?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!


Tel. (0341) 99 38 66 56
oder Rückruf vereinbaren

Verhalten auf der Skipiste

Der Internationale Skiverband FIS hat 10 Regeln für das Verhalten auf einer Skipiste verfasst. Diese Regeln sind auf einem leicht lesbaren Poster formuliert, das als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Die 10 FIS-Regeln lauten wie folgt:

  • Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Beherrschung von Geschwindigkeit und Fahrstil: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss die Geschwindigkeit und den Fahrstil seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  • Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht grassiert.
  • Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, dem überholten Skifahrer oder Snowboarder zufriedenstellend Raum zur Bewegung lässt.
  • Einfahren, Anfahren und hangaufwärts fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Haltanlassen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an einem schmalen oder verkehrten Teil der Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Aufstieg und Abstieg: Ein fahrende Skifahrerin oder Snowboarderin muss den Abfahrtrand benutzen, um zu steigen oder zu Fuß zum oberen Belag abzusteigen.
  • Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  • Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, Zeuge oder Beteiligter, Schuldiger oder Unschuldiger, muss im Fall eines Unfalls seine Personalien angeben.

Verursachen Sie beispielsweise durch Missachtung der FIS-Regeln einen Pistenunfall, haften Sie für den daraus entstehenden Schaden – und der kann hoch sein. Der Unfallverursacher muss beispielsweise für die Behandlungskosten, Schmerzensgeldforderungen, aber möglicherweise auch für den Verdienstausfall des Geschädigten aufkommen. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt beispielsweise Ansprüche eines Geschädigten, die aus einem Unfall resultieren, der durch schuldhafte Fahrlässigkeit des Versicherten verursacht wurde. Die Polizei wehrt auch unbegründete oder ungerechtfertigte Ansprüche ab.