Mietrechtsschutzversicherung – Schönheitsreparaturen

Mietrechtsschutz übernimmt die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten.
Eine Versicherung Mietrechtsschutz sichert die Rechte der Mieter.

(verpd) Von einem Wohnungsmieter kann nicht erwartet werden, dass er bei Auszug auch das Parkett in der Wohnung abschleifen muss. Selbst wenn das im Mietvertrag unter Schönheitsreparaturen vereinbart wurde. Das ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg (Az.: 9 C 6568/18). Welche Schönheitsreparaturen der Mieter zu übernehmen hat und welche nicht, wurde vom Richter detailliert angegeben. Die Mietrechtsschutzversicherung sichert die Rechte des Mieters und schützt vor unnötigen Kosten. Dem Mieter wurde vom Vermieter der Wohnung beim Auszug nicht die volle Kaution erstattet. Der Vermieter gab dazu an, dass der Mieter sich nicht an die Vereinbarungen Schönheitsreparaturen im Mietvertrag gehalten hat. Es wurden keine Malerarbeiten ausgeführt und das Parkett in der Wohnung wurde auch nicht abgeschliffen.

Der Wohnungsmieter vertrat den Standpunkt, dass die im Mietvertrag enthaltene Vereinbarung Schönheitsreparaturen nicht gültig sei. Das Abschleifen vom Parkett falle nicht unter Schönheitsreparaturen. Damit sei diese Klausel im Mietvertrag insgesamt unwirksam. Der Mieter hat keine Malerarbeiter und keine Arbeiten am Parkett vorgenommen.

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Wer als Mieter eine Mietrechtsschutzversicherung oder Rechtsschutzversicherung hat, entgeht dem Risiko, im Streitfall die Gerichts- und/oder Anwaltskosten selbst tragen zu müssen. Die Mietrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten bei Streitigkeiten für den Mieter, wenn der Rechtsschutzversicherer vorab eine Leistungszusage erteilt hat.

Eine derartige Rechtsschutzabsicherung gibt es auch für Freiberufler und Gewerbetreibende entweder als separate Police oder als optionalen Zusatzbaustein in der Firmenrechtsschutz-Versicherung.

Mietrechtsschutzversicherung - Schönheitsreparaturen in der Wohnung

Das Amtsgericht in Nürnberg gab den Ausführungen des Mieters recht. Der Vermieter muss nun die hinterlegte Kaution vollständig an den Mieter auszahlen. Das Gericht vertritt den Standpunkt, dass der Kläger durch die Klausel zur Schönheitsreparatur im Sinne von Paragraf 307 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unangemessen benachteiligt worden ist.

Allgemein gilt, dass die Pflicht zur Instandhaltung in einem Mietvertrag sich nur auf Kleinreparaturen beziehungsweise Schönheitsreparaturen bezieht. Die Formulierung Schönheitsreparatur beinhaltet nur das Tapezieren, Streichen von Wänden und Fußböden sowie der Heizkörper und der Heizungsrohre in der Wohnung. Ebenso gehört der Farbanstrich der Außentüren von innen und die Innentüren sowie die Fenster der Wohnung dazu.

Als Schönheitsreparatur kann das Schleifen des Parketts jedoch nicht gewertet werden. Diese Arbeiten werden in der Regel von Spezialisten ausgeführt, da zum einen über das spezielle Werkzeug und zum anderen über das handwerkliche Geschick, die nötigen Erfahrungen und Fachkenntnisse verfügen.

Ein Mieter kann durch einen Vertrag nicht zu derlei Arbeiten in der Wohnung verpflichtet werden. Die Mietrechtsschutz bietet die nötige Sicherheit bei Streitigkeiten mit dem Vermieter.

Mietrechtsschutzversicherung - Kostenschutz bei Mietstreitigkeiten

Es wurde weiter ausgeführt, dass die unzulässige Abwälzung der Instandsetzung des Parketts auf den Mieter zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel führe. Damit ist der Wohnungsmieter auch nicht in der Pflicht, die Wohnung selbst zu streichen bzw. von Fachleuten streichen zu lassen.

Unsere Empfehlung: Ein Mieter mit einer Versicherung Mietrechtsschutz vermeidet bei einem Streit mit dem Vermieter das Risiko die Gerichtskosten sowie die Kosten der Rechtsanwälte übernehmen zu müssen.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten bei Streitigkeiten für den Mieter, wenn der Versicherer vorab eine Leistungszusage erteilt hat. Die Mietrechtsschutz-Versicherung als Rechtsschutzabsicherung kann als günstiger Bestandteil einer Privat-Rechtsschutz-Police mit abgeschlossen werden.

Die unabhängigen Versicherungsmakler beraten Sie gern zu Ihrer Rechtsschutzversicherung und der Mietrechtsschutzversicherung sowie deren weiteren spezifischen Varianten.